Kinderbonus auch bei Hartz IV – Wann wird überwiesen?

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Wie in den zwei Jahren zuvor soll an alle Kindergeld berechtigten Eltern ein sog. Kinderbonus ausgezahlt werden. Im Jahre 2020 wurden 300 Euro je Kind überwiesen. Ein Jahr später waren es nur noch 150 Euro. In diesem Jahr soll für jedes Kind ein Bonus in Höhe von 100 Euro gezahlt werden. Der Kinderbonus ist nicht mit dem Kindersofortzuschlag zu verwechseln!

Kinderbonus wird an 18 Millionen Kinder ausgezahlt

Alle Kinder, die zum Zeitpunkt der Auszahlung einen Anspruch auf Kindergeld haben, bekommen den Kinderbonus im Juli 2022 automatisch von der Familienkasse ausgezahlt.

Kinder, die vor dem Zeitpunkt der Auszahlung einen Anspruch hatten und solche, die später geboren werden, erhalten den Bonus dementsprechend später. Bei letzteren reicht der gewöhnliche Kindergeld-Antrag für die Auszahlung.

Elternpaare mit zwei Kindern und einem Einkommen bis 69.000 Euro erhalten den vollen Kinderbonus. Bei höheren Einkommen wird dieser auf den Kinderfreibetrag angerechnet und gekürzt.

Wann wird der Kindergeldbonus überwiesen?

Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums soll der Kinderbonus in Höhe von 100 Euro je Kind einige Tage vor der regulären Kindergeld-Überweisung ausgezahlt werden. Wenn erst später ein Anspruch auf Kindergeld entsteht, weil das Kind erst einige Tage oder Wochen später geboren wird, wird die Zahlung entsprechend später vorgenommen.

Wird der Kinderbonus bei Hartz IV angerechnet?

Der Kinderbonus wird nicht auf die Hartz IV-Leistungen, den Kinderzuschlag, das Wohngeld, Sozialhilfe oder den Unterhaltsvorschuss angerechnet. Trotzdem bleibt der Kinderbonus eine punktuelle Maßnahme mit wenig Wirkung. Zumal Kinder anteilig besonders von Hartz IV betroffen sind und der Zuschuss die Mehrkosten insgesamt wohl kaum aufzufangen vermag.

Muss der Kinderbonus extra beantragt werden?

Eine Beantragung des Kinderbonus ist nicht notwendig. Die Auszahlungen werden durch die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit vorgenommen.

Die Behörde ist nämlich auch für die Kindergeldzahlungen zuständig. Wurde noch kein Kindergeld festgesetzt, weil das Neugeborene gerade erst auf die Welt gekommen ist, reicht auch der Kindergeldantrag als Anspruchsvorraussetzung aus.

Unterschied zum Kindersofortzuschlag, der auch ab Juli ausgezahlt wird

Im Gegensatz zum Kinderbonus – der nur einmalig ausgezahlt wird – erhalten Familien mit wenig Einkommen ab Juli 2022 einen monatlichen Kindersofortzuschlag von 20 Euro.

Den Sofortzuschlag sollen von Armut betroffene Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten können, die Anspruch haben auf:

  • Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB XII);
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz;
  • Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt;
  • oder für die Kinderzuschlag bezogen wird.

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