Der Brief liegt auf dem Küchentisch, der Widerspruch ist längst raus – und trotzdem fehlt im nächsten Monat das Bürgergeld oder der Mehrbedarf. Viele merken die Kürzung erst, wenn das Konto weniger zeigt. Das Jobcenter nennt es „Aufrechnung“, Betroffene nennen es: Existenzangst.
In genau dieser Konstellation steckt eine sozialrechtliche Falle, die in der Praxis immer wieder wirkt: Aufrechnung und Erstattung laufen oft auf zwei getrennten Schienen.
Wer nur den Erstattungsbescheid angreift, kann trotzdem Monat für Monat Abzüge kassieren – nicht, weil der Widerspruch „nichts wert“ wäre, sondern weil die Aufrechnung als eigener Regelungsakt unangefasst bleibt und bestandskräftig werden kann.
Inhaltsverzeichnis
Der Mini-Fall, der gerade massenhaft passiert
Sabine (Name geändert) bekommt Bürgergeld. Das Jobcenter fordert Geld zurück: angeblich zu viel gezahlt. Sie legt Widerspruch ein – fristgerecht. Wochen später rechnet das Jobcenter trotzdem jeden Monat einen Teil ein. Sabine wundert sich: „Wie kann das sein? Das Verfahren ist doch offen.“
Die Antwort ist unerquicklich – und sie hat mit einer Denkfalle zu tun, die Jobcenter still einkalkulieren: Betroffene denken in „dem Bescheid“. Die Behörde arbeitet in Bausteinen.
Zwei Entscheidungen, ein Umschlag – und am Ende läuft nur eine davon weiter
Im Verwaltungsalltag sieht es aus wie ein einziger Vorgang: Aufhebung, Erstattung, Abzug – alles in einem Paket, oft sogar in einem Umschlag. Rechtlich sind das aber häufig zwei unterschiedliche Entscheidungen, die sich zwar aufeinander beziehen, aber getrennt angreifbar sind:
Erstattungsbescheid: Das Jobcenter verlangt Geld zurück.
Aufrechnung / Aufrechnungserklärung: Das Jobcenter entscheidet, dass es sich das Geld direkt aus Ihren laufenden Leistungen holt.
Die heikle Pointe: Über die Erstattung kann noch gestritten werden – während die Aufrechnung schon Realität wird, wenn sie als eigene Regelung nicht rechtzeitig angegriffen wird.
Widerspruch nur gegen die Erstattung – und die Kürzung wird „nebenbei“ bestandskräftig
Viele wehren sich gegen den großen Betrag („Ich soll 1.200 Euro erstatten“). Sie schreiben Widerspruch – gegen die Rückforderung. Das wirkt logisch. Es ist aber oft unvollständig.
Denn wenn zusätzlich ein gesonderter Aufrechnungsbescheid existiert oder die Aufrechnung als eigener Teil mit eigener Rechtsbehelfsbelehrung verfügt wurde, kann genau dieser Teil unbemerkt durchlaufen.
Dann hängt die Kürzung nicht mehr daran, ob die Erstattung am Ende rechtmäßig war – sondern daran, dass die Aufrechnung verfahrensrechtlich unangetastet blieb.
Das ist der Grund, warum Betroffene manchmal das Gefühl haben, sie würden „trotz laufendem Streit“ bereits bestraft. In Wahrheit wirkt die Behörde schlicht mit dem Instrument, das sofort am Monatsgeld ansetzt.
Warum das mit der „Neuen Grundsicherung“ noch mehr Gewicht bekommt
In Phasen, in denen Politik und Verwaltung über eine „Neue Grundsicherung“ und strengere Steuerungsmechanismen sprechen, verschiebt sich in der Praxis oft der Ton: weniger Geduld, mehr Routine, mehr Standardabläufe.
Das bedeutet nicht automatisch, dass jeder Fall „härter“ behandelt wird – aber es erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass Jobcenter konsequent die Instrumente nutzen, die sofort wirken, statt auf lange Klärungen zu warten.
Die Aufrechnung ist genau so ein Instrument. Sie ist kein Randthema, sondern ein Mechanismus, der die eigentliche Machtfrage im Verfahren beantwortet: Wer trägt die Zeit, bis alles geklärt ist? Wenn die Aufrechnung läuft, trägt sie der Leistungsberechtigte – Monat für Monat.
Der Trick steckt selten in der Begründung – sondern im Aufbau des Bescheids
Wer solche Fälle prüft, merkt schnell: Der entscheidende Satz steht oft nicht in der langen Begründung, sondern in einem scheinbar technischen Abschnitt, der harmlos klingt – und dann den Abzug auslöst.
Achten Sie auf diese „Signale“, weil sie zeigen, ob es mehr als nur eine Entscheidung ist: Häufig wird ausdrücklich angekündigt, dass künftig ein Betrag von den laufenden Leistungen einbehalten wird.
Oft gibt es außerdem einen gesonderten Abschnitt „Aufrechnung“ oder sogar eine eigene Verfügung, die die Aufrechnung ausdrücklich festsetzt. Besonders deutlich wird es, wenn sich eine Rechtsbehelfsbelehrung findet, die nicht nur die Erstattung betrifft, sondern erkennbar auch die Aufrechnung umfasst.
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Bescheid prüfenWenn das vorhanden ist, ist das keine Formalie. Es ist der Punkt, an dem aus einem Streit um Papier ein Streit um die nächste Miete wird.
Was die Kürzung stoppt, entscheidet sich an einer simplen Frage: Haben Sie die Aufrechnung selbst getroffen?
Wenn das Jobcenter zurückfordert und gleichzeitig Abzüge festsetzt, reicht ein Widerspruch „gegen die Rückforderung“ häufig nicht – weil der Abzug auf einer eigenen Regelung beruhen kann.
Deshalb ist der wirksamste Schutz nicht die längste Begründung, sondern der präzise Angriff auf den richtigen Adressaten: die Aufrechnung. Sie kann in demselben Schreiben angegriffen werden – aber nur, wenn unmissverständlich klar ist, dass sich der Widerspruch auch gegen die Aufrechnung richtet.
Und wenn bereits abgezogen wird, geht es nicht mehr um elegant formulierte Einwände, sondern um Geschwindigkeit: Dann entscheidet sich alles daran, ob der Abzug kurzfristig überprüft und gestoppt wird – notfalls im gerichtlichen Eilverfahren. Denn jeder Monat, in dem gekürzt wird, schafft neue Schäden: Rückstände, Mahnungen, Stromstress, Mietdruck.
Die unangenehme Wahrheit hinter der Technik
Jobcenter wissen: Wer monatelang mit weniger Geld lebt, verliert Handlungsspielraum. Genau deshalb ist die Aufrechnung so wirksam – sie setzt nicht am Ende eines Verfahrens an, sondern am Anfang des Alltags.
Für Betroffene heißt das: Der gefährlichste Fehler ist nicht „zu wenig argumentiert“. Der gefährlichste Fehler ist, den falschen Bescheid unangetastet gelassen zu haben.
FAQ: Aufrechnung trotz Widerspruch – das sollten Sie zusätzlich wissen
Gilt eine Aufrechnung immer sofort – auch wenn ich Widerspruch eingelegt habe?
Nicht automatisch. Entscheidend ist, welcher Bescheid angegriffen wurde und ob die Aufrechnung als eigene Regelung verfügt ist. Wenn bereits abgezogen wird, sollten Sie nicht darauf vertrauen, dass sich das „von selbst“ erledigt, sondern die Aufrechnung gezielt angreifen und bei Bedarf gerichtlichen Eilrechtsschutz nutzen.
Woran erkenne ich sicher, ob es einen eigenen Aufrechnungsbescheid gibt?
Typisch ist ein eigener Abschnitt, in dem ausdrücklich steht, dass ein Betrag künftig „einbehalten“ oder „aufgerechnet“ wird – oft mit konkreter Quote oder Monatsbetrag. Häufig gibt es zudem eine eigenständige Rechtsbehelfsbelehrung oder eine klar als „Aufrechnung“ bezeichnete Verfügung.
Welche Grenzen gelten bei der Aufrechnung – wie viel darf das Jobcenter monatlich einbehalten?
Aufrechnungen sind begrenzt und dürfen nicht beliebig hoch ausfallen. In der Praxis wird häufig mit festen Prozentsätzen gearbeitet. Wenn Ihnen der Einbehalt zu hoch vorkommt, lohnt sich der genaue Blick in den Bescheid: Oft ist schon die Berechnung oder die Rechtsgrundlage angreifbar.
Kann das Jobcenter mehrere Aufrechnungen gleichzeitig laufen lassen?
Das kommt vor, ist aber nicht grenzenlos möglich. Mehrere Aufrechnungen erhöhen das Risiko, dass Ihr Monatsbudget untragbar wird. Genau dann ist der Punkt erreicht, an dem Sie nicht nur „inhaltlich“ argumentieren sollten, sondern auch mit Blick auf Existenzsicherung und Verhältnismäßigkeit.
Was ist der Unterschied zwischen Aufrechnung und „Ratenzahlung“ bei Rückforderungen?
Bei der Aufrechnung zieht das Jobcenter direkt von laufenden Leistungen ab. Eine freiwillige Ratenzahlung ist etwas anderes: Sie zahlen aktiv zurück, ohne dass automatisch Leistungen gekürzt werden. Wer ohnehin am Limit lebt, sollte sehr genau prüfen, welche Variante finanziell und rechtlich weniger riskant ist.
Was mache ich, wenn die Aufrechnung erst im Folgemonat auftaucht, obwohl der Rückforderungsbescheid schon älter ist?
Dann kann es sein, dass die Behörde die Rückforderung zunächst „nur“ festgesetzt hat und die Aufrechnung später separat verfügt. Genau das ist gefährlich, weil viele Betroffene dann glauben, der alte Widerspruch decke alles ab. Prüfen Sie, ob die spätere Aufrechnung ein neuer, eigenständiger Regelungsakt ist.
Kann ich verlangen, dass das Jobcenter die Aufrechnung aussetzt, bis über den Widerspruch entschieden ist?
Sie können es verlangen – aber verlassen Sie sich nicht darauf. Wenn der Abzug existenziell trifft, ist häufig nicht der Briefwechsel der entscheidende Hebel, sondern die Möglichkeit, die Vollziehung kurzfristig prüfen zu lassen (Eilverfahren).
Welche Unterlagen helfen im Eilverfahren am stärksten?
Alles, was zeigt, dass der Abzug sofort Schäden auslöst: Kontoauszüge, Mietrückstände/Mahnungen, Strom-/Energieabschläge, Nachweise zu Mehrbedarfen, Medikamente, Fahrtkosten, Unterhaltsverpflichtungen. Das Gericht schaut im Eilverfahren besonders darauf, ob das Existenzminimum praktisch unter Druck gerät.
Was, wenn die Rückforderung am Ende falsch war – bekomme ich die einbehaltenen Beträge zurück?
Grundsätzlich kann eine Rückabwicklung möglich sein. Das Problem ist die Zeit dazwischen: Selbst wenn später erstattet wird, können in den Monaten der Kürzung bereits Folgekosten und Rückstände entstehen. Deshalb ist das frühe Stoppen der Abzüge oft wichtiger als die spätere „Reparatur“.
Ich habe die Aufrechnung verpasst und sie ist bestandskräftig – ist alles verloren?
Nicht zwingend, aber es wird schwerer. In manchen Konstellationen kommen Überprüfungsanträge oder Korrekturwege in Betracht, je nach Fehlerart. Entscheidend ist: Ab Bestandskraft wird aus einem schnellen Stopp ein zähes Rückabwicklungsproblem.
Quellen
- Sozialrecht Justament, Ausgabe SJ+2/2026:
- Darstellung zur Aufrechnung nach § 43 SGB II und zur Trennung von Erstattung und Aufrechnung in der Praxis




