Hartz IV Berechnung mit fehlerhaften Daten?

Lesedauer < 1 Minute

Wurden die Hartz IV Regelsätze mit fehlerhaften Daten berechnet?

Nach Informationen von Spiegel Online wurden die Hartz IV Regelsätze wohlmöglich anhand fehlerhafter Datensätze berechnet. Derzeit findet vor dem Bundesverfassungsgericht eine Verhandlung zu den ALG II Regelsätzen für Kinder und Erwachsene statt. Die fehlerhafte Berechnung könnte für die weitere Verhandlung von großer Bedeutung sein. Denn, wenn sich der Fehler bewahrheitet, sind die ALG II Regelsätze rein rechnerisch deutlich zu niedrig angesetzt.

Den obersten Richtern des Bundesverfassungsgerichtes liegen für die Berechnung der Hartz IV-Sätze entscheidene Einkommens- und Verbrauchsstichproben vor. Doch genau die Einkommens- und Verbrauchsstichproben könnten möglicherweise mangelhaft seien.

Als Vergleichsgruppe zur Bestimmung des "soziokulturellen Existenzminimums" wird dabei das Fünftel der Bevölkerung in der Bundesrepublik mit dem niedrigsten Einkommen herangezogen. Sozialhilfeempfänger sind bei dieser Berechnung eigentlich ausgeschlossen. Laut dem Gutachten eines der Kläger vor dem Bundesverfassungsgerichtes, haben 52 Prozent der Haushalte angegeben, keine GEZ Gebühren zahlen zu müssen. Hierbei könnte ein Indiz dafür vorliegen, dass dennoch in großer Anzahl Sozialhilfeempfänger mit in die Berechnung dazu genommen wurden. Denn GEZ befreit sind vor allem Bürger, die Sozialleistungen erhalten. Damit wäre der Hartz IV Regelsatz eindeutig zu niedrig angesetzt, da die Einkommen der Sozialhilfeempfänger den Durchschnitt deutlich nach unten drücken.

Laut Gutachten des Klägers würde es sich bei den Vergleichen zwischen der unteren Einkommensgruppe und den Sozialhilfe-Empfängern um sog. "Zirkelschlüsse" handeln. Das Statistische Bundesamt vergleicht die Angaben der überprüften Haushalte. Es ist daher nicht davon auszugehen, dass die GEZ Angaben einfach nur vergessen wurden. (26.10.2009)