Während eines Vollzeitstudiums ist es mit Hürden verbunden, überhaupt Bürgergeld zu beziehen. Zur Studienfinanzierung dient das BAföG, und Bürgergeld-Bezieher müssen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, was nur für ein Teilzeitstudium gilt.
Inhaltsverzeichnis
Ausgaben für Einkommensschwache nicht leistbar
Demgegenüber stehen gerade Menschen, die ein Studium beginnen wollen, vor einem Haufen Kosten, die sich weder über BAföG noch über Bürgergeld finanzieren lassen. Die am 13.06.2024 eingeführte Reform des BAföG soll diese Härte lindern.
1.000 Euro Starthilfe
Die Reform sieht zum Wintersemester 2024 / 2025 vor, dass Studienbeginner aus einkommensschwachen Familien zu Studienbeginn eine Starthilfe von 1.000 Euro erhalten. Das Gesetz wurde verabschiedet und muss noch vom Bundesrat bestätigt werden, was jedoch als Formsache gilt.
Hohe Kosten schrecken ab
Ein Studium ist teuer, gerade am Anfang. Oft ist ein Umzug nötig, zumindest aber ein Laptop und die gefordere Fachliteratur. Es handelt sich um zusätzliche Ausgaben, die gerade junge Menschen, deren Familien auf Sozialleistungen, auf Bürgergeld, Kinderzuschlag oder Wohngeld angewiesen sind, nicht haben.
Lesen Sie auch:
– BAföG Erhöhung: Freibetrag, Grundbedarf und Wohnkostenpauschale werden erhöht
Keine Studiengerechtigkeit
Im deutschen Sozialstaat gilt das Grundrecht auf gleiche Chancen auf Bildung unabhängig von der Herkunft und dem Einkommen der Eltern. In der Realität beginnen aber viele junge Erwachsene aus armen Familien kein Studium wegen der Kosten, sondern versuchen stattdessen Geld zu verdienen. Einen gleichberechtigten Zugang zu Universität oder Fachhochschule gibt es nicht.
Einkommen darf nicht über Studium entscheiden
Die Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) bezog sich auf diese soziale Realität, als sie die jetzige BAföG-Reform mit den Worten begründete: „Ein Studium darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen.“
Die Studienstarthilfe
Verabschiedet wurde eine Studienstarthilfe von 1.000 Euro. Wer diese beansprucht, muss zwei Kriterien erfüllen. Die Betroffenen müssen unter 25 Jahre alt sein und einen Anspruch auf staatliche Leistungen wie Kinderzuschlag, Wohngeld oder Bürgergeld haben.
Muss die Starthilfe zurückgezahlt werden?
BAföG erhalten Studierende an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen nur zur Hälfte als Zuschuss, zur anderen Hälfte als Darlehen. Das Darlehen müssen sie später zurückzahlen, in der Regel in Raten von 130 Euro pro Monat. Die Starthilfe von 1.000 Euro ist hingegen ein reiner Zuschuss, den die Betroffenen nicht erstatten müssen.
Wird die Starthilfe beim Bürgergeld angerechnet?
Bürgergeld-Bezieher wissen nur zu gut, dass Ihnen alles Mögliche vom Jobcenter als Einkommen angerechnet und das Bürgergeld entsprechend gekürzt wird. Bei der Studienstarthilfe ist das ausdrücklich nicht der Fall. Es wird nicht angerechnet, und Leistungsbezieher dürfen es in vollem Umfang nutzen.
Wo lässt sich die Studienstarthilfe beantragen?
Wenn die Studienstarthilfe ins Rollen kommt, soll ein Antrag niedrigschwellig möglich sein. Der Plan sieht vor, über das Portal “BAföG Digital” das Verfahren schnell online durchzuführen.
Welche Unterlagen müssen Sie einreichen?
Notwendig beim Antrag sind zum einen die Immatrikulationsbescheinigung, die nachweist, dass Sie einen Studierendenstatus haben. Zum anderen müssen Sie Belege dafür liefern, dass Sie entsprechende Sozialleistungen beziehen.
- Über den Autor
- Letzte Beiträge des Autors
Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.