Eltern die bislang aufgrund des Azubilohns oder Schülerjobs ihres Kindes keinen Kinderzuschlag bekommen haben, sollten noch einmal einen Antrag stellen. Durch den erhöhten Freibetrag aufs Azubi- und Schülereinkommen im SGB II (Bürgergeld) besteht jetzt häufig ein Anspruch.
Freibeträge aus dem Bürgergeld
Im Bürgergeld gibt es auf das Erwerbseinkommen von Azubis, Schülern, FSJler, BuDis und Studenten seit Juli einen auf 520€ erhöhten Grundfreibetrag. Dieser wirkt sich auf den Kinderzuschlag aus, da die Einkommensanrechnung dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) folgt. Wir zeigen in einem Beispiel, wann der Kinderzuschlag beantragt werden kann.
Beispiel
Friedrich erhält 1200€ Brutto- Azubilohn. Sein Nettolohn sind 948€.
Freibetrag:
520€ Grundfreibetrag
144€ 30% v. 520-1000
20€ 10% v. 1000-1200
684€ Freibetrag
948€ Netto-Azubilohn
-684€ Freibetrag
264€ anzur. Einkommen nach dem SGB II
45% des nach dem SGB II anzurechnenden Einkommes werden auf den maximalen Kinderzuschlag von 250€ angerechnet:
45% von 264€ = 119€ auf den KiZ anzurechnendes Einkommen
250€ maximaler Kinderzuschlag
-119€ auf den KiZ anzurechnendes Einkommen
131€ möglicher Kinderzuschlag
Vor der Erhöhung ab dem 1. Juli 2023 wäre keinerlei Kinderzuschlag möglich gewesen.
Maximaleinkommen beim Kinderzuschlag
Kein Kinderzuschlag wegen Azubi-Einkommens gibt es nun erst bei 1240€ Azubi-Nettolohn (=ca. 1650€ Brutto).
Vorgehen bei laufendem Kinderzuschlag
Die Änderung betrifft auch Eltern, die Kinderzuschlag beziehen, aber ein Kind haben, das von der Erhöhung des Grundfreibetrags profitiert – sie wirkt sich aber erst ab dem nächsten Bewilligungszeitraum aus.
Vorgehen bei laufendem Antrag auf Kinderzuschlag
Ist ihr Antrag aber noch nicht bewilligt, könnte es daher Sinn machen, diesen noch bis Juni zu befristen und ab Juli einen neuen Antrag zu stellen. Das ist so aber nur noch bei Eingang des Schreibens im Juli sinnvoll, da sonst kein fristwahrender Antrag ab Juli mehr möglich ist.
Dazu könnte man folgendes schreiben:
“Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit konkretisiere ich meinen Ihnen bereits vorliegenden Antrag. Dieser Antrag ist auf Juni 2023 befristet. Ab Juli 2023 stelle ich hiermit einen fristwahrenden Antrag.
Mit freundlichen Grüßen”
Weiterführende Informationen
Mehr Infos zur Berechnung des Kinderzuschlags findest du hier.
Und mehr Infos zum Azubi-Freibetrag findest du hier.
Meine hier veröffentlichten Artikel findet ihr (ähnlich) auch bei Twitter. Zum Abschluss noch der Link zum Twitter-Thread für Rückfragen, Ergänzungen oder alles was ihr sonst dazu sagen wollt – natürlich auch gerne zum Retweeten: hier
Simon alias “Sozi Simon” ist Sozialarbeiter aus Leidenschaft. Kämpfer für mehr Gerechtigkeit und gegen das Verschweigen/Verweigern von staatlicher Unterstützung. Er ist Mitautor des SGB II & SGB XII Leitfadens von A-Z. Simon ist insbesondere bei Twitter für seine Ratgeber-Tweets bekannt und seit 2022 freier Autor bei Gegen-Hartz.de