Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Herkunft, Einkommen oder Religion dürfen vor Gericht nicht zu Nachteilen führen. Der Jurist und Autor Ronen Steinke kritisiert, dass es vom Geldbeutel abhänge, wie gut man sich wehren könne.
Wer zum Beispiel Grundsicherung beziehe, habe kaum finanzielle Mittel, um sich juristisch zu wehren.
Das Grundgesetz wird nicht eingehalten
“Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich”, heißt es in Artikel 3 des Grundgesetzes. Doch wer arm ist, wird gegenüber Wohlhabenden benachteiligt, sagt der Jurist Ronen Steinke und kritisiert damit das Rechtssystem in Deutschland.
Grundsätzlich gebe es in Deutschland das Recht auf einen Verteidiger, wenn man kein oder nur wenig Geld zur Verfügung habe. Der Staat stelle aber nur in seltenen Fällen einen Pflichtverteidiger, so Steinke.
Vielmehr komme es auf den privaten Geldbeutel an. Die meisten Angeklagten müssten sich gegenüber Richter und Staatsanwalt selbst verständlich machen.
Es sollten immer Verteidiger zur Seite gestellt werden
Der Jurist fordert, dass jeder Mensch bei jedem Prozess einen Anwalt an seiner Seite haben müsse. Und zwar unabhängig vom Tatvorwurf. Unsere Nachbarländer Polen, Frankreich und Italien würden genau das bereits erfolgreich vormachen und praktizieren.
Dies sei eine zivilisatorische Grundvoraussetzung, um überhaupt von einem fairen Verfahren sprechen zu können.
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Wer es sich leisten kann, kann auch Tricks anwenden
“Fairness kostet Zeit, und Fairness kostet auch Geld, und derzeit ist die Situation so: Wer es sich leisten kann, der kann Prozesse in die Länge ziehen. Der kann das Gericht Nerven mit Anträgen mit Befangenheitsanträgen. Die allermeisten, die sich das nicht leisten können, über die wird dann geurteilt,” kritisiert Steinke.
Sozialleistungsbetrug wird härter als Steuerhinterziehung geahndet
Auch bei der Bewertung von Straftaten gebe es ein Missverhältnis. So werde Steuerhinterziehung in Deutschland in der Regel sehr milde geahndet. Man könnte fast meinen, das sei hierzulande ein Kavaliersdelikt.
Beim Betrug mit dem Bürgergeld würde dagegen mit unerbittlicher Härte gegen die Betroffenen vor Gericht vorgegangen.
“Wer es nicht nötig hat und dann trotzdem die Gesellschaft übers Ohr haut und ihr Geld vorenthält, was für Krankenhäuser, was für Kindergärten eigentlich gedacht ist, der hat nicht mehr Nachsicht oder mehr Verständnis verdient als jemand, der an der Armutsgrenze lebt wie eine Hartz-IV-Empfängerin, die ihre Bedarfsgemeinschaft verschweigt, um irgendwie so ein bisschen sich Würde zu erhalten.”, sagt Steinke.
Gesamtschaden weitaus höher
Dabei ist der Gesamtschaden auch in wirtschaftlicher Hinsicht deutlich höher. Wirtschaftsdelikte machen zwar nur rund 0,9 Prozent aller Straftaten aus, verursachen aber rund 4,9 Prozent des Gesamtschadens. Allein unter diesem Gesichtspunkt müsste also viel härter und stärker gegen Steuerhinterziehung vorgegangen werden.
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