Verbraucherzentrale warnt vor “rentnerauskunft.de:” Rentenunterlagen kosten dort 29,90 Euro
Wer im Internet nach einer Rentenauskunft, einem Versicherungsverlauf oder einer Rentenbezugsbescheinigung sucht, kann schnell auf ein kostenpflichtiges Angebot stoßen. Die Verbraucherzentralen warnen derzeit ausdrücklich vor dem Portal rentnerauskunft.de.
Die Internetseite verlangt nach Angaben der Verbraucherschützer eine Servicegebühr von 29,90 Euro. Dafür werden die eingegebenen Daten nach Angaben des Anbieters lediglich an die Deutsche Rentenversicherung weitergeleitet.
Die meisten dort angebotenen Unterlagen können Versicherte und Rentner jedoch unmittelbar bei der Deutschen Rentenversicherung bestellen. Für diesen direkten Weg fallen keine Gebühren an.
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Warum die Verbraucherzentrale vor dem Portal warnt
Bei den Verbraucherzentralen gingen nach eigenen Angaben vermehrt Beschwerden über das Portal ein. Betroffene hätten teilweise erst nach dem Absenden ihrer Anfrage bemerkt, dass für die Weiterleitung eine Rechnung über 29,90 Euro gestellt wurde.
Problematisch ist aus Sicht der Verbraucherschützer insbesondere die Gestaltung der Internetseite. Farbgebung, Bildsprache und Bezeichnungen können bei Nutzern den Eindruck hervorrufen, es handele sich um ein offizielles Angebot der gesetzlichen Rentenversicherung.
Tatsächlich besteht nach den Hinweisen auf der Seite keine Verbindung zur Deutschen Rentenversicherung. Das Portal tritt als privater Dienstleister auf und übernimmt gegen Bezahlung einen Vorgang, den Nutzer selbst kostenlos erledigen können.
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen kritisierte zudem, dass der Preis zeitweise nur im Fließtext zu erkennen gewesen sei. Dadurch habe die Gefahr bestanden, die Kosten beim Ausfüllen des Formulars zu übersehen.
Verbraucherzentrale mahnte den Anbieter ab
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat den Anbieter wegen der früheren Gestaltung des Bestellvorgangs abgemahnt. Nach Angaben des bundesweiten Verbraucherportals trug der abschließende Button zunächst lediglich die Aufschrift „Anfordern“.
Bei kostenpflichtigen Verträgen im Internet muss jedoch eindeutig erkennbar sein, dass mit dem Klick eine Zahlungspflicht entsteht. Die bloße Bezeichnung „Anfordern“ genügt dafür regelmäßig nicht.
Anfang April 2026 wurde die Darstellung nach Angaben der Verbraucherzentrale geändert. Inzwischen soll ein entsprechend beschrifteter Kaufen-Button verwendet werden.
Damit ist die Dienstleistung nicht automatisch unzulässig. Die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass gewerbliche Anbieter grundsätzlich kostenpflichtige Hilfs- oder Weiterleitungsleistungen anbieten dürfen.
Für Verbraucher bleibt jedoch die Frage, ob sie 29,90 Euro für eine Weiterleitung bezahlen möchten, obwohl dieselben Dokumente direkt bei der Rentenversicherung kostenlos bestellt werden können.
Diese Rentenunterlagen gibt es direkt und kostenlos
Die Deutsche Rentenversicherung stellt zahlreiche Unterlagen über ihre offiziellen Online-Services zur Verfügung. Viele Anträge können ohne vorherige Registrierung oder Anmeldung gestellt werden.
Die bestellten Unterlagen werden je nach Dokument digital bereitgestellt oder per Post zugesandt. Neben Versicherten können auch Rentnerinnen, Rentner und Hinterbliebene verschiedene Bescheinigungen anfordern.
| Unterlage | Kosten bei direkter Bestellung über die Deutsche Rentenversicherung |
|---|---|
| Renteninformation | Kostenlos |
| Rentenauskunft | Kostenlos |
| Versicherungsverlauf | Kostenlos |
| Versicherungsnummernachweis | Kostenlos |
| Rentenbezugsmitteilung | Kostenlos |
| Ersatzrentenausweis | Kostenlos bestellbar |
Die Deutsche Rentenversicherung nennt unter anderem die Rentenauskunft, die Renteninformation, den Versicherungsnummernachweis und die Rentenbezugsmitteilung als kostenlos verfügbare Dokumente.
Was ist der Unterschied zwischen Renteninformation und Rentenauskunft?
Die Renteninformation wird Versicherten grundsätzlich regelmäßig zugesandt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Sie gibt einen Überblick über die bisher erworbenen Ansprüche und enthält eine Hochrechnung der möglichen späteren Altersrente.
Außerdem informiert sie über die Höhe einer möglichen Erwerbsminderungsrente. Versicherte sollten die darin aufgeführten Daten regelmäßig überprüfen und bei fehlenden Zeiten eine Kontenklärung veranlassen.
Die ausführlichere Rentenauskunft enthält zusätzlich eine umfassende Übersicht über die im Versicherungskonto gespeicherten Zeiten. Versicherte erhalten sie ab dem 55. Lebensjahr grundsätzlich alle drei Jahre automatisch.
Auch vor dem 55. Geburtstag kann eine Rentenauskunft auf Antrag erstellt werden. Eine kostenpflichtige Vermittlungsseite ist dafür nicht erforderlich.
So erkennen Nutzer die offizielle Internetseite
Die offizielle Internetadresse der Deutschen Rentenversicherung beginnt mit „deutsche-rentenversicherung.de“. Verbraucher sollten vor der Eingabe persönlicher Daten immer die vollständige Adresse in der Browserzeile kontrollieren.
Eine Domain, die lediglich Begriffe wie Rente, Rentner, Versicherung oder Auskunft enthält, ist nicht automatisch eine Behördenseite. Auch ein professionelles Erscheinungsbild oder ähnliche Farben sind kein Beleg für ein offizielles Angebot.
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn direkt auf der Startseite umfangreiche persönliche Daten abgefragt werden. Vor dem Absenden sollte geprüft werden, wer der Vertragspartner ist, welche Leistung tatsächlich erbracht wird und ob ein Preis genannt wird.
Auch das Impressum und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Hinweise geben. Dort muss erkennbar sein, welches Unternehmen hinter dem Angebot steht und wo es seinen Sitz hat.
Suchmaschinen können private Anbieter weit oben anzeigen
Viele Betroffene gelangen nicht bewusst auf das private Portal. Sie geben Begriffe wie „Rentenauskunft anfordern“, „Versicherungsverlauf bestellen“ oder „Rentenbescheinigung Finanzamt“ in eine Suchmaschine ein.
Private Dienstleister können dabei oberhalb oder zwischen den offiziellen Treffern erscheinen. Teilweise handelt es sich um bezahlte Anzeigen, die nur durch einen kleinen Hinweis als Werbung gekennzeichnet sind.
Der erste Treffer ist deshalb nicht automatisch das Angebot der zuständigen Behörde. Nutzer sollten den Namen der Domain sorgfältig prüfen und nicht allein auf Überschrift oder Beschreibung des Suchergebnisses vertrauen.
Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt weist darauf hin, dass Nutzer bei entsprechenden Suchanfragen schnell auf rentnerauskunft.de stoßen können. Dort werde für die Weiterleitung des Antrags eine einmalige Servicegebühr verlangt.
Was Betroffene nach einer Bestellung tun können
Wer bereits eine kostenpflichtige Anfrage abgesendet hat, sollte die erhaltene Bestellbestätigung und die zum Zeitpunkt des Abschlusses sichtbare Internetseite sichern. Hilfreich sind Bildschirmfotos, E-Mails, Rechnungen und Angaben zur Beschriftung des abschließenden Buttons.
Bei online abgeschlossenen Dienstleistungsverträgen besteht grundsätzlich häufig ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Ob ein Widerruf im Einzelfall möglich ist und wann die Frist beginnt, hängt jedoch von den konkreten Umständen und der erteilten Widerrufsbelehrung ab.
Die Verbraucherzentrale Hamburg rät Betroffenen dazu, ihr Widerrufsrecht zu prüfen und stellt hierfür einen Musterbrief bereit.
Wurde der Bestellbutton bei Vertragsabschluss nicht eindeutig mit einem Hinweis auf die Zahlungspflicht beschriftet, kann zudem fraglich sein, ob überhaupt ein wirksamer kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist. Das muss anhand der damaligen Gestaltung und der individuellen Unterlagen beurteilt werden.
Eine Rechnung sollte deshalb weder ungeprüft bezahlt noch kommentarlos ignoriert werden. Betroffene können der Forderung schriftlich widersprechen und sich bei einer Verbraucherzentrale oder einer Rechtsberatung Unterstützung holen.
Nicht vorschnell persönliche Rentendaten übermitteln
Bei der Bestellung von Rentenunterlagen werden sensible persönliche Angaben benötigt. Dazu können Name, Anschrift, Geburtsdatum und Versicherungsnummer gehören.
Solche Daten sollten möglichst unmittelbar an die zuständige öffentliche Stelle übermittelt werden. Jeder zusätzliche private Vermittler erhält ansonsten Zugriff auf Informationen, die für Identitätsmissbrauch oder unerwünschte Werbung interessant sein können.
Vor der Übermittlung sollte daher auch die Datenschutzerklärung des Anbieters gelesen werden. Verbraucher sollten prüfen, zu welchem Zweck die Daten verarbeitet, wie lange sie gespeichert und an welche Stellen sie weitergegeben werden.
Wer die offiziellen Online-Services der Deutschen Rentenversicherung verwendet, umgeht einen zusätzlichen privaten Empfänger. Das reduziert zugleich das Risiko unnötiger Kosten und missverständlicher Vertragsabschlüsse.
Die kostenlose Alternative der Deutschen Rentenversicherung
Über die offiziellen Online-Services können Versicherte ihre Rentenangelegenheiten direkt erledigen. Dazu gehören das Anfordern von Unterlagen, das Einsehen des Versicherungskontos, die Änderung persönlicher Daten und die elektronische Antragstellung.
Für viele Dokumentenbestellungen ist kein Kundenkonto erforderlich. Nutzer müssen lediglich die für die eindeutige Zuordnung erforderlichen Angaben machen.
Daneben bietet die Deutsche Rentenversicherung ein kostenloses Servicetelefon an. Auf dem offiziellen Kundenportal wird hierfür die Telefonnummer 0800 1000 4800 genannt.
Auch die Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherung helfen bei Fragen zum Versicherungsverlauf, zur Rentenhöhe und zur Kontenklärung. Für eine reine Weiterleitung eines Dokumentenwunsches muss kein privater Anbieter eingeschaltet werden.
Praxisbeispiel: 29,90 Euro für eine kostenlose Bescheinigung
Eine Rentnerin benötigt für ihre Steuererklärung eine Bescheinigung über ihre Rentenbezüge. Sie sucht im Internet nach „Rentenbescheinigung anfordern“ und klickt auf einen professionell gestalteten Treffer.
Nach Eingabe ihrer persönlichen Daten erhält sie eine Rechnung über 29,90 Euro. Erst danach erkennt sie, dass sie keinen Antrag direkt bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt, sondern einen privaten Weiterleitungsservice beauftragt hat.
Die Rentenbezugsmitteilung hätte sie über die offiziellen Online-Services der Deutschen Rentenversicherung kostenlos bestellen können. Sie widerruft den Vertrag schriftlich, widerspricht der Rechnung und lässt die Forderung von einer Verbraucherberatung prüfen.
Häufige Fragen und Antworten
1. Ist rentnerauskunft.de eine Seite der Deutschen Rentenversicherung?
Nein. Nach den Angaben der Verbraucherzentralen handelt es sich um das Angebot eines privaten Unternehmens. Eine Verbindung zur Deutschen Rentenversicherung besteht demnach nicht.
2. Wie viel verlangt das Portal für seine Dienstleistung?
Für die Weiterleitung einer Anfrage an die Deutsche Rentenversicherung wird eine einmalige Servicegebühr von 29,90 Euro verlangt. Der Anbieter erstellt die amtlichen Rentenunterlagen nicht selbst.
3. Kostet eine Rentenauskunft bei der Deutschen Rentenversicherung Geld?
Nein. Die Rentenauskunft kann direkt bei der Deutschen Rentenversicherung kostenlos angefordert werden. Auch zahlreiche weitere Unterlagen stehen dort gebührenfrei zur Verfügung.
4. Welche Dokumente können kostenlos bestellt werden?
Kostenlos erhältlich sind unter anderem die Renteninformation, die Rentenauskunft, der Versicherungsverlauf, der Versicherungsnummernachweis und die Rentenbezugsmitteilung. Auch weitere Bescheinigungen können über die offiziellen Online-Services bestellt werden.
5. Was kann ich tun, wenn ich bereits eine Rechnung erhalten habe?
Betroffene sollten zunächst alle Unterlagen und Bildschirmfotos sichern. Anschließend können sie einen Widerruf und einen schriftlichen Widerspruch gegen die Forderung prüfen lassen.
6. Woran erkenne ich die offizielle Seite der Rentenversicherung?
Entscheidend ist die vollständige Internetadresse in der Browserzeile. Die offiziellen Angebote der Deutschen Rentenversicherung sind unter der Domain „deutsche-rentenversicherung.de“ erreichbar.




