Urteil: Jobcenter muss Anwalt Zugang zu Durchwahlnummern der Mitarbeiter gewähren
04.03.2014
Ein Rechtsanwalt hat vor dem Verwaltungsgericht Gießen auf Herausgabe der dienstlichen Durchwahlnummern der Jobcenter-Mitarbeiter geklagt. Seine Klage stütze er auf das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes. Das Jobcenter hatte sich zuvor geweigert, die Telefonliste herauszugeben. Grund dafür sei der Schutz der Mitarbeiter. Das Gericht hielt diese Begründung jedoch nicht für ausreichend und entschied zugunsten des Rechtsanwalts.
Durchwahlnummern müssen für Rechtsanwalt zugänglich gemacht werden
Rechtsanwalt Michael Diehl hatte bereits im Januar vergangenen Jahres das Jobcenter um die Herausgabe der Durchwahlnummern der sachbearbeitenden Mitarbeiter gebeten. Er erhoffte sich dadurch eine bessere, erleichterte Zusammenarbeit. Normalerweise erreicht man das Jobcenter nur über ein sogenanntes „Service Center“, bei dem man sein Anliegen vortragen und gegebenenfalls um einen Rückruf bitten kann. Dadurch verzögert sich die Bearbeitung von Anliegen zum Teil erheblich. Im Juni 2013 lehnte das Amt das Gesuch des Rechtsanwaltes ab. Als Begründung wurden die Schutzbedürfnisse der Mitarbeiter angegeben. Daraufhin legte Diehl Widerspruch ein, der im November ebenfalls vom Jobcenter abgewiesen wurde.
Das von ihm angestrebte Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Gießen gewann der Rechtsanwalt jedoch am 24. Februar 2014 (Aktenzeichen: 4 K 2911/13GI). Das Gericht bewertete die Argumentation des Jobcenters, die auf dem Schutz der Mitarbeiter beruhte, als nicht schlüssig, da gemäß der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht kein Bediensteter einer Behörde Anspruch darauf erheben kann, sich vom Publikumsverkehr und von der Möglichkeit, postalisch oder elektronisch erreichbar zu sein, befreien zu lassen.
Piratenpartei veröffentlicht Durchwahlnummern von Jobcenter-Mitarbeitern
Viele Jobcenter versuchen, ihre Mitarbeiter abzuschirmen. Ohne Termin ist der direkte Kontakt zum Sachbearbeiter meist unmöglich. Diese Regelung vieler Jobcenter führt dazu, dass dringende Angelegenheiten wie eine drohende Stromsperre oder der bevorstehende Verlust der Wohnung zeitverzögert bearbeitet werden. Die Leittragenden sind die Leistungsbezieher. Der Arbeits- und Sozialrechtler Harald Thomé hatte deshalb begonnen, die Durchwahlnummer von Jobcenter-Mitarbeitern zu sammeln und auf seiner Internetseite zu veröffentlichen. Aufgrund von Androhungen kostenintensiver Gerichtsverfahren seitens einiger Jobcenter hatte Thomé das Projekt jedoch wieder eingestellt. Die Piratenpartei hat sich der Telefonlisten angenommen führt das das Projekt weiter. (ag)
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
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