Beratungsstellen werfen den Jobcentern "gezielt falsche Beratung" und Demütigungen von Hartz-4 Beziehern vor.
Hartz IV-Beratungsstellen werfen den Jobcentern "gezielt falsche Beratung" und Demütigungen von ALG II Beziehern vor. Das Hamburger "Netzwerk SGB II" befragte Mitarbeiter der unterschiedlichen Sozialberatungsstellen und erlangte folgendes Ergebnis: So würden ALG II-Bezieher regelmäßig nicht ausreichend über ihre Ansprüche aufgeklärt. "Rechtswidrig würden zudem Gelder gekürzt", so Pia Peddinghaus vom Netzwerk auf einer Konferenz zu Hartz IV an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften. Zuvor hatte das Netzwerk zwölf Mitarbeiter unabhängiger Beratungsstellen über die häufigsten Probleme von Hilfesuchenden befragt.
Bürger die sich hilfesuchend an die Beratungsstellen wandten beklagen, ihnen würde nicht gesagt werden, welche Vergünstigungen Erwerbslose hätten. So würde oftmals verschwiegen, dass es Vergünstigungen beispielsweise für Monatskarten von Bus und Bahn gebe. Die Kosten der Unterkunft würden nicht bewilligt werden, nur weil die Wohnung geringfügig größer sei, als vorgeschrieben. Zudem würden Mitkautionen als Darlehen rechtswidrig vom ALG II Regelsatz abgezogen. Auch die Behandlung der Jobcenter Mitarbeiter wird von vielen Erwerbslosen als "Demütigend" und "Menschenverachtend" empfunden.
Aus diesem Grund fordert nun das Hamburger Netzwerk SGB II sowie weitere diakonische und soziale Einrichtungen eine Schaffung einer zentralen Dokumentations- und Interventionsstelle, damit der Umgang mit Hilfesuchenden verbessert werden kann. (pm)
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