Bürgergeld: Diese kommenden Steuererhöhungen treffen Bürgergeld-Beziehende am härtesten

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Wer Grundsicherung bezieht und im Supermarkt vor dem Regal mit Softdrinks steht, wird bald tiefer in die Tasche greifen müssen – für ein Budget, das ohnehin bei 6,30 Euro am Tag für sämtliche Lebensmittel und Getränke liegt. Was die Finanzkommission Gesundheit Ende März als Sparpaket für die Krankenkassen vorgelegt hat, soll die gesetzliche Krankenversicherung stabilisieren.

Doch die geplanten Steuern auf Zucker, Tabak und Alkohol treffen Menschen im Grundsicherungsbezug in einer Weise, die der Bericht mit keinem Wort erwähnt: Der Regelsatz bleibt bei 563 Euro, zum dritten Mal in Folge ohne Erhöhung. Tabak und Alkohol sind in der Regelsatzberechnung gar nicht vorgesehen, Softdrinks nur mit jahrelanger Verzögerung berücksichtigt. Die Preise steigen sofort – der Ausgleich kommt nie oder viel zu spät.

Die Finanzkommission Gesundheit hat am 30. März 2026 ihren ersten Bericht vorgelegt. Zehn unabhängige Fachleute unter Vorsitz des Gesundheitsökonomen Wolfgang Greiner haben 66 Empfehlungen erarbeitet, die bis 2027 ein Einsparvolumen von rund 42 Milliarden Euro für die gesetzliche Krankenversicherung ermöglichen sollen.

Hintergrund ist ein drohendes Finanzierungsdefizit der GKV von bis zu 15 Milliarden Euro allein im kommenden Jahr. Ohne Gegenmaßnahmen müsste der Zusatzbeitrag auf durchschnittlich 4,7 Prozent steigen.

Höhere Steuern auf Tabak, Alkohol und Zucker – die konkreten Zahlen

Drei der 66 Empfehlungen betreffen direkt den Geldbeutel beim Einkauf. Die Kommission orientiert sich dabei an Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation WHO und schlägt vor, gesundheitsschädlichen Konsum über den Preis einzudämmen. Die erwarteten Mehreinnahmen von rund 1,9 Milliarden Euro sollen zweckgebunden in den Gesundheitsfonds fließen.

Bei der Tabaksteuer soll die durchschnittliche Steuerlast je Zigarette schrittweise von derzeit 19 Cent bis 2031 auf rund 33 Cent steigen. Pro 20er-Packung bedeutet das eine Verteuerung um etwa 2,80 Euro. Die WHO empfiehlt, dass 75 Prozent des Zigarettenpreises aus Steuern bestehen – in Deutschland liegt der Anteil derzeit bei 68 Prozent. Erwartete Mehreinnahmen: 1,2 Milliarden Euro jährlich.

Spirituosen wie Likör und Schnaps sollen durch eine Anhebung der Alkoholsteuer rund zehn Prozent teurer werden. Eine Flasche Kräuterlikör, die heute 13,50 Euro kostet, würde dann bei knapp 15 Euro liegen. Bier und Wein bleiben unangetastet – für Bier sind die Länder zuständig, für Wein bräuchte es eine neue Verbrauchsteuer, die die Kommission nicht empfiehlt. Erwartete Mehreinnahmen: 570 Millionen Euro.

Für zuckergesüßte Erfrischungsgetränke soll eine neue, gestaffelte Steuer nach britischem Vorbild eingeführt werden. Bei einem Zuckergehalt zwischen fünf und acht Gramm je 100 Milliliter werden 26 Cent pro Liter fällig, oberhalb von acht Gramm 32 Cent.

Eine 1,5-Liter-Flasche Cola mit einem Zuckergehalt von 10,6 Gramm pro 100 Milliliter würde damit fast 60 Cent teurer – sofern der Hersteller den Zuckergehalt nicht senkt. Erwartete Mehreinnahmen: 100 Millionen Euro. Weltweit haben bereits mehr als 100 Länder eine solche Abgabe eingeführt.

Warum der Regelsatz die neuen Steuern nicht auffängt

Der Regelsatz für Alleinstehende beträgt seit Januar 2024 unverändert 563 Euro. Sowohl 2025 als auch 2026 gab es eine Nullrunde. Der Fortschreibungsmechanismus, der eigentlich Preissteigerungen auffangen soll, hat rechnerisch sogar niedrigere Beträge ergeben – nur der gesetzliche Besitzschutz verhinderte eine Absenkung.

Die 563 Euro sind also keine politische Großzügigkeit, sondern ein eingefrorener Wert, der bereits heute hinter der tatsächlichen Preisentwicklung zurückbleibt.

Die jährliche Fortschreibung funktioniert über einen Mischindex: 70 Prozent Preisentwicklung, 30 Prozent Nettolohnentwicklung. Herangezogen werden Daten aus dem Vorjahr. Eine Steuererhöhung, die 2027 in Kraft tritt, würde sich frühestens in der Fortschreibung für 2029 bemerkbar machen – also mit mindestens zwei Jahren Verzögerung.

Für Bürgergeld-Beziehende bedeutet das: Sie zahlen den vollen Preisaufschlag sofort, aber der Regelsatz reagiert erst Jahre später. Wenn überhaupt.

Alkohol und Tabak – aus dem Existenzminimum gestrichen, aber real konsumiert

Hier wird die Konstruktion besonders zynisch. Alkoholische Getränke, Tabakwaren und Glücksspiele sind ausdrücklich nicht regelbedarfsrelevant. Der Gesetzgeber hat sie bei der Ermittlung des Existenzminimums herausgerechnet, weil sie nicht als lebensnotwendig gelten.

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat dies in seinem Beschluss (L 2 AS 39/24 B) bestätigt: Der Gesetzgeber dürfe eine wertende Einschätzung vornehmen und Positionen herausnehmen, sofern der Schritt nachvollziehbar begründet sei.

In der Realität aber konsumieren Bürgergeld-Beziehende diese Produkte – so wie der Rest der Bevölkerung auch. Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, auf der die Regelsatzberechnung basiert, weist für die unteren 20 Prozent der Einpersonenhaushalte monatliche Ausgaben von rund 30 Euro für Tabak und Alkohol aus. Dieses Geld wird faktisch vom ohnehin knappen Lebensmittel- und Teilhabebudget abgezweigt.

Steigen nun die Preise für Tabak und Spirituosen durch höhere Verbrauchsteuern, passiert Folgendes: Die Mehrkosten schlagen voll auf den Regelsatz durch – aber der Regelsatz wird niemals angepasst, weil die Produkte gar nicht in die Berechnung einfließen.

Es gibt keinen Mechanismus, der diese Preissteigerung abfedert. Wer raucht und Grundsicherung bezieht, verliert durch die Tabaksteuererhöhung bis 2031 rechnerisch über 30 Euro pro Monat an Kaufkraft – ohne jeden Ausgleich.

Zuckersteuer trifft das ohnehin knappe Lebensmittelbudget

Anders liegt der Fall bei zuckergesüßten Getränken. Softdrinks fallen unter die Abteilung 1 der EVS-Systematik: „Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke”. Diese Abteilung ist regelbedarfsrelevant und macht mit 195,35 Euro den größten Einzelposten im Regelsatz aus – rund 34,7 Prozent der Gesamtsumme. Heruntergebrochen auf den Tag sind das 6,30 Euro für sämtliche Lebensmittel und Getränke.

Die neue Zuckersteuer verteuert diese Produktgruppe. Eine 1,5-Liter-Flasche Cola kostet künftig fast 60 Cent mehr, Limonaden und Energydrinks ebenfalls. Wer regelmäßig solche Getränke kauft – und in einkommensschwachen Haushalten ist der Konsum von Softdrinks statistisch überdurchschnittlich hoch –, verliert spürbar an Kaufkraft innerhalb des Lebensmittelbudgets.

Die 195,35 Euro müssen dann für die gleichen Produkte weiter reichen, obwohl ein Teil davon teurer geworden ist.

Zwar fließen Preissteigerungen bei regelbedarfsrelevanten Gütern in den Mischindex ein. Aber der Mechanismus reagiert mit ein bis zwei Jahren Verzögerung und bildet nur den Durchschnitt aller regelbedarfsrelevanten Preise ab – nicht die einzelne Produktgruppe. Wenn Softdrinks 2027 teurer werden, spiegelt sich das frühestens in der Fortschreibung für 2029 wider, anteilig und verwässert durch alle anderen Preisbewegungen.

Rechnung am Küchentisch – was die Steuererhöhungen konkret kosten

Sabine L., 51, aus Essen, bezieht seit anderthalb Jahren Bürgergeld. Sie raucht etwa eine halbe Schachtel am Tag und kauft regelmäßig Limonade für sich und ihren 14-jährigen Sohn. Was die Finanzkommission als Gesundheitsprävention verbucht, sieht in ihrem Alltag so aus:

Für Zigaretten gibt Sabine derzeit rund 135 Euro im Monat aus – knapp ein Viertel ihres Regelsatzes von 563 Euro. Mit der schrittweisen Tabaksteuererhöhung kommen bis 2031 rund 42 Euro monatlich hinzu.

Für Softdrinks rechnet sie mit zusätzlich sechs bis acht Euro im Monat, verteilt auf ihren und den Regelsatz ihres Sohnes. Zusammen sind das perspektivisch rund 50 Euro monatliche Mehrkosten, die vollständig aus dem Regelsatz bestritten werden müssen – einem Betrag, der seit drei Jahren nicht gestiegen ist.

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Da Tabak nicht regelbedarfsrelevant ist, werden die 135 Euro plus Aufschlag ohnehin vom Budget für Essen, Kleidung oder Strom abgezogen. Jede Verteuerung der Zigaretten bedeutet weniger Geld für Nahrungsmittel. Die paradoxe Folge einer Gesundheitssteuer: Sie kann die Ernährungssituation derer verschlechtern, die sie eigentlich vor Krankheit schützen soll.

Lenkungswirkung ohne Ausweichmöglichkeit

Die Finanzkommission verfolgt mit ihren Steuervorschlägen ein doppeltes Ziel: höhere Einnahmen für die GKV und Verhaltenssteuerung durch Preise. Mehr als 100 Länder weltweit haben Zuckersteuern eingeführt, die WHO empfiehlt sie als wirksames Instrument gegen Adipositas.

Lenkungssteuern funktionieren aber nur, wenn die Betroffenen tatsächlich auf günstigere oder gesündere Alternativen umsteigen können. Im deutschen Sozialrecht ist genau diese Voraussetzung nicht gegeben: Der Regelsatz soll das Existenzminimum sichern, doch bei den Produkten, die jetzt durch Steuern teurer werden, versagt der Ausgleichsmechanismus – bei Tabak komplett, bei Zucker mit jahrelanger Verzögerung.

Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, begrüßt die Besteuerung gesundheitsschädlicher Produkte zwar grundsätzlich. Doch zur Frage, wie die Steuererhöhungen mit dem eingefrorenen Regelsatz zusammenwirken, schweigt der Kommissionsbericht.

Er enthält keine Empfehlung, die Regelsätze an die steuerbedingte Verteuerung anzupassen. Die GKV-Stabilisierung wird auch von den Ärmsten mitfinanziert – aber der soziale Ausgleich bleibt aus.

Die Verbraucherzentrale hat bereits darauf hingewiesen, dass sich von 6,30 Euro pro Tag keine gesunde Ernährung finanzieren lässt. Wenn ein Teil dieses Betrags durch höhere Softdrinkpreise aufgefressen wird, verschärft sich das Problem.

Die Steuer soll den Griff zur Cola unattraktiver machen – aber wenn Mineralwasser, Saftschorle und frisches Obst ebenfalls den Rahmen des Budgets sprengen, bleibt die billigste Kalorie weiterhin die ungesündeste. Eine Lenkungswirkung setzt voraus, dass Alternativen bezahlbar sind.

Was Betroffene jetzt wissen sollten

Die Steuererhöhungen treten voraussichtlich ab 2027 schrittweise in Kraft. Ein konkretes Gesetz liegt noch nicht vor – Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat sich bisher nicht festgelegt, welche der 66 Empfehlungen umgesetzt werden. Für Betroffene ergeben sich dennoch wichtige Punkte.

Es gibt keinen Mehrbedarf und keinen Zuschuss für Tabakprodukte oder alkoholische Getränke. Der Gesetzgeber stuft beides als nicht existenznotwendig ein.

Wer raucht und Grundsicherung bezieht, trägt jede Preiserhöhung vollständig selbst. Suchtberatungsstellen bieten kostenlose Entwöhnungsprogramme an, und die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für Nikotinersatztherapien – eine Nachfrage bei der eigenen Krankenkasse lohnt sich.

Bei Softdrinks liegt der Fall anders: Preiserhöhungen bei regelbedarfsrelevanten Gütern fließen über den Mischindex in die Fortschreibung des Regelsatzes ein – allerdings mit ein bis zwei Jahren Verzögerung und nur als Durchschnittswert aller regelbedarfsrelevanten Preise.

Wer die Mehrkosten nicht tragen kann, sollte prüfen, ob ein Härtefallantrag auf abweichende Regelsatzfestsetzung in Betracht kommt. Dieser Weg ist allerdings äußerst selten erfolgreich, da Sozialgerichte bisher alle Klagen auf höhere Regelsätze abgewiesen haben – zuletzt das LSG Nordrhein-Westfalen mit dem Argument, der Regelsatz sei nicht „evident unzureichend”.

Die neue Grundsicherung, die zum 1. Juli 2026 schrittweise in Kraft tritt, ändert an der Regelsatzhöhe zunächst nichts. Ob die nächste Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS 2023) zu einer Neuermittlung der Regelsätze ab 2027 führt, ist offen. Die Ergebnisse stehen noch aus.

Häufig gestellte Fragen

Werden die Gesundheitssteuern direkt vom Bürgergeld abgezogen?
Nein. Die Steuern werden auf die Produkte erhoben, nicht auf die Sozialleistung. Aber wer diese Produkte kauft, zahlt den höheren Preis aus dem Regelsatz – ohne dass dieser angepasst wird.

Gibt es einen Mehrbedarf wegen gestiegener Tabak- oder Alkoholpreise?
Nein. Tabak und Alkohol gelten nicht als regelbedarfsrelevant. Ein Mehrbedarf nach § 21 SGB II ist für diese Ausgaben nicht vorgesehen und wird von Jobcentern nicht anerkannt.

Ab wann gelten die neuen Steuersätze?
Die Finanzkommission empfiehlt einen Beginn ab 2027 mit schrittweiser Anhebung. Ein Gesetzentwurf liegt noch nicht vor. Die Bundesregierung muss zunächst entscheiden, welche Empfehlungen sie übernimmt.

Können Bürgergeld-Beziehende gegen die Steuererhöhung klagen?
Gegen die Steuer selbst nicht – sie betrifft alle Verbraucher gleichermaßen. Klagen auf einen höheren Regelsatz wegen steigender Lebenshaltungskosten sind theoretisch möglich, wurden aber bislang von Sozialgerichten abgelehnt.

Hilft die Zuckersteuer der Gesundheit von Menschen mit niedrigem Einkommen?
Die WHO und zahlreiche Studien belegen, dass Zuckersteuern den Konsum senken und Hersteller zur Rezepturverbesserung bewegen. Für Menschen im Grundsicherungsbezug entsteht aber ein Zielkonflikt: Die gesündere Alternative ist oft teurer, und das Budget lässt keinen Spielraum nach oben.

Quellen:

FinanzKommission Gesundheit: Erster Bericht der FinanzKommission Gesundheit, 30.03.2026

Verband der Ersatzkassen (vdek): Pressemitteilung zur Finanzkommission Gesundheit

BMAS: Methodik der Regelbedarfsermittlung – FAQ

Paritätischer Gesamtverband / AOK-Bundesverband: Stellungnahmen zum Bericht der Finanzkommission Gesundheit

LSG Nordrhein-Westfalen, L 2 AS 39/24 B: Beschluss zur Regelsatzhöhe