3 Jahre und 10 Monate Gefängnis für Hartz IV Betrug

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Bei Hartz IV gilt ein Schonvermögen. Wer dieses zugestandene Vermögen überschreitet und das dem Jobcenter nicht mitteilt, begeht laut Gesetz Sozialbetrug. So erging es einem Ehepaar aus Osnabrück.

Bevor ein Hartz IV Antrag gestellt werden kann, muss zunächst das vorhandene Vermögen aufgebraucht sein. Wer das geldwerte Vermögen dem Leistungsträger verschweigt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Das berichtet der Deutsche Anwaltsverein und bezieht sich dabei auf eine Entscheidung des Landgerichts Osnabrück (Az.: 7 Ns 144/17)

Hartz IV Leistungen über mehrere Jahre bezogen

Im vorliegendem Fall bezog eine Familie einige Jahre Hartz IV Leistungen. In dem Hauptantrag sowie in den Folgeanträgen verschwieg allerding das Paar, dass der Ehemann ein Depot bei einer Bank in der Schweiz verfügte. Auf dem Konto war ein sechsstelliger Betrag.

Aufgeflogen sei der Sozialleistungsbetrug, weil die Steuerbehörde eine CD mit Daten der Kunden einer schweizer Bank aufkaufte. Zusätzlich verschwiegen die Angeklagten Zuwendungen der Eltern bzw. auch der Schwiegereltern.

Lange Gefängnisstrafe für die Angeklagten

Das Gericht verhängte gegen die Eheleute eine drakonische Strafe. Insgesamt 3 Jahre und 10 Monate Gefängnis erwartet nunmehr die Angeklagten. In der Urteilsbegründung bezog sich das Gericht auf die Steuer-CD. Die Daten auf der CD wurden als Beweis angesehen. Zweifel an der Echtheit der Daten bestünden nicht, so die Richter.

Zusätzlich muss das Paar die erhaltenen Hartz IV Leistungen von insgesamt 84.300 EUR an den Staat zurückzahlen.

Die hohe Freiheitsstrafe sei zudem begründet, weil das Ehepaar über einen sehr langen Zeitraum Sozialleistungen zu Unrecht bezogen. “Es ergebe sich ein erheblicher Gesamtschaden verbunden mit einem langen Tatzeitraum”, so der vorsitzende Richter. Es sei ein Betrugsdelikt von erheblichen Ausmaß.

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