Bürgergeld: Alleinerziehende Mutter soll mit ihren Kindern im Obdachlosenheim wohnen

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Aufgabe eines Jobcenters ist es, Hilfebedürftigen in Notsituationen umfassend zu helfen. Das ist aber oft nicht der Fall. Stattdessen sind die Behörden eher darauf bedacht, möglichst wenig Bürgergeld-Leistungen zu gewähren. Wer in Not ist, hat nur selten eine Chance auf Hilfe – zumindest im Jobcenter.

Und nur deshalb gibt es eine Reihe von Initiativen, um Menschen in Not zu helfen. Eine solche Initiative berichtet von einem aktuellen Fall. Eine Mutter mit zwei Kindern sollte weiterhin in der städtischen Obdachlosenunterkunft leben, statt in Würde in eine eigene Wohnung umziehen zu können.

“Die Würde des Menschen ist unantastbar – aber nicht, wenn man vom Jobcenter abhängig ist!” So oder so ähnlich könnte man die aktuelle Situation einer alleinerziehenden Mutter beschreiben, von der die Initiative “Sanktionsfrei” aktuell berichtet.

Mutter zweier Kinder aus der Wohnung geklagt

Frau K. musste nach der Trennung vom Vater ihrer Kinder aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen, weil dieser sie aus der Wohnung geklagt hatte. Frau K. musste mit ihren beiden Kindern notgedrungen zunächst in eine städtische Obdachlosenunterkunft (Clearinghaus) ziehen, um mit den Kindern vorerst nicht auf der Straße leben zu müssen.

Das Wohnen in der Obdachlosenunterkunft sollte aber kein Dauerzustand bleiben. Schließlich sollten ihre Kinder ein menschenwürdiges Leben in den eigenen vier Wänden führen können. Also suchte Frau K. intensiv nach einer neuen Wohnung und beantragte Bürgergeld, eine Wohnung. Doch das Jobcenter lehnte einen Umzug ab. Stattdessen sollte sie mit ihren Kindern in der Obdachlosenunterkunft bleiben.

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Bleiben Sie in der Obdachlosenunterkunft weiter wohnen, hatte das Jobcenter gesagt

“Sie könne doch mit den Kindern für 400 Euro im Monat weiter im Wohnheim wohnen”, habe das Jobcenter gesagt, so Helena Steinhaus, Gründerin und Vorsitzende des Vereins Sanktionsfrei. Die Übernahme der Unterkunftskosten für die neue Wohnung lehnte das Amt demnach ab.

Frau K. wollte das nicht akzeptieren und zog auf eigene Faust in die neue Wohnung. Da das Jobcenter aber nicht zahlte, wandte sie sich an den Verein. Dieser half ihr bei der Suche nach einem Anwalt und unterstützte sie mit etwas Geld.

Der Anwalt konnte in einem Eilverfahren vor dem örtlichen Sozialgericht erreichen, dass das Jobcenter die Miete zunächst übernehmen muss. Doch damit ist die Sache noch nicht ausgestanden.

Zunächst im Eilverfahren Recht bekommen

Denn in einem Eilverfahren (auch Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung oder einstweiliger Rechtsschutz genannt) können Bürgergeldbezieher zwar vorerst zu ihrem Recht kommen, wenn sich die Behörden quer stellen, aber das Gericht entscheidet zunächst nur vorläufig über den Sachverhalt. Gegen diese Entscheidung kann das Jobcenter nun Widerspruch einlegen oder ein Hauptsacheverfahren beantragen. Oder die Behörde lenkt ein und zahlt die Unterkunftskosten. Über den Ausgang werden wir weiter berichten.

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