Neue Wohngeld-Tabelle zeigt, wie viel die Miete zählt

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Die Miete steigt, doch das Wohngeld wächst nicht automatisch mit. Auch 2026 begrenzt das Gesetz, welche Wohnkosten in die Berechnung eingehen. Die Wohngeld-Tabelle zeigt diese Grenzen – und damit auch, warum eine teure Wohnung allein noch keinen hohen Zuschuss garantiert.

Für Alleinstehende reicht der monatliche Grundhöchstbetrag je nach Wohnort von 361 bis 677 Euro, bei fünf berücksichtigten Haushaltsmitgliedern von 694 bis 1.302 Euro. Hinzu kommen eine Klimakomponente und eine pauschale Heizkostenentlastung.

Wohngeld-Tabelle 2026: Diese Miethöchstbeträge gelten

Die Tabelle enthält die monatlichen Grundhöchstbeträge für Miete beziehungsweise Belastung ohne Heizkosten- und Klimakomponente. Gemeint sind die bei der Berechnung berücksichtigten Haushaltsmitglieder. Sind einzelne Mitglieder vom Wohngeld ausgeschlossen, gelten besondere Regeln für die anteilige Berechnung.

Grundhöchstbeträge 2026 in Euro pro Monat
Mietenstufe 1 Person 2 Personen 3 Personen 4 Personen 5 Personen Je weitere Person ab der 6. Person
I 361 437 521 608 694 82
II 408 493 587 686 782 94
III 456 551 657 766 875 106
IV 511 619 737 858 982 119
V 562 680 809 946 1.080 129
VI 615 745 887 1.035 1.183 149
VII 677 820 975 1.139 1.302 163

Quelle: Anlage 1 zu § 12 Absatz 1 WoGG, Stand: 20. September 2026.

Der Wohnort bestimmt die Mietenstufe

Die sieben Mietenstufen bilden Unterschiede beim örtlichen Mietenniveau ab. Stufe I steht für vergleichsweise günstige, Stufe VII für besonders teure Wohnorte. Welche Einstufung für die eigene Gemeinde gilt, erfahren Antragsteller bei der zuständigen Wohngeldstelle.

Eine persönlich besonders hohe Miete führt nicht dazu, dass ein Haushalt in eine höhere Mietenstufe wechselt. Entscheidend ist die gesetzliche Zuordnung des Wohnorts. Wer in einer niedrig eingestuften Gemeinde teuer wohnt, kann deshalb mit einem größeren Teil seiner Miete außerhalb der Berechnung liegen.

Die Warmmiete ist nicht der richtige Vergleichswert

Bei Mietern wird grundsätzlich die Bruttokaltmiete betrachtet, also die Nettokaltmiete einschließlich kalter Betriebskosten. Tatsächliche Heiz- und Warmwasserkosten, Haushaltsstrom sowie Kosten für eine Garage oder einen Stellplatz gehören nach § 9 WoGG nicht dazu. Wer die gesamte monatliche Überweisung an den Vermieter mit der Tabelle vergleicht, kann daher zu einem falschen Ergebnis kommen.

Auch eine Miete oberhalb des Höchstbetrags führt nicht automatisch zur Ablehnung des Antrags. Der über der Obergrenze einschließlich Klimakomponente liegende Teil bleibt lediglich bei der Berechnung unberücksichtigt. Liegt die wohngeldfähige Miete darunter, wird grundsätzlich nur dieser niedrigere tatsächliche Betrag angesetzt.

Heizkosten und Klima: Zwei Beträge mit unterschiedlicher Wirkung

Die Klimakomponente erweitert die Grenze, bis zu der die Bruttokaltmiete berücksichtigt werden kann. Die pauschale Heizkostenentlastung wird anschließend zum berücksichtigten Mietbetrag hinzugerechnet. Die Reihenfolge steht in § 11 WoGG.

Zusätzliche Berechnungswerte 2026 in Euro pro Monat
Haushaltsmitglieder Heizkostenentlastung insgesamt Klimakomponente
1 Person 110,40 19,20
2 Personen 142,60 24,80
3 Personen 170,20 29,60
4 Personen 197,80 34,40
5 Personen 225,40 39,20
Je weitere Person ab der 6. Person 27,60 4,80

Die Beträge ergeben sich aus § 12 Absatz 6 und 7 WoGG. Die Heizkostenentlastung umfasst die dauerhafte Heizkostenkomponente und die Entlastung durch die CO₂-Bepreisung. Sie ersetzt keine Erstattung der tatsächlichen Heizkosten.

Die beiden Komponenten werden nicht zusätzlich zum errechneten Wohngeld ausgezahlt. Sie verändern die Berechnungsgrundlage, aus der zusammen mit dem Einkommen und der Haushaltsgröße der Zuschuss ermittelt wird. Liegt die tatsächliche Miete unter dem Grundhöchstbetrag, wird die Klimakomponente auch nicht einfach auf diese Miete aufgeschlagen.

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Warum der Bruttolohn allein nichts über den Anspruch sagt

Die Tabelle ersetzt keine Einkommensprüfung. Beim Wohngeld zählt das nach den gesetzlichen Regeln ermittelte Gesamteinkommen, das weder mit dem Bruttolohn noch automatisch mit dem Nettobetrag auf dem Konto übereinstimmt. Zwei Haushalte mit gleich hohem Bruttoeinkommen können deshalb unterschiedliche Ansprüche haben.

Nach § 16 WoGG sind jeweils zehn Prozent abzuziehen, wenn Einkommensteuer, Pflichtbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung beziehungsweise Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zu leisten sind. Wer alle drei Voraussetzungen erfüllt, kommt auf einen pauschalen Abzug von insgesamt 30 Prozent vom zuvor wohngeldrechtlich ermittelten Einkommen. Weitere Einzelheiten erklärt unser Beitrag zu den Einkommensgrenzen beim Wohngeld 2026.

Rentner sollten mögliche Freibeträge prüfen lassen

Auch für Rentner gibt es keine bundesweit einheitliche Rentenhöhe, ab der Wohngeld stets ausgeschlossen ist. Bei mindestens 33 Jahren mit Grundrentenzeiten oder entsprechenden vergleichbaren Zeiten kann der Freibetrag nach § 17a WoGG das anzurechnende Einkommen senken. Ein tatsächlich ausgezahlter Grundrentenzuschlag ist dafür nicht erforderlich.

Wer allein wegen seiner Bruttorente auf einen Antrag verzichtet, kann einen möglichen Anspruch übersehen. Entscheidend sind auch die Miete, die Haushaltsgröße, weitere Einkünfte und die anwendbaren Abzüge. Mehr dazu im Beitrag Wohngeld für Rentner: So hoch darf die Rente 2026 sein.

Eine Mieterhöhung bringt nicht automatisch mehr Wohngeld

Während eines laufenden Bewilligungszeitraums kann eine höhere Miete einen Erhöhungsantrag rechtfertigen. Dafür muss der berücksichtigte Mietbetrag ohne die pauschale Heizkostenentlastung um mehr als zehn Prozent steigen und die Neuberechnung tatsächlich mehr Wohngeld ergeben. Genau zehn Prozent reichen nach § 27 Absatz 1 WoGG nicht aus.

Ist die Obergrenze bereits ausgeschöpft, kann eine weitere Mieterhöhung beim Wohngeld wirkungslos bleiben. Warum der Anstieg der Warmmiete allein nicht genügt, erläutert der Beitrag Höhere Miete, gleiches Wohngeld. Für die reguläre Bewilligung eines neuen Zeitraums gilt diese Zehn-Prozent-Hürde nicht.

Der Antrag entscheidet darüber, ab wann Geld fließt

Wohngeld wird auf Antrag gewährt. Nach § 25 WoGG beginnt der Bewilligungszeitraum grundsätzlich am ersten Tag des Antragsmonats, sofern die Voraussetzungen bereits vorliegen. Wer den Antrag erst im Folgemonat stellt, kann dadurch einen Monat Unterstützung verlieren.

Wer Grundsicherungsgeld oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhält und dessen Unterkunftskosten dabei berücksichtigt werden, ist grundsätzlich vom Wohngeld ausgeschlossen. Ausnahmen und Besonderheiten ergeben sich aus § 7 WoGG. Die Tabelle allein begründet deshalb noch keinen Zahlungsanspruch.

Drei Fragen und Antworten zum Wohngeld 2026

Zeigt die Wohngeld-Tabelle, wie viel Geld ich ausgezahlt bekomme?

Nein, sie zeigt die Höchstbeträge für die bei der Berechnung berücksichtigte Miete beziehungsweise Belastung. Der tatsächliche Zuschuss hängt zusätzlich vom Einkommen, der Haushaltsgröße und weiteren Anspruchsvoraussetzungen ab.

Kann ich Wohngeld bekommen, wenn meine Miete über dem Tabellenwert liegt?

Ja, eine höhere Miete schließt Wohngeld nicht automatisch aus. Bei der Berechnung wird die wohngeldfähige Miete jedoch auf den Grundhöchstbetrag zuzüglich Klimakomponente begrenzt. Der darüber liegende Mietanteil erhöht den Zuschuss nicht.

Werden die 110,40 Euro Heizkostenentlastung für Alleinstehende zusätzlich überwiesen?

Nein, die Pauschale fließt in die Wohngeldberechnung ein und ist kein gesonderter Auszahlungsbetrag. Die tatsächliche Heizkostenrechnung wird dadurch ebenfalls nicht vollständig übernommen.