So hoch ist die Rente nach 45 Jahren Rentenversicherung

Lesedauer 4 Minuten

Die Aussage „45 Arbeitsjahre“ klingt nach einer klaren Rechnung: sehr lange gearbeitet, also automatisch eine hohe Rente. In der gesetzlichen Rentenversicherung funktioniert es aber anders.

Die Dauer der Versicherung ist zwar entscheidend dafür, ob jemand bestimmte Rentenarten früher und ohne Abschläge nutzen kann. Für die Höhe der monatlichen Rente zählt jedoch vor allem, wie viel im Laufe des Erwerbslebens verdient und damit in Relation zum jeweiligen Durchschnittsverdienst an Rentenansprüchen aufgebaut wurde.

Wer wissen will, „wie hoch die Rente nach 45 Jahren“ ist, muss deshalb zwei Dinge auseinanderhalten: den Anspruch auf eine bestimmte Rentenart und die konkrete Auszahlung in Euro.

Warum 45 Jahre nicht automatisch „viel Rente“ heißen

In der Rentenformel steht nicht die Zahl der Arbeitsjahre als Eurobetrag. Stattdessen werden über die Jahre Entgeltpunkte gesammelt.

Ein Entgeltpunkt entsteht vereinfacht gesagt dann, wenn das eigene Jahreseinkommen dem Durchschnittseinkommen aller Versicherten entspricht.

Wer darunter liegt, sammelt weniger als einen Punkt pro Jahr, wer darüber liegt, sammelt mehr. Das macht den entscheidenden Unterschied zwischen 45 Jahren im Niedriglohn, 45 Jahren im Durchschnitt und 45 Jahren mit deutlich überdurchschnittlichem Einkommen.

Hinzu kommt, dass sehr hohe Einkommen pro Jahr nicht unbegrenzt „in Rentenpunkte umgerechnet“ werden. Ab einer gesetzlich festgelegten Beitragsbemessungsgrenze werden zwar weiterhin Steuern gezahlt, aber keine Rentenbeiträge mehr – und damit entstehen aus dem darüberliegenden Einkommen auch keine zusätzlichen Entgeltpunkte.

Die Rentenformel in verständlich: Entgeltpunkte und Rentenwert

Die monatliche Bruttorente ergibt sich aus einer Multiplikation mehrerer Faktoren. Praktisch greifbar wird sie vor allem durch zwei Werte: die Summe der Entgeltpunkte und den aktuellen Rentenwert.

Der Rentenwert ist der Betrag, den ein Entgeltpunkt monatlich wert ist. Seit dem 1. Juli 2025 liegt dieser Rentenwert bundeseinheitlich bei 40,79 Euro.

Damit lässt sich die Größenordnung schnell überschlagen: Wer am Ende seines Erwerbslebens 45 Entgeltpunkte erreicht, landet bei rund 1.835 Euro Bruttorente im Monat, bevor Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie gegebenenfalls Steuern abgehen.

Was „Standardrente“ nach 45 Jahren bedeutet – und warum sie oft missverstanden wird

In Talkshows taucht häufig die sogenannte Standardrente auf. Gemeint ist eine Modellgröße: 45 Jahre lang Beiträge auf Basis eines durchschnittlichen Einkommens.

Diese Zahl ist kein Versprechen, sondern ein Rechenbeispiel, das das System vergleichbar machen soll. In der Realität weichen Biografien davon ab – durch Teilzeit, längere Ausbildungszeiten, Phasen der Arbeitslosigkeit, Familienarbeit, Krankheit oder Selbstständigkeit ohne Pflichtbeiträge.

Gleichzeitig können Kindererziehungszeiten oder Pflegezeiten rentenrechtlich berücksichtigt werden und Entgeltpunkte erhöhen. Die Spannbreite ist groß.

Tabelle: Beispielrechnungen für 45 Jahre – je nach Einkommen

Die folgende Übersicht zeigt, wie stark die Bruttorente nach 45 Versicherungsjahren vom durchschnittlichen Einkommen über das gesamte Erwerbsleben abhängt. Grundlage ist der Rentenwert von 40,79 Euro (Stand: ab 1. Juli 2025).

Es handelt sich um Modellrechnungen für eine Regelaltersrente ohne Abschläge und ohne zusätzliche Zuschläge.

Durchschnittliches Einkommen über 45 Jahre Monatliche Bruttorente (Beispielrechnung)
50 % des Durchschnittsverdienstes (0,5 Entgeltpunkte pro Jahr) ca. 917,77 €
80 % des Durchschnittsverdienstes (0,8 Entgeltpunkte pro Jahr) ca. 1.468,44 €
100 % des Durchschnittsverdienstes (1,0 Entgeltpunkt pro Jahr) ca. 1.835,55 €
120 % des Durchschnittsverdienstes (1,2 Entgeltpunkte pro Jahr) ca. 2.202,66 €
150 % des Durchschnittsverdienstes (1,5 Entgeltpunkte pro Jahr) ca. 2.753,32 €

Brutto ist nicht netto: Warum die ausgezahlte Rente niedriger ausfällt

Die Beträge in der Tabelle sind Bruttowerte. Von der gesetzlichen Rente werden in vielen Fällen Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung einbehalten.

Ob und in welcher Höhe zusätzlich Steuern anfallen, hängt vom gesamten zu versteuernden Einkommen ab und davon, in welchem Jahr die Rente beginnt, weil der steuerpflichtige Anteil für neue Renteneintritte über die Jahre gestiegen ist.

Wer neben der Rente weitere Einkünfte hat, etwa aus Betriebsrenten, Vermietung oder Kapitalanlagen, kann dadurch deutlich eher in eine Steuerpflicht rutschen als jemand, der ausschließlich eine gesetzliche Rente bezieht.

Früher in Rente nach 45 Jahren: Anspruch ja – aber nicht beliebig früh

„45 Jahre“ sind außerdem ein Begriff, der oft mit „Rente mit 63“ gleichgesetzt wird. Tatsächlich geht es um die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Sie kann abschlagsfrei vor der Regelaltersgrenze bezogen werden, allerdings nicht frei wählbar in jedem Alter.

Die maßgebliche Altersgrenze hängt vom Geburtsjahrgang ab und wird schrittweise angehoben. Wer 1964 oder später geboren ist, erreicht diese abschlagsfreie Grenze bei 65 Jahren.

Die Rentenversicherung weist zudem ausdrücklich darauf hin, dass diese Rentenart nicht einfach noch früher bezogen werden kann – auch nicht gegen Abschläge. Entscheidend ist daher eine realistische Planung anhand des eigenen Jahrgangs und des Rentenkontos.

Die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt Rentenpunkte bei sehr hohen Einkommen

Für Gutverdienende ist wichtig, dass Rentenansprüche pro Jahr nach oben gedeckelt sind. Im Jahr 2026 liegt die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung bei 8.450 Euro im Monat.

Einkommen oberhalb dieser Grenze erhöht zwar das aktuelle Nettoeinkommen, führt aber nicht mehr zu zusätzlichen Entgeltpunkten.

Das erklärt, warum sich sehr hohe Gehälter in der gesetzlichen Rente weniger stark abbilden, als viele erwarten – und warum betriebliche und private Vorsorge in oberen Einkommensgruppen oft eine größere Rolle spielt.

Grundrente und 45 Jahre: Warum ein langer Versicherungsverlauf trotzdem nicht garantiert „aufstockt“

Manche verbinden 45 Jahre Arbeit mit der Erwartung, dass der Staat am Ende automatisch „auffüllt“, wenn die Rente niedrig ist. Die Grundrente ist jedoch kein pauschaler Aufschlag für alle mit langer Erwerbsbiografie. Sie ist an Voraussetzungen gebunden, unter anderem an bestimmte Grundrentenzeiten und an Einkommensprüfungen.

Relevant ist außerdem, dass der volle Zuschlag typischerweise erst bei längeren Grundrentenzeiten erreicht wird.

Wer zwar 45 Jahre versichert war, aber in vielen Jahren nur sehr geringe rentenrechtliche Bewertungen hatte, kann unter Umständen profitieren – muss es aber nicht. Das Thema ist komplex und lässt sich seriös nur mit Blick auf das eigene Rentenkonto beurteilen.

Dr. Utz Anhalt: Diese Jahrgänge können noch vor 67 in Rente gehen

Was Sie aus den Zahlen mitnehmen sollten

Die Frage „Wie hoch ist die Rente nach 45 Arbeitsjahren?“ hat keine Einheitsantwort.

Eine grobe Orientierung liefert die Standardrechnung mit durchschnittlichem Einkommen, die bei heutigem Rentenwert in der Größenordnung von rund 1.835 Euro brutto im Monat liegt.

In der Praxis entscheidet das Verhältnis des eigenen Verdienstes zum Durchschnitt über Jahrzehnte hinweg.

Wer deutlich unter dem Durchschnitt verdient hat, kann trotz 45 Jahren auf eine relativ niedrige Bruttorente kommen. Wer über Jahrzehnte gut verdient hat, erreicht deutlich höhere Werte – jedoch nicht unbegrenzt, weil die Beitragsbemessungsgrenze die rentenrechtliche Wirkung hoher Einkommen begrenzt.

Quellen

Deutsche Rentenversicherung: „Wie wird meine Rente berechnet“ (Rentenformel, Entgeltpunkte, Rentenwert), Deutsche Rentenversicherung (Presse): Rentenanpassung 2025, Rentenwert ab 1. Juli 2025 (40,79 Euro), Bundesregierung: Beitragsbemessungsgrenzen 2026 (Rentenversicherung 8.450 Euro/Monat)