Die Umwandlung eines Girokontos in ein Pfรคndungsschutzkonto (P-Konto) darf nicht zu hรถheren Kontofรผhrungsentgelten oder automatischen Beendigung bisher vereinbarter Leistungen fรผhren.
Inhaltsverzeichnis
Pfรคndungsschutz als Zusatzfunktion
Mit der Reform der P-Konto-Regelungen zum 1. Dezember 2021 hat der Gesetzgeber in ยง 850k Absatz 2 Satz 2 der Zivilprozessordnung (ZPO) klargestellt, dass die Umwandlung eines Girokontos in ein P-Konto das bestehende Vertragsverhรคltnis im รbrigen unberรผhrt lรคsst.
Das bedeutet, das bisherige Konto erhรคlt lediglich eine Zusatzfunktion, nรคmlich den Pfรคndungsschutz. Bereits im Juli 2013 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass ein P-Konto keine Nachteile oder Einschrรคnkungen fรผr die Kunden mit sich bringen darf.
Was bedeutet das konkret?
Konkret bedeutet dies, dass insbesondere keine hรถheren Kontoentgelte erhoben werden dรผrfen und die bisherigen Leistungen, wie beispielsweise das Lastschriftverfahren oder das Online-Banking, nicht eingeschrรคnkt werden dรผrfen. Betroffene sollten daher darauf achten, dass ihre Bank keine unzulรคssigen Entgelte erhebt und keine Leistungen ohne ihre Zustimmung einschrรคnkt.
Gesetzliche Pflicht zur Fรผhrung eines P-Kontos
Seit Juli 2010 sind Kreditinstitute gesetzlich verpflichtet, P-Konten zu fรผhren.
Ein P-Konto bietet einen pauschalen Basisschutz von 1.500 Euro je Kalendermonat, der unbรผrokratisch fรผr Guthaben gilt. Kunden kรถnnen bei ihrer Bank beantragen, dass ihr bestehendes Girokonto in ein P-Konto umgewandelt wird, ohne dass hierfรผr zusรคtzliche Kosten berechnet werden dรผrfen.
Warum dรผrfen keine zusรคtzlichen Kosten berechnet werden?
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass sich die Kontofรผhrungskosten eines P-Kontos an denen eines normalen Gehaltskontos orientieren mรผssen.
Die Fรผhrung eines P-Kontos ist eine gesetzliche Pflicht, weshalb keine gesonderten Entgelte erhoben werden dรผrfen. Der Bundesgerichtshof hat dies in mehreren Urteilen bestรคtigt. Da das P-Konto lediglich eine Ergรคnzung zum bestehenden Konto ist, rechtfertigt die bloรe Umwandlung keine Erhรถhung des Entgelts.
รberhรถhte Entgelte zurรผckfordern
Einige Geldinstitute haben fรผr das P-Konto im Vergleich zum รผblichen Gehaltskonto hรถhere Entgelte berechnet, was unzulรคssig ist. Diese รผberhรถhten Entgelte kรถnnen zwischen 2 und 15 Euro monatlich betragen und wurden oft fรผr Kontofรผhrung, รberweisungen oder Lastschriften erhoben.
Manche Banken wiesen das P-Konto als eigenes Kontomodell aus und รคnderten die Bedingungen nach der Umwandlung, was zu hรถheren Kosten fรผr die Kontoinhaber fรผhrte.
Wie kรถnnen Betroffene unzulรคssige Entgelte zurรผckfordern?
Betroffene sollten รผberhรถhte Entgelte seit Beginn ihrer Erhebung zurรผckfordern.
Hierfรผr reicht in der Regel der Nachweis durch Kontoauszรผge vor und nach der Anhebung der Entgelte oder die Vorlage der Umstellungsvereinbarung, aus der sich der neue Preis fรผr das P-Konto ergibt. Ein Musterbrief kann dabei helfen, die Bank oder Sparkasse schriftlich zur Rรผckzahlung der unzulรคssig erhobenen Entgelte aufzufordern.
Leistungseinschrรคnkungen nicht hinnehmen
Kontoleistungen wie Online-Banking, Lastschriften, รberweisungen und die Nutzung von Bankterminals mรผssen auch nach der Umstellung auf ein P-Konto weiterhin bestehen bleiben. Kunden wรคhlen kein neues Kontomodell, sondern sichern sich lediglich den automatischen Pfรคndungsschutz. Einschrรคnkungen wie die Begrenzung auf “beleghafte” รberweisungsauftrรคge sind unzulรคssig und kรถnnen fรผr die Kunden lรคstig und teurer sein.
Was tun bei gekappten Leistungen?
Sollten Leistungen gekappt werden, sollten Betroffene auch hier schriftlich widersprechen und darauf bestehen, dass diese wieder zur Verfรผgung gestellt werden. Ein Musterbrief kann dabei helfen, die Bank zur Rรผcknahme der Einschrรคnkungen zu bewegen.
Ausnahmen: Leistungen, die Bonitรคt voraussetzen
Einige Bankdienstleistungen setzen eine gute Bonitรคt voraus und kรถnnen daher P-Konto-Inhabern verwehrt werden. Dazu gehรถren beispielsweise Kreditkarten oder die รberziehung des Kontos, da ein P-Konto nur auf Guthabenbasis gefรผhrt werden darf.
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pรคdagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprรคvention und im Reha-Sport fรผr Menschen mit Schwerbehinderungen tรคtig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprรคvention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.