Bürgergeld: Mutter mit Kindern soll wieder ins Obdachlosenheim

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Wir erinnern uns: Frau K. musste nach der Trennung vom Kindesvater aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen, weil dieser sie aus der Wohnung geklagt hatte. Notgedrungen zog Frau K. mit ihren beiden Kindern zunächst in eine städtische Obdachlosenunterkunft, um mit den Kindern vorerst nicht auf der Straße leben zu müssen.

Da dies aber kein Dauerzustand sein sollte, suchte Frau K., die inzwischen Bürgergeld beantragt hatte, eine neue Wohnung. Doch das Jobcenter stellte sich quer und meinte, die Mutter könne mit ihren Kindern auch weiterhin in der Obdachlosenunterkunft wohnen.

Auf eigene Faust eine neue Wohnung gesucht

Frau K. akzeptierte dies nicht und zog auf eigene Faust in die neue Wohnung. Da das Jobcenter aber nicht zahlte, wandte sie sich an den Verein “Sanktionsfrei”. Die Initiative half der Familie bei der Suche nach einem Anwalt und unterstützte sie mit etwas Geld.

Der Anwalt konnte in einem Eilverfahren vor dem örtlichen Sozialgericht erreichen, dass das Jobcenter die Miete vorerst übernehmen muss. Nun konnte die junge Mutter in eine neue Wohnung ziehen. Es schien, dass sich doch noch alles zum Guten wendete.

Jobcenter verweigert Mietkaution

Doch der Ärger ist damit leider noch nicht vorbei, wie Helena Steinhaus, Vereinsgründerin von “Sanktionsfrei” berichtet. “Nun hat Frau K. mit ihren 2 Kindern eine fristlose Kündigung der Wohnung bekommen, da sie die Mietkaution nicht zahlen konnte. Die Kaution wird nur übernommen, wenn der Umzug vom Jobcenter abgesegnet wurde. Die Familie geht seit Monaten durch die Hölle. Jetzt heißt es zurück in eine Obdachlosenunterkunft?”

Auch um die Erstausstattung wird gestritten

Der Anwalt, den der Verein zur Verfügung stellte, versucht gerade eine Erstausstattung für die Wohnung vom Jobcenter durchzukriegen. Allerdings wird diese nur dann genehmigt, wenn das Jobcenter auch den Umzug genehmigt. Die Erstausstattung wäre nun auch hinfällig, klagt Steinhaus. “Wohin mit den Möbeln, wenn es keine Wohnung gibt?”

Steinhaus möchte sich “nicht ausmalen wie es sich anfühlen muss, mit zwei Kindern so eine Tortur durchzumachen”. Warum lassen wir das zu? “Bürgergeld. Ein klangvoller Name aber eigentlich nur Puderzucker über einer brutalen Wirklichkeit”, klagt die Vereinsvorsitzende.

Sanktionsfrei wird nun versuchen das Geld für die Mietkaution aufzubringen, damit die betroffene Mutter mit ihren Kindern nicht wieder zurück in das Obdachlosenheim muss. Der Verein verspricht dranzubleiben.

Update: Inzwischen hat die Bundesagentur für Arbeit Hilfe zur Klärung angeboten. Die Behörde fragt allerdings nach dem Namen der Betroffenen. Diese will, laut Steinhaus, lieber anonym bleiben und sich lieber von ihrem Anwalt vertreten lassen.