Boes scheitert zunächst bei Hartz IV Klage

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Gegen-Hartz-4-Aktivist Ralph Boes im einstweiligen Rechtsschutzverfahren zunächst gescheitert

23.09.2013

Die Anti-Hartz IV Aktivist Ralph Boes verweigerte die Unterzeichnung einer Eingliederungsvereinbarung und nahm auch nicht ein vermitteltes Jobangebot in einem berüchtigtem Call-Center an. Daraufhin verhängte das Jobcenter Berlin-Mitte Boes eine Leistungskürzung als Sanktion von 100 Prozent. Eine erste Niederlage musste Boes allerdings nun vor dem Sozialgericht Berlin hinnehmen. Das Gericht lehnte den Antrag Herstellung der aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die letzte Sanktion ab (AZ: S 147 AS 20810/13 ER).

Das Sozialgericht ließ das Argument, die Sanktionen bei Hartz IV verstießen gegen die bundesdeutsche Verfassung nicht gelten, weil der Betroffene es durch Wohlverhalten in der Hand habe. Eine Verletzung von Mitwirkungspflichten, wie sie im SGB II festgeschrieben sind, können zu Leistungskürzungen führen. Doch das Ziel war auch nicht ein Erfolg vor dem Sozial- sondern das Bundesverfassungsgericht. (sb)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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