Neue P-Konto-Bescheinigung ab 1. Juli 2026: Was Schuldner jetzt tun müssen

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Zum 1. Juli 2026 gelten höhere Pfändungsfreigrenzen. Damit steigt auch der Schutzbetrag auf dem Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto.

Der einfache Grundfreibetrag auf dem P-Konto liegt seit dem 1. Juli 2026 bei 1.590 Euro monatlich. Grundlage ist die neue Pfändungstabelle 2026/2027, nach der der unpfändbare Grundbetrag nach § 850c ZPO auf 1.587,40 Euro steigt und für das P-Konto auf volle zehn Euro aufgerundet wird.

Für viele Betroffene reicht dieser automatische Grundschutz aber nicht aus. Wer Kinder hat, Unterhalt leistet, Kindergeld erhält oder bestimmte Sozialleistungen bekommt, braucht häufig eine aktuelle P-Konto-Bescheinigung.

Neue Formulare gelten seit dem 1. Juli 2026

Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände, kurz AG SBV, hat die neue P-Konto-Bescheinigung und die dazugehörigen Kundeninformationen veröffentlicht. Die Formulare wurden vom Arbeitskreis Girokonto und Zwangsvollstreckung der AG SBV in Abstimmung mit der Deutschen Kreditwirtschaft aktualisiert.

Verfügbar sind die neue Bescheinigung als PDF, Excel- und Word-Datei sowie eine aktualisierte Kundeninformation und eine Kurzinformation. Die AG SBV weist ausdrücklich darauf hin, dass die Dokumente geschützt sind und nicht verändert werden dürfen.

Downloads zur neuen P-Konto-Bescheinigung ab 01.07.2026

Hier können die Bescheinigungen kostenfrei heruntergeladen werden:

Das ist vor allem für Schuldnerberatungsstellen, Sozialleistungsträger, Arbeitgeber, Rechtsanwälte und Banken wichtig. Sie arbeiten mit diesen Formularen, wenn der Schutzbetrag auf dem P-Konto über den einfachen Grundfreibetrag hinaus erhöht werden soll.

Warum die neue Bescheinigung wichtig ist

Ein P-Konto schützt Guthaben nur bis zu bestimmten Freibeträgen. Ohne weitere Nachweise gilt zunächst der automatische Grundfreibetrag.

Seit dem 1. Juli 2026 beträgt dieser Schutz 1.590 Euro im Monat. Wer höhere geschützte Beträge beanspruchen kann, muss diese gegenüber der Bank nachweisen.

Das betrifft vor allem Menschen mit Unterhaltspflichten. Auch Kindergeld, bestimmte Sozialleistungen, Nachzahlungen oder einmalige Leistungen können geschützt werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Die P-Konto-Bescheinigung ist deshalb kein bloßes Formular. Sie entscheidet in der Praxis darüber, ob Betroffene im Monat auf ausreichend Geld für Miete, Lebensmittel, Strom, Fahrkarten und Kinderbedarf zugreifen können.

Banken müssen bestehende Freibeträge prüfen

Bei bereits bestehenden Bescheinigungen stellt sich die Frage, ob die Bank die neuen Beträge automatisch berücksichtigt. Für den einfachen Grundfreibetrag geschieht die Anpassung grundsätzlich ohne neue Bescheinigung.

Anders kann es bei erhöhten Freibeträgen sein. Hier kommt es darauf an, welche Angaben in der hinterlegten Bescheinigung stehen und ob die Bank die neuen Werte korrekt übernimmt.

Schuldnerberatungen empfehlen deshalb, den aktuell hinterlegten Freibetrag nach dem 1. Juli 2026 zu prüfen. Wer zu wenig geschützt bekommt, sollte sich schnell um eine neue Bescheinigung kümmern.

Besonders wichtig ist das bei Haushalten mit Kindern. Wenn Kindergeld oder Unterhaltspflichten nicht richtig berücksichtigt werden, kann Guthaben blockiert werden, obwohl es eigentlich für den Lebensunterhalt benötigt wird.

Was sich durch die neue Pfändungstabelle ändert

Die Pfändungsfreigrenzen werden regelmäßig angepasst. Seit 2021 erfolgt die Anpassung jährlich zum 1. Juli.

Für den Zeitraum vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027 gilt ein höherer unpfändbarer Betrag. Nach der neuen Tabelle steigt der monatliche Grundfreibetrag nach § 850c ZPO von 1.555 Euro auf 1.587,40 Euro.

Beim P-Konto wird dieser Betrag auf volle zehn Euro aufgerundet. Daraus ergibt sich der neue monatliche Basisschutz von 1.590 Euro.

Bereich Wert ab 1. Juli 2026
Unpfändbarer Grundbetrag nach Pfändungstabelle 1.587,40 Euro monatlich
Grundfreibetrag auf dem P-Konto 1.590,00 Euro monatlich
Erhöhungsbetrag für die erste unterhaltspflichtige Person 597,42 Euro monatlich
Erhöhungsbetrag für die zweite bis fünfte unterhaltspflichtige Person je 332,83 Euro monatlich
Gültigkeitszeitraum der neuen Pfändungstabelle 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027

Die Werte für Unterhaltspflichten zeigen, warum eine aktuelle Bescheinigung so wichtig sein kann. Bereits eine unterhaltsberechtigte Person kann den geschützten Betrag deutlich erhöhen.

Wer eine P-Konto-Bescheinigung ausstellen darf

Eine P-Konto-Bescheinigung kann nicht von jeder beliebigen Stelle ausgestellt werden. Anerkannte Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen, Arbeitgeber, Familienkassen, Sozialleistungsträger und Rechtsanwälte kommen dafür in Betracht.

In der Beratungspraxis sind vor allem Schuldnerberatungsstellen wichtig. Sie prüfen, welche Beträge geschützt werden können und ob zusätzliche Nachweise erforderlich sind.

Auch Sozialleistungsträger können helfen, wenn es um Bürgergeld, Sozialhilfe, Kindergeld oder andere Leistungen geht. Arbeitgeber kommen vor allem dann infrage, wenn Unterhaltspflichten oder Arbeitseinkommen zu bescheinigen sind.

Wer unsicher ist, sollte nicht warten, bis die Bank Guthaben sperrt. Sinnvoll ist eine frühzeitige Prüfung, sobald die neue Bescheinigung verfügbar ist.

Die neue Kundeninformation hilft bei der Orientierung

Neben der Bescheinigung wurde auch die Kundeninformation zum P-Konto aktualisiert. Sie erklärt Betroffenen, wie der Kontopfändungsschutz funktioniert und welche Schritte notwendig sind.

Die Kurzinformation kann besonders für Menschen hilfreich sein, die schnell wissen müssen, was sie jetzt tun sollen. Die ausführliche Kundeninformation eignet sich eher für Beratungsgespräche oder für Fälle, in denen mehrere Schutzbeträge zusammentreffen.

Die Abstimmung mit der Deutschen Kreditwirtschaft ist für die Praxis bedeutsam. Sie soll dazu beitragen, dass Beratungsstellen, Banken und Betroffene mit denselben Formularen arbeiten.

Trotzdem ersetzt die Information keine individuelle Prüfung. Gerade bei Nachzahlungen, mehreren Kindern, getrennt lebenden Eltern oder wechselnden Sozialleistungen können Einzelheiten entscheidend sein.

Wann Betroffene aktiv werden sollten

Wer nur den einfachen Grundfreibetrag benötigt, sollte prüfen, ob die Bank seit Juli 2026 tatsächlich 1.590 Euro schützt. Wird weiterhin ein niedrigerer Betrag angezeigt, sollte die Bank angesprochen werden.

Wer eine erhöhte Freigrenze benötigt, sollte die alte Bescheinigung nicht einfach ungeprüft liegen lassen. Entscheidend ist, ob alle aktuellen Lebensumstände richtig erfasst sind.

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Änderungen können sich etwa durch Geburt eines Kindes, Trennung, neue Unterhaltspflichten, Wegfall von Kindergeld oder den Beginn einer Sozialleistung ergeben. Auch Nachzahlungen können gesondert zu schützen sein.

In der Praxis empfiehlt sich ein Blick in das Onlinebanking oder eine schriftliche Nachfrage bei der Bank. So lässt sich klären, welcher Freibetrag tatsächlich hinterlegt ist.

Warum Fehler schnell teuer werden können

Beim P-Konto geht es nicht um theoretische Beträge. Wird der Freibetrag zu niedrig angesetzt, kann Geld blockiert werden, obwohl es für laufende Ausgaben gebraucht wird.

Das kann besonders dann problematisch werden, wenn Miete, Stromabschlag oder Versicherungen abgebucht werden sollen. Ein zu niedriger Freibetrag kann dazu führen, dass Lastschriften platzen.

Betroffene sollten deshalb nicht erst reagieren, wenn das Konto bereits gesperrt ist. Je früher die Bescheinigung aktualisiert wird, desto eher lässt sich vermeiden, dass geschütztes Geld vorübergehend nicht verfügbar ist.

Wichtig ist auch, Kopien der Bescheinigung und der eingereichten Unterlagen aufzubewahren. So kann später nachgewiesen werden, wann welche Angaben bei der Bank eingereicht wurden.

Bescheinigung darf nicht verändert werden

Die AG SBV weist darauf hin, dass die veröffentlichten Dokumente geschützt sind und nicht verändert werden dürfen.

Das ist nicht nur eine formale Frage. Veränderte Formulare können in der Bankpraxis zu Rückfragen oder Ablehnungen führen.

Beratungsstellen und andere ausstellende Stellen sollten deshalb die aktuellen Originaldokumente verwenden. Betroffene sollten darauf achten, dass ihre Bescheinigung ab dem 1. Juli 2026 auf dem neuen Formular ausgestellt wurde.

Für alte Bescheinigungen gilt nicht automatisch, dass sie unbrauchbar sind. Entscheidend ist aber, ob die Bank die neuen Beträge korrekt berücksichtigt und ob die persönlichen Verhältnisse noch stimmen.

Excel-Tabelle zur Pfändungstabelle erleichtert die Beratung

Ergänzend zur neuen Bescheinigung wurde auch wieder eine Excel-Tabelle zur Pfändungstabelle erstellt. Sie hilft Beratungsstellen, pfändbare und unpfändbare Beträge schneller zu berechnen.

Solche Arbeitshilfen sind besonders in komplizierten Fällen nützlich. Denn die Pfändungstabelle hängt nicht nur vom Nettoeinkommen ab, sondern auch von der Zahl der Unterhaltspflichten.

Für Betroffene ersetzt die Tabelle keine Beratung. Sie kann aber helfen, vor einem Termin besser zu verstehen, warum die Bank einen bestimmten Betrag schützt oder warum eine neue Bescheinigung nötig ist.

Gerade bei wechselndem Einkommen ist eine genaue Berechnung wichtig. Wer regelmäßig schwankende Einnahmen hat, sollte die Entwicklung besonders aufmerksam verfolgen.

Was Schuldner jetzt konkret tun sollten

Betroffene sollten zunächst prüfen, ob ihr Konto tatsächlich als P-Konto geführt wird. Ein normales Girokonto bietet bei einer Kontopfändung keinen automatischen Schutz.

Anschließend sollte der aktuell hinterlegte Freibetrag kontrolliert werden. Seit Juli 2026 muss der einfache Schutzbetrag bei 1.590 Euro monatlich liegen.

Wer Kinder hat, Unterhalt leistet oder Kindergeld erhält, sollte zusätzlich prüfen lassen, ob ein höherer Freibetrag möglich ist. Dafür ist in vielen Fällen die neue P-Konto-Bescheinigung erforderlich.

Wichtig ist, nicht nur auf mündliche Auskünfte zu vertrauen. Eine schriftliche Bestätigung der Bank kann helfen, spätere Missverständnisse zu vermeiden.

Praxisbeispiel: Familie erhält erst nach neuer Bescheinigung den vollen Schutz

Eine alleinerziehende Mutter hat ein P-Konto und erhält monatlich Arbeitslohn sowie Kindergeld für ein Kind. Nach dem 1. Juli 2026 zeigt ihr Onlinebanking nur den Grundfreibetrag von 1.590 Euro an.

Da sie für ihr Kind sorgt und Kindergeld erhält, kann ein höherer Betrag geschützt sein. Sie wendet sich an eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle und lässt eine neue P-Konto-Bescheinigung ausstellen.

Die Bescheinigung reicht sie bei ihrer Bank ein und bittet um schriftliche Bestätigung des neuen Freibetrags. Erst danach steht ihr wieder ein höherer geschützter Betrag zur Verfügung.

Ohne diese Prüfung wäre ein Teil ihres Guthabens blockiert worden. Das hätte die Zahlung von Miete und Strom gefährden können.

Fragen und Antworten zur neuen P-Konto-Bescheinigung 2026

Wie hoch ist der Grundfreibetrag auf dem P-Konto seit dem 1. Juli 2026?

Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der einfache Grundfreibetrag auf dem P-Konto 1.590 Euro monatlich. Er ergibt sich aus dem neuen unpfändbaren Grundbetrag von 1.587,40 Euro, der für das P-Konto auf volle zehn Euro aufgerundet wird.

Brauche ich immer eine neue P-Konto-Bescheinigung?

Nicht immer. Wer nur den einfachen Grundfreibetrag benötigt, sollte prüfen, ob die Bank den neuen Betrag automatisch berücksichtigt hat.

Eine neue Bescheinigung wird vor allem dann wichtig, wenn Unterhaltspflichten, Kindergeld, Sozialleistungen oder Nachzahlungen zusätzlich geschützt werden sollen.

Wer darf die Bescheinigung ausstellen?

Die Bescheinigung kann unter anderem von anerkannten Schuldnerberatungsstellen, Arbeitgebern, Familienkassen, Sozialleistungsträgern und Rechtsanwälten ausgestellt werden. Entscheidend ist, dass die Stelle zur Ausstellung berechtigt ist.

Was passiert, wenn die Bank einen zu niedrigen Freibetrag hinterlegt hat?

Dann kann Guthaben blockiert werden, obwohl es eigentlich geschützt sein müsste. Betroffene sollten die Bank schriftlich um Korrektur bitten und gegebenenfalls eine aktuelle Bescheinigung einreichen.

Gilt die neue Bescheinigung schon vor dem 1. Juli 2026?

Die neuen Formulare gelten ab dem 1. Juli 2026. Hinweise aus der Schuldnerberatungspraxis betonen, dass die neue Bescheinigung erst ab diesem Zeitpunkt verwendet werden darf und nicht abgeändert werden soll.

Warum ist die neue Kundeninformation wichtig?

Die Kundeninformation erklärt, wie der Schutz auf dem P-Konto funktioniert und welche Nachweise erforderlich sein können. Sie hilft Betroffenen, Banken und Beratungsstellen, die neuen Regeln ab Juli 2026 einheitlicher anzuwenden.