Hartz IV: Begrenzung der Altersvorsorgefreibeträge

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Hartz IV: Begrenzung der Altersvorsorgefreibeträge beim ALG II soll aufgehoben werden

Wenn es nach Bundesarbeitsminister Scholz geht, sollen noch vor der Bundestagswahl die bisherigen Altersvorsorgefreibeträge in § 12 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 SGB II aufgehoben werden, stattdessen soll jede Altersvorsorge, die nicht vor dem 60. Lebensjahr verwertet werden kann (§ 168 Abs. 3 VVG), in unbegrenzter Höhe geschützt werden. Das kann und darf die Bundesagentur für Arbeit Kraft ihrer vom Gesetzgeber in § 13 Abs. 1 Nr. 2 SGB II verankerten Verordnungsermächtigung per Rechtsverordnung festlegen. Herr Scholz will offenbar für seine Partei, die SPD, Wähler ködern. Zielgruppe sind Ältere, die schon Erwerbslos sind bzw. denen Erwerbslosigkeit droht – die Altersgruppe der Erwerbsfähigen, aus der die SPD ihre meisten Wähler rekrutiert.

Wir befürworten dieses Vorhaben, denn es ist unsozial und unmenschlich, jemandem das Vermögen, welches er zu seiner Altersvorsorge angespart hat, wegzunehmen und ihn damit im Alter zum Sozialhilfeempfänger zu machen. Wir verurteilen aber, dass dies erst jetzt und auch noch zu Wahlkampfzwecken geschieht, statt aus sozialem Unrechtsbewusstsein. (27.07.2009)

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