Neue Freibeträge: Kinderzuschlag für Azubis oder bei Schülerjobs jetzt möglich

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Eltern die bislang aufgrund des Azubilohns oder Schülerjobs ihres Kindes keinen Kinderzuschlag bekommen haben, sollten noch einmal einen Antrag stellen. Durch den erhöhten Freibetrag aufs Azubi- und Schülereinkommen im SGB II (Bürgergeld) besteht jetzt häufig ein Anspruch.

Freibeträge aus dem Bürgergeld

Im Bürgergeld gibt es auf das Erwerbseinkommen von Azubis, Schülern, FSJler, BuDis und Studenten seit Juli einen auf 520€ erhöhten Grundfreibetrag. Dieser wirkt sich auf den Kinderzuschlag aus, da die Einkommensanrechnung dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) folgt. Wir zeigen in einem Beispiel, wann der Kinderzuschlag beantragt werden kann.

Beispiel

Friedrich erhält 1200€ Brutto- Azubilohn. Sein Nettolohn sind 948€.

Freibetrag:
520€ Grundfreibetrag
144€ 30% v. 520-1000

20€ 10% v. 1000-1200

684€ Freibetrag

948€ Netto-Azubilohn

-684€ Freibetrag

264€ anzur. Einkommen nach dem SGB II

45% des nach dem SGB II anzurechnenden Einkommes werden auf den maximalen Kinderzuschlag von 250€ angerechnet:
45% von 264€ = 119€ auf den KiZ anzurechnendes Einkommen

250€ maximaler Kinderzuschlag

-119€ auf den KiZ anzurechnendes Einkommen

131€ möglicher Kinderzuschlag

Vor der Erhöhung ab dem 1. Juli 2023 wäre keinerlei Kinderzuschlag möglich gewesen.

Maximaleinkommen beim Kinderzuschlag

Kein Kinderzuschlag wegen Azubi-Einkommens gibt es nun erst bei 1240€ Azubi-Nettolohn (=ca. 1650€ Brutto).

Vorgehen bei laufendem Kinderzuschlag

Die Änderung betrifft auch Eltern, die Kinderzuschlag beziehen, aber ein Kind haben, das von der Erhöhung des Grundfreibetrags profitiert – sie wirkt sich aber erst ab dem nächsten Bewilligungszeitraum aus.

Vorgehen bei laufendem Antrag auf Kinderzuschlag

Ist ihr Antrag aber noch nicht bewilligt, könnte es daher Sinn machen, diesen noch bis Juni zu befristen und ab Juli einen neuen Antrag zu stellen. Das ist so aber nur noch bei Eingang des Schreibens im Juli sinnvoll, da sonst kein fristwahrender Antrag ab Juli mehr möglich ist.

Dazu könnte man folgendes schreiben:
“Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit konkretisiere ich meinen Ihnen bereits vorliegenden Antrag. Dieser Antrag ist auf Juni 2023 befristet. Ab Juli 2023 stelle ich hiermit einen fristwahrenden Antrag.

Mit freundlichen Grüßen”

Weiterführende Informationen

Mehr Infos zur Berechnung des Kinderzuschlags findest du hier.

Und mehr Infos zum Azubi-Freibetrag findest du hier.

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Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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