Der Rundfunkbeitrag stellt für zahlreiche Haushalte eine regelmäßige finanzielle Belastung dar. Wenn die Zahlungen nicht geleistet werden können, häufen sich die Schulden schnell an. Dies kann zu erheblichen finanziellen Schwierigkeiten führen.
Können die GEZ Schulden auch verjähren? Auf was müssen sich Schuldner gefasst machen? Diese und weitere Fragen beantworten wir in diesem Artikel.
Inhaltsverzeichnis
GEZ: Wie viel muss ich zahlen?
Der Rundfunkbeitrag dient der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland.
Jeder Haushalt ist verpflichtet, einen Beitrag zu entrichten, der derzeit monatlich 18,36 Euro beträgt.
Dieser Betrag wird unabhängig davon erhoben, ob und wie viele Empfangsgeräte tatsächlich genutzt werden.
Die Zahlungsmodalitäten können variieren, wobei der Beitrag nach einem selbst gewählten Rhythmus beglichen werden kann. Die gängigsten Zahlungsrhythmen sind:
- Monatlich: 18,36 Euro (ungewöhnlich)
- Vierteljährlich: 55,08 Euro
- Halbjährlich: 110,16 Euro
- Jährlich: 220,32 Euro
Wichtig: Nach Fälligkeit beginnt eine Frist von vier Wochen, innerhalb derer der Rundfunkbeitrag beglichen werden muss.
Was passiert, wenn ich die GEZ nicht bezahle?
Die Zahlung der GEZ-Gebühr ist gesetzlich vorgeschrieben und nicht freiwillig. Wird die Gebühr mehr als sechs Monate nicht gezahlt, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und es droht ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro. Eine Zahlungserinnerung wird nicht verschickt.
Gerät Ihr Beitragskonto in Rückstand, erhalten Sie einen Festsetzungsbescheid von der Landesrundfunkzentrale.
Dieser Bescheid beinhaltet einen Säumniszuschlag von einem Prozent der rückständigen Beitragsschuld, mindestens jedoch acht Euro. Zusätzlich werden alle ausstehenden Rundfunkbeiträge und Säumniszuschläge festgesetzt.
Diese Festsetzung bildet die Grundlage für eine mögliche Vollstreckung durch die zuständige Vollstreckungsbehörde oder einen Gerichtsvollzieher. Schuldner müssen dann mit Maßnahmen wie Lohn- oder Kontopfändungen rechnen.
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Landen GEZ-Schulden in der SCHUFA?
Ja, bei der GEZ aufgelaufene Schulden können zu einem negativen SCHUFA-Eintrag führen. Ein negativer Eintrag kann weitreichende Konsequenzen haben, da er die Kreditwürdigkeit und somit die finanziellen Möglichkeiten erheblich beeinträchtigen kann.
GEZ-Schulden: Verjährung möglich?
Ja, GEZ-Schulden können verjähren. Die reguläre Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Allerdings gilt diese Frist nur, solange kein Festsetzungsbescheid ausgestellt wurde. Das ist wichtig!
Sobald nämlich ein solcher Bescheid vorliegt, beträgt die Verjährungsfrist ganze 30 Jahre! Dies bedeutet, dass die Forderungen über einen sehr langen Zeitraum seitens des Beitragsservice der öffentlichen Rundfunkanstalten vollstreckt werden können.
GEZ-Schulden: Wie kann ich sie abbezahlen?
Unter bestimmten Umständen ist es möglich, eine Ratenzahlung oder Stundung der GEZ-Schulden zu beantragen. Hierfür ist ein gesonderter Antrag beim Beitragsservice erforderlich.
Es empfiehlt sich, frühzeitig Kontakt aufzunehmen und die eigenen finanziellen Verhältnisse darzulegen, um eine individuelle Lösung zu finden.
Kann es passieren, dass man unwissentlich GEZ-Schulden angehäuft hat?
Ja, es kann durchaus vorkommen, dass man unwissentlich GEZ-Schulden anhäuft. Da der Beitragsservice keine regelmäßigen Zahlungserinnerungen verschickt, kann es leicht passieren, dass man die Zahlung im selbst gewählten Rhythmus vergisst.
Wird das Versäumnis nicht bemerkt, kann es dazu kommen, dass man ohne Vorwarnung einen Festsetzungsbescheid im Briefkasten findet.
GEZ-Schulden: Was passiert in der Privatinsolvenz?
Auch während eines laufenden Insolvenzverfahrens besteht die Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags fort.
Sofern keine Befreiung oder Ermäßigung beantragt wurde, müssen die Beiträge trotz Insolvenz weiterhin gezahlt werden.
Entstehen während der Privatinsolvenz neue GEZ-Schulden, müssen diese ebenfalls beglichen werden, da sie nicht zur Insolvenzmasse gehören und somit nicht von der Restschuldbefreiung erfasst werden.
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention und im Reha-Sport für Menschen mit Schwerbehinderungen tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprävention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.