BAföG Erhöhung: Freibetrag, Grundbedarf und Wohnkostenpauschale werden erhöht

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Die angekündigte Nullrunde beim BAföG bleibt aus, und auch Grundbedarf sowie Wohnkostenpauschale sollen erhöht werden. Das Bundeskabinett lenkte ein, nachdem Sozialverbände und Opposition massive Kritik geübt hatten.

Freibetrag, Grundbedarf und Wohnkostenpauschale werden angehoben

Der Freibetrag soll um 5,24 Prozent steigen, und der Grundbedarf um fünf Prozent angehoben werden. Statt derzeit 452 Euro würde er dann 476 Euro betragen. Studierenden und Schülern soll die Wohnkostenpauschale um 20,00 Euro pro Monat erhöht werden. Sie soll dann 380 Euro betragen, statt den gegenwärtigen 360 Euro.

Wann treten die BAföG-Änderungen in Kraft?

Gültig sind neuen Bestimmungen für Schüler zu Beginn des Schuljahres 2024 / 2025 und für Studierende zum Wiintersemester 2024 / 2025.

Was wird sich noch ändern?

Vorgesehen ist außerdem eine Studienstarthilfe, ein Flexibilitätssemester, eine Anpassung des Freibetrags für eigenes Einkommen und Erleichterung beim Fachwechsel.

Studienstarthilfe und Freibetrag

Eine Studienstarthilfe in Höhe von 1000 Euro soll Studierenden gewährt werden, die bestimmte Sozialleistungsansprüche haben. Der Freibetrag für Einkommen der Geförderten wird so angepasst, dass ein Minijob nicht auf den BAföG-Anspruch angerechnet wird.

Flexibilitätssemester und Fachrichtungswechsel

Es soll ein Flexibilitätssemester geben. In diesem sollen alle Studierenden einmalig die Möglichkeit erhalten, ohne Gründe angeben zu müssen, ein Semester weiter BAföG zu erhalten – über die Förderungsdauer hinaus. Auch später im Studium kann das Fach noch gewechselt werden, ohne dass sich dies negativ auf den BAföG-Anspruch auswirkt.

Was sagen die sachverständigen Sozialverbände?

Der Paritätische Sozialverband gibt eigene Studien in Auftrag, um zu prüfen, wie hoch BAföG, Bürgergeld, Grundsicherung und andere Sozialleistungen sein müssen, um der Realität gerecht zu werden.

Deshalb fordert er über die jetzigen Änderungen hinaus eine deutlich höhere Anpassung der BAföG-Sätze. Außerdem müsste der Grundbedarf existenzsichernd ausgestaltet werden, sowie die Wohnkostenpauschale anhand der Realität bestimmt und angehoben werden. Zudem müssten die Elemente des BAföG automatisch auf die Entwicklung der Löhne und Preise eingestellt werden.

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Grassierende Armut unter Studierenden

Für diese Forderungen hat der Paritätische alarmierende Gründe. Eine Studie des Wohlfahrtsverbandes “Armut von Studierenden in Deutschland” zeigte, dass 36 Prozent aller Studierenden unter Armut leiden.

Vier von fünf Studierenden mit eigener Wohnung sind arm

Bei allein oder in Wohngemeinschaften lebenden Studierenden lebten sogar über 80,2 Prozent unter der Armutsgrenze. Mit anderen Worten. Nur jeder und jede fünfte dieser Studierenden leidet nicht unter Armut.

BAföG deckt nicht den Bedarf

Laut dem Paritätischen zeigen die Ergebnisse der Studie glasklar, dass die Leistungen des BAföG längst nicht mehr den lebensnotwendigen Bedarf decken und maßgeblich verantwortlich sind für die extrem hohe Armutsquote unter Studierenden.

Besonders von Armut betroffen

Studierende sind weit häufiger von Armut betroffen als der Durchschnitt der Bevölkerung und zählen (wie Leistungsberechtigte bei Sozialhilfe und Bürgergeld) zu den besonders von Armut bedrohten Gruppen der Gesellschaft.

Reicht die Erhöhung der Wohnkostenpauschale aus?

Besonders überlastet ist die Mehrheit der Studierenden mit den Wohnkosten. Rund 60 Prozent aller Studierenden, die allein oder in Wohngemeinschaften leben, müssen über 40 Prozent ihres Gesamteinkommens für die Wohnkosten zahlen. Rund 25 Prozent aller Studierenden stecken in dieser Notlage. Der Anteil von Studierenden, die mit ihren Wohnkosten überlastet sind, liegt doppelt so hoch wie im Schnitt der Bevölkerung.

Eine leichte Erhöhung der Wohnkostenpauschale um 20 Euro auf 380 Euro kann dieses Fiasko nicht ausgleichen.