Um einen Grad der Behinderung von 50 anerkannt zu bekommen (und damit einen Status als schwerbehindert sowie die damit verbundenen Nachteilsausgleiche), ist der ärztliche Befundbericht entscheidend. Dieser sollte gut formuliert sein.
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Auslassungen und vage Formulierungen können den Ausweis kosten
Viele Menschen mit Behinderungen möchten einen Antrag beim Versorgungsamt stellen, wenn sie bisher zum Beispiel einen Grad der Behinderung von 30 oder 40 hatten, um auf einen Grad von 50 hochgestuft zu werden.
Dann gilt nämlich der Status schwerbehindert, und der ist mit besonderen Nachteilsausgleichen verbunden – von besserem Kündigungsschutz bis zu früherer Rente.
Ärzte versagen aber häufig dabei, ihre Befundberichte so zu formulieren, dass das Versorgungsamt diese als ausreichend ansieht, um den höheren Grad der Behinderung anzuerkennen.
Was muss der Befundbericht enthalten?
Der Befundbericht muss klar aussagen, dass Sie bei diesem Arzt aktuell in Behandlung sind. Liegt die Behandlung Jahre zurück oder erwähnt der Mediziner überhaupt nicht, dass es um die Jetztzeit geht, dann lässt sich daraus kaum ein Urteil zu Ihrem Behindertenstatus bilden. Dafür muss vielmehr klar sein, dass Ihr Arzt Sie in ihrem derzeitigen Zustand untersucht hat.
Das bedeutet nicht, dass ältere Befundberichte überhaupt nicht interessieren. Belegen diese zum Beispiel eine Entwicklung, in der ihre Einschränkung sich verstärkt hat, dann ergänzen sie die aktuellen Befunde ausgezeichnet.
Das gilt vor allem, wenn Sie wegen derselben Ursache eingeschränkt sind, aufgrund des älteren Befundes einen Grad der Behinderung von 40 hatten, und der neue Befund zeigt, dass sich die Symptome (und Einschränkungen) verschlimmert haben.
Wie lautet die Diagnose?
Ihr Arzt sollte nicht nur die Dauer der Behandlung vermerken, sondern auch eine klare Diagnose stellen. Hier sollten Sie anhand des ICD-Codes im Internet nachprüfen, ob im Bericht auch die Diagnose steht, die der Arzt Ihnen gegenüber im Gespräch äußerte.
Welche Einschränkungen haben Sie?
Ganz wichtig ist folgendes. Um einen Grad der Behinderung oder überhaupt eine Behinderung anzuerkennen, ist nicht die Ursache entscheidend, sondern die Einschränkungen der Betroffenen dabei, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Dies gehört unbedingt in den Befundbericht. Die Beschreibung der Erkrankung, ihre Schwere und ihre Symptome und die daraus abgeleiteten Einschränkungen sind wesentlich, um den Grad der Behinderung einzuordnen.
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Die Versorgungsmedizin-Verordnung
Die Einordnung verläuft nach strikten Vorgaben in der Versorgungsmedizin-Verordnung. Diese können Sie sich kostenlos per Download aus dem Internet beziehen und selbst zu Ihrer Erkrankung nachlesen, bei welchen Auswirkungen welcher Grad der Behinderung vorliegt.
Wie wichtig ist der Befundbericht?
Der Befundbericht ist vermutlich das wichtigste Element bei der Anerkennung einer Schwerbehinderung. Denn die meisten Anträge werden bei den zuständigen Behörden auf Basis dieser Berichte entschieden.
Was können Sie tun?
Sprechen Sie mit Ihrem Arzt genau ab, welche Punkte der Befundbericht zwingend enthalten muss. Mediziner, die sich wenig mit Behindertenrecht auskennen, könnten sonst wesentliche Punkte nicht erwähnen, ob Schwierigkeiten beim Gehen oder Dissoziationen bei psychischen Leiden.
Sehen Sie sich ruhig zusammen mit dem behandelnden Mediziner die Richtlinien der Versorgungsmedizin bei Ihrer Erkrankung an und schließen dann, welche Formulierungen bei einem GdB 50 vonnöten sind.
Bisherige Therapien müssen aufgeführt werden
Wichtig ist auch, die bisherigen Therapien zu erwähnen mitsamt ihren Ergebnissen, das gilt für Ergo- und Physiotherapie ebenso wie für Medikamente.
Wie lautet die Prognose?
Am Ende muss Ihr Arzt auch eine Prognose notieren. Hält er eine Erkrankung für chronisch? Hält er den Krankheitsverlauf und die damit verbundenen Einschränkungen für fortschreitend? Auch hier sollten Sie mit Ihrem Arzt klären, welche Prognosen wichtig sind für einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr sowie für bestimmte Merkzeichen.
Wie lang soll der Befundbericht sein?
Der Befundbericht sollte alle genannten Punkte enthalten, und dies, ohne “eine Abhandlung zu schreiben”. Je präziser die Formulierungen sind, umso einfacher hat es die Behörde, und desto schneller wird über Ihren Antrag entschieden.