Der Grad der Behinderung (GdB) entscheidet in Deutschland nicht nur darüber, ob ein Mensch als behindert oder schwerbehindert gilt. Er kann auch darüber bestimmen, welche steuerlichen Entlastungen, arbeitsrechtlichen Schutzrechte und weiteren Vergünstigungen in Betracht kommen.
Inhaltsverzeichnis
Warum der GdB so wichtig ist
Der GdB ist eine Zahl zwischen 20 und 100. Er beschreibt, wie stark gesundheitliche Beeinträchtigungen die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft einschränken.
Bereits ab einem GdB von 20 liegt nach der Übersicht eine Behinderung vor. Ab einem GdB von 50 gilt ein Mensch als schwerbehindert.
Mit steigender GdB-Höhe nehmen die möglichen Nachteilsausgleiche zu. Wichtig ist aber: Viele Vergünstigungen gelten nicht automatisch, sondern müssen beantragt oder gegenüber Behörden, Arbeitgebern oder Anbietern nachgewiesen werden.
Steuerliche Entlastung beginnt schon ab GdB 20
Ein besonders greifbarer Vorteil ist der Behinderten-Pauschbetrag in der Steuererklärung. Bei bereits einem GdB von 20 ein Pauschbetrag von 384 Euro steuerlich abgesetzt werden.
Mit steigendem GdB steigt auch der Pauschbetrag. Bei GdB 50 nennt die Übersicht 1.140 Euro, bei GdB 70 sind es 1.780 Euro und bei GdB 100 insgesamt 2.840 Euro.
Der Pauschbetrag soll behinderungsbedingte Mehrkosten vereinfachend berücksichtigen. Betroffene müssen dadurch nicht jeden einzelnen Aufwand nachweisen, solange die Voraussetzungen für den jeweiligen Betrag erfüllt sind.
GdB 30: Gleichstellung kann im Arbeitsleben helfen
Bei einem GdB von 30 besteht noch keine Schwerbehinderung. Dennoch kann eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen möglich sein.
Eine solche Gleichstellung ist vor allem für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wichtig, deren Arbeitsplatz wegen der Behinderung gefährdet ist. Der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt nennt für gleichgestellte Beschäftigte unter anderem Kündigungsschutz und begleitende Hilfe im Arbeitsleben.
Das bedeutet allerdings nicht, dass jede Person mit GdB 30 automatisch gleichgestellt ist. Die Gleichstellung muss gesondert beantragt werden.
Ab GdB 50 beginnt die Schwerbehinderung
Der Schritt von GdB 40 auf GdB 50 ist für viele Betroffene besonders wichtig. Denn ab GdB 50 gilt eine Person als schwerbehindert.
Damit kommen mehrere Rechte im Arbeitsleben hinzu. Die Übersicht nennt Kündigungsschutz, begleitende Hilfe im Arbeitsleben, Hilfen zur Erlangung und zum Erhalt eines Arbeitsplatzes, Zusatzurlaub und Freistellung von Mehrarbeit.
Gerade der Zusatzurlaub kann im Alltag spürbar entlasten. Wer schwerbehindert ist und in einer Fünf-Tage-Woche arbeitet, hat in der Regel Anspruch auf eine zusätzliche Arbeitswoche Urlaub.
Wohngeld und Wohnraumförderung: Freibeträge können sich auswirken
Es gibt auch Nachteilsausgleiche, die bei Wohnen und Einkommensermittlung Bedeutung haben können. Bei GdB 50 kann bei Pflegebedürftigkeit und häuslicher, teilstationärer oder kurzzeitiger Pflege ein Freibetrag von 1.800 Euro beim Wohngeld in Betracht kommen.
Außerdem wird bei Pflegebedürftigkeit ein Freibetrag von 2.100 Euro bei der Einkommensermittlung im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung genannt.
Bei GdB 100 steigt die Bedeutung solcher Freibeträge weiter. Die Übersicht nennt dort unter anderem einen Freibetrag von 4.500 Euro bei der Einkommensermittlung im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung sowie 1.800 Euro beim Wohngeld.
Fahrtkosten, Arbeitsweg und Mobilität
Auch Mobilität kann durch den GdB und zusätzliche Merkzeichen finanziell entlastet werden. Bei GdB 70 gibt es die Möglichkeit, statt der üblichen Entfernungskostenpauschale die tatsächlichen Aufwendungen für den Weg zur Arbeit steuerlich geltend zu machen.
Bei Merkzeichen G kann zusätzlich eine behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale von 900 Euro bei der Steuer absetzbar sein.
Für GdB 80 wird die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale von 900 Euro ebenfalls genannt.
Bei bestimmten Erkrankungen kann es schon bei GdB 60 Parkerleichterungen geben. Anhalt nennt als Beispiel Morbus Crohn und den orangefarbenen Parkausweis.
Rundfunkbeitrag, Telekom-Tarife und weitere Vergünstigungen
Einige Entlastungen hängen nicht nur vom GdB, sondern zusätzlich von Merkzeichen ab. Beim Rundfunkbeitrag verweist die PDF auf das Merkzeichen RF. Bei GdB 60 kann eine Ermäßigung in Betracht kommen, wenn die GdB-Höhe allein wegen einer Sehbehinderung vorliegt.
Bei GdB 80 wird eine Ermäßigung beim Rundfunkbeitrag mit Merkzeichen RF genannt, wenn ein Leiden die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen dauerhaft unmöglich macht.
Auch Telekommunikationsvergünstigungen können betroffen sein. Die Übersicht nennt bei Merkzeichen Bl oder Gl den ermäßigten Sozialtarif 2 der Telekom sowie bei Merkzeichen RF den Sozialtarif 1.
Schwerbehinderung und Rente
Bei einem GdB von 50 kann auch der Rentenbeginn früher möglich werden. Anhalt nennt hierfür die abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen zwei Jahre früher sowie eine vorzeitige Altersrente mit Abschlägen bis zu fünf Jahre früher.
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“Entscheidend ist dabei, dass die Voraussetzungen der jeweiligen Rentenart erfüllt sind. Dazu gehören neben der Schwerbehinderteneigenschaft auch rentenrechtliche Zeiten”, so der Experte.
Wer eine frühere Rente plant, sollte deshalb nicht nur auf den Schwerbehindertenausweis schauen. Wichtig ist auch eine rechtzeitige Rentenauskunft, damit Abschläge, Wartezeiten und Beginn genau geprüft werden können.
Zusätzliche Entlastungen bei GdB 100
Bei einem GdB von 100 gibt es mehrere weitere Vergünstigungen. Dazu gehören die vorzeitige Verfügung über Bausparkassenbeiträge oder Sparbeträge nach dem Wohnungsbauprämiengesetz beziehungsweise Vermögensbildungsgesetz.
Außerdem weist der Experte darauf hin, dass es häufig Ermäßigungen oder Befreiungen bei der Hundesteuer geben kann. Dies ist allerdings ortsabhängig und kann teilweise auch schon bei niedrigerem GdB gelten.
Solche Vergünstigungen werden oft kommunal geregelt. Deshalb sollten Betroffene bei Stadt, Gemeinde oder Anbieter direkt nachfragen.
Nachteilsausgleiche bauen aufeinander auf
Ein wichtiger lautet: Nachteilsausgleiche, die bei einem niedrigen GdB angegeben sind, gelten auch für alle höheren GdB-Stufen.
Das bedeutet: Wer beispielsweise GdB 80 hat, profitiert nicht nur von den speziell bei GdB 80 genannten Punkten. Auch Vorteile aus niedrigeren GdB-Stufen können weiter gelten.
In der Praxis führt das häufig zu Missverständnissen. Viele Betroffene schauen nur auf die eigene GdB-Zahl und übersehen Ansprüche, die bereits bei niedrigeren Stufen beginnen.
Pflegende Angehörige können ebenfalls steuerlich profitieren
Es gibt auch Ausgleiche für pflegende Angehörige. Unabhängig vom GdB kann eine unentgeltliche Pflegeleistung über den Pflege-Pauschbetrag steuerlich berücksichtigt werden.
Genannt werden 600 Euro bei Pflegegrad 2, 1.100 Euro bei Pflegegrad 3 sowie 1.800 Euro bei Pflegegrad 4 oder 5. Auch bei GdB 50 mit Merkzeichen H oder Bl nennt die Übersicht 1.800 Euro.
Das zeigt: Nicht nur Menschen mit Behinderung selbst sollten ihre Ansprüche prüfen. Auch Angehörige, die regelmäßig unentgeltlich pflegen, können steuerlich entlastet werden.
Ausführliche Übersicht der GdB-abhängigen Nachteilsausgleiche
| GdB-Stufe oder Merkzeichen | Mögliche Nachteilsausgleiche |
|---|---|
| GdB 20 | Ab dieser Stufe gilt laut Übersicht eine Behinderung. Der Behinderten-Pauschbetrag beträgt 384 Euro. |
| GdB 30 | Behinderten-Pauschbetrag von 620 Euro. Eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen kann möglich sein. Bei Gleichstellung kommen Kündigungsschutz und begleitende Hilfe im Arbeitsleben in Betracht. |
| GdB 40 | Behinderten-Pauschbetrag von 860 Euro. |
| GdB 50 | Ab dieser Stufe gilt Schwerbehinderung. Genannt werden 1.140 Euro Behinderten-Pauschbetrag, Kündigungsschutz, begleitende Hilfe im Arbeitsleben, Hilfen zum Erhalt oder zur Erlangung eines Arbeitsplatzes, eine zusätzliche Arbeitswoche Urlaub und Freistellung von Mehrarbeit. |
| GdB 50 bei Pflegebedürftigkeit | Bei häuslicher, teilstationärer oder Kurzzeitpflege kann ein Freibetrag von 1.800 Euro beim Wohngeld relevant sein. Außerdem nennt die PDF bei Pflegebedürftigkeit 2.100 Euro Freibetrag bei der Einkommensermittlung in der sozialen Wohnraumförderung. |
| GdB 60 | Behinderten-Pauschbetrag von 1.440 Euro. Bei Merkzeichen RF kann eine Ermäßigung beim Rundfunkbeitrag in Betracht kommen, wenn die GdB-Höhe allein wegen Sehbehinderung festgestellt wurde. Bei bestimmten Erkrankungen, etwa Morbus Crohn, können Parkerleichterungen mit orangefarbenem Ausweis möglich sein. |
| GdB 70 | Behinderten-Pauschbetrag von 1.780 Euro. Für den Arbeitsweg können wahlweise Entfernungskostenpauschale oder tatsächliche Aufwendungen steuerlich absetzbar sein. Bei Merkzeichen G gibt es eine behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale von 900 Euro. Außerdem wird eine ermäßigte BahnCard erwähnt. |
| GdB 80 | Behinderten-Pauschbetrag von 2.120 Euro. Bei Pflegebedürftigkeit gibt es 4.500 Euro Freibetrag bei der Einkommensermittlung in der sozialen Wohnraumförderung. Außerdem wird die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale von 900 Euro genannt. Mit Merkzeichen RF kann eine Ermäßigung beim Rundfunkbeitrag in Betracht kommen, wenn ein Leiden die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen dauerhaft unmöglich macht. |
| GdB 90 | Behinderten-Pauschbetrag von 2.460 Euro. Bei Merkzeichen Bl oder Gl nennt die PDF einen ermäßigten Sozialtarif 2 bei der Telekom. Häufig können auch Beitragsermäßigungen bei Automobilclubs oder Ermäßigungen beziehungsweise Befreiungen bei Kurtaxen bestehen. |
| GdB 100 | Behinderten-Pauschbetrag von 2.840 Euro. Genannt werden ein Freibetrag von 4.500 Euro bei der Einkommensermittlung in der sozialen Wohnraumförderung, 1.800 Euro beim Wohngeld, mögliche vorzeitige Verfügung über Bausparkassenbeiträge oder Sparbeträge sowie häufig Ermäßigung oder Befreiung bei der Hundesteuer. |
| Merkzeichen G oder aG | Für den Weg zur Arbeit können wahlweise Entfernungskostenpauschale oder tatsächliche Aufwendungen absetzbar sein. Dies wird im Zusammenhang mit GdB 90 und den Merkzeichen G oder aG erteilt. |
| Merkzeichen RF | Je nach Fall kann eine Ermäßigung beim Rundfunkbeitrag oder ein Sozialtarif bei der Telekom in Betracht kommen. |
| Merkzeichen Bl oder Gl | Die Übersicht nennt einen ermäßigten Sozialtarif 2 der Telekom mit einer Gutschrift auf Verbindungsentgelte in das in- und ausländische Festnetz. |
| Pflegende Angehörige | Unabhängig vom GdB kann der Pflege-Pauschbetrag steuerlich relevant sein: 600 Euro bei Pflegegrad 2, 1.100 Euro bei Pflegegrad 3 und 1.800 Euro bei Pflegegrad 4 oder 5. |
Warum der Bescheid genau geprüft werden sollte
Viele Ansprüche hängen daran, welcher GdB festgestellt wurde und welche Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis stehen. Deshalb sollte ein Bescheid nicht nur oberflächlich geprüft werden.
Wer etwa GdB 40 erhält, aber erhebliche berufliche Einschränkungen hat, sollte prüfen lassen, ob eine höhere Einstufung oder zumindest eine Gleichstellung in Betracht kommt. Wer GdB 50 erreicht, sollte zusätzlich seine Rechte im Arbeitsverhältnis kennen.
Auch Merkzeichen können erhebliche Auswirkungen haben. Sie entscheiden etwa über Vergünstigungen beim Rundfunkbeitrag, beim Parken, bei Fahrtkosten oder bei bestimmten Tarifen.
Praxisbeispiel: Warum ein höherer GdB bares Geld bringen kann
Frau Schneider ist 58 Jahre alt und arbeitet seit vielen Jahren in Teilzeit. Wegen einer chronischen Erkrankung wurde bei ihr zunächst ein GdB von 40 festgestellt.
Damit kann sie den Behinderten-Pauschbetrag von 860 Euro nutzen. Nach einer Verschlechterung ihres Gesundheitszustands beantragt sie eine Neufeststellung und erhält später GdB 50.
Dadurch steigt ihr Behinderten-Pauschbetrag auf 1.140 Euro. Außerdem gilt sie nun als schwerbehindert und kann im Arbeitsleben zusätzliche Rechte wie besonderen Kündigungsschutz, Zusatzurlaub und Freistellung von Mehrarbeit geltend machen.
Das Beispiel zeigt: Eine höhere Einstufung ist nicht nur eine Zahl im Bescheid. Sie kann sich auf Steuern, Arbeit, Mobilität, Wohnen und langfristig auch auf die Rentenplanung auswirken.
Fragen und Antworten zu GdB-abhängigen Nachteilsausgleichen
Ab welchem GdB gilt man als behindert?
Laut Anhalt gilt bereits ab einem GdB von 20 eine Behinderung. Ab dieser Stufe kann auch ein Behinderten-Pauschbetrag steuerlich berücksichtigt werden.
Ab welchem GdB gilt man als schwerbehindert?
Schwerbehindert ist man ab einem GdB von 50. Dann kommen zusätzliche Rechte im Arbeitsleben hinzu, etwa Kündigungsschutz, Zusatzurlaub und begleitende Hilfe im Arbeitsleben.
Was bringt ein GdB von 30?
Bei GdB 30 gibt es einen Behinderten-Pauschbetrag von 620 Euro. Außerdem kann eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen möglich sein, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Welche steuerlichen Vorteile gibt es bei GdB 100?
Bei einem GdB 100 gibt es einen Behinderten-Pauschbetrag von 2.840 Euro. Zusätzlich können Freibeträge beim Wohngeld und bei der sozialen Wohnraumförderung relevant sein.
Gelten Vorteile niedrigerer GdB-Stufen auch bei höherem GdB?
Nachteilsausgleiche bei niedrigerer GdB-Stufen gelten auch für höhere GdB-Stufen.
Müssen Nachteilsausgleiche automatisch gewährt werden?
Nicht immer. Viele Vorteile müssen beantragt, gegenüber dem Finanzamt erklärt oder bei Arbeitgebern, Kommunen und Anbietern nachgewiesen werden.




