Wann werden die Hartz IV Leistungen ausgezahlt?
Hartz IV (Arbeitslosengeld II) Leistungen werden durch die Jobcenter immer im Monat vor dem eigentlichen Anspruch überwiesen. Meistens geschieht dies 1-3 Tage vor dem Monatsanfang. Der Überweisungstag ist immer ein Werktag. So wird gewährleistet, dass die Sozialleistungen immer dann zur Verfügung stehen, wenn der Monat beginnt.
Inhaltsverzeichnis
Auszahlungskalender für 2021
Monat in 2021 | Überweisung am | Wochentag |
Januar 2021 | 30.12.2020 | Mittwoch |
Februar 2021 | 29.01.2021 | Freitag |
März 2021 | 26.02.2021 | Freitag |
April 2021 | 31.03.2021 | Mittwoch |
Mai 2021 | 30.04.2021 | Freitag |
Juni 2021 | 31.05.2021 | Montag |
Juli 2021 | 30.06.2021 | Mittwoch |
August 2021 | 30.07.2021 | Freitag |
September 2021 | 31.08.2021 | Dienstag |
Oktober 2021 | 30.09.2021 | Donnerstag |
November 2021 | 29.10.2021 | Freitag |
Dezember 2021 | 30.11.2021 | Dienstag |
Was passiert wenn der Anspruch auf Hartz IV erst im Laufe des Monats entsteht
Haben Anspruchsberechtigte erst im Verlauf eines Monats einen Arbeitslosengeld II Anspruch, wird für die Berechnung die Zahl des Anspruchstage mit einem Dreißigstel der vollen monatlichen Leistungen multipliziert. Es ist dabei unerheblich, ob der Monat mehr oder weniger als 30 Tage hat.
Berechnungsbeispiel
- ALG II Anspruch besteht am 28. Februar – für Februar wird 1/30 des monatlichen Anspruchs überwiesen.
- ALG II Anspruch besteht am 18. August – für August werden 14/30 der monatlichen Leistung überwiesen.
- ALG II Anspruch am 31. April – für April werden 1/30 der monatlichen Leistung überwiesen.
Es kann viele Gründe geben, warum die Hartz 4 Zahlungen ausbleiben. Wir haben die wichtigsten zusammengestellt:
- vergessene WBAs
- noch nicht bearbeitete Anträge
- Buchungsfehler
- falsch eingegebene Bankdaten
- fehlerhafte BG-Nummern, so dass Zahlungen anderen BGs zugeordnet wurden
- gestoppte Zahlungen, weil irgendwas in Klärung ist
- gestoppte Zahlungen wegen laufender Widersprüche
- noch nicht freigegebene Zahlungen
- falsche Buchungsdaten
- und einhundert andere Gründe
- vergessene Zahlungsanweisungen
Wie wird Hartz IV überwiesen?
Normalerweise wird Ihnen die ganze Leistung (oder eben der Anteil, der direkt an Sie gezahlt wird), in einem Betrag von der Bundesagentur für Arbeit auf Ihr Konto überwiesen. Meistens finden Sie Ihre BG-Nummer versteckt in einer Kolonne aus anderen Kennziffern im Verwendungszweck.
Vorsicht Kostenfalle: Hartz IV-Auszahlung in bar oder per Scheck
Die Überweisung aufs Girokonto ist in aller Regel für Sie und auch fürs Jobcenter die bequemste Zahlungsmethode. Sollte eine Überweisung aber nicht möglich sein, können Sie sich Ihre Leistung auch bar auszahlen lassen. Manche Jobcenter haben Kassenautomaten, an denen Sie sich mit einer Kassenkarte Leistungen von bis zu 1.000 EUR auszahlen lassen können.
Diese Kassenkarten bekommen Sie in der Leistungsabteilung, nachdem man dort Ihre Identität geprüft und geklärt hat, dass Sie Ihr Geld in bar brauchen. Dort kann auch ein Barscheck ausgestellt werden, den Sie bei der Postbank einlösen können. Wurde der Scheck nach 14:00 Uhr ausgestellt, müssen Sie sich dafür bis zum nächsten Tag gedulden. Mehr als 1.000 EUR bekommen Sie allerdings auch mit einem Barscheck nicht.
Für diese Möglichkeiten der Auszahlung fallen in den meisten Fällen Gebühren an. Das Jobcenter selbst verlangt für Barauszahlungen oder die Erstellung von Barschecks 2,85 EUR, es sei denn man kann nachweisen, dass man sich kein Konto anlegen lassen kann. Dazu kommen dann beim Einlösen von Barschecks noch Gebühren der Postbank zwischen 3,50 EUR und 7,50 EUR je nach Auszahlungsbetrag.
Wie werden Änderungen oder neue Mehrbedarfe innerhalb eines Monats bei der Auszahlung berücksichtigt?
Wenn ein Mehrbedarf im Laufe eines Monats eintritt, bekommen Sie das zusätzliche Geld dafür anteilig. Beginnt Ihre 13. Schwangerschaftswoche beispielsweise am 17. eines Monats, bekommen Sie für den Monat ungefähr die Hälfte des Mehrbedarfs für Schwangere ausgezahlt, ab dem Folgemonat dann den gesamten Mehrbedarf.
Wenn Mehrbedarfe nicht für einen ganzen Monat bestehen, werden sie tageweise berechnet. Für jeden Tag, an dem der Mehrbedarf besteht, bekommt man 1/30 des monatlichen Mehrbedarfs. Dabei ist es egal, wie viele Tage der Monat tatsächlich hat.
Wenn Sie also an 2 Tagen im Februar Anspruch auf einen Mehrbedarf haben, bekommen Sie 2/30 des monatlichen Mehrbedarfs ausgezahlt, auch wenn der Anspruch an 2/28 der Tage im Februar bestanden hat. Statt 7,1 % des Mehrbedarfs bekommen Sie dann nur 6,6 %. In Monaten mit 31 Tagen wirkt sich diese Verschiebung dann zu Ihren Gunsten aus. Weil die Mehrbedarfe selbst in der Regel aber nur einige Prozentpunkte betragen und wiederum davon die Verschiebung nur anteilig ist, dürfte diese rechnerische Ungerechtigkeit für die meisten Hartz 4-Betroffenen kaum ins Gewicht fallen.
Ein Hartz IV Bescheid sollte immer überprüft werden. Etwa 40 Prozent der Bescheide sind falsch. Hier kann online eine Überprüfung des Bescheides erfolgen.