Das Integrationsamt kann schwerbehinderte Menschen vielfach unterstützen. Es begleitet Menschen mit Behinderung auf ihrem Weg in den Berufsalltag und sorgt dafür, dass Arbeitsplätze gesichert, Barrieren abgebaut und echte berufliche Chancen geschaffen werden. Dabei handelt das Amt aktiv und unterstützt Sie genau dort, wo Sie es brauchen.
Inhaltsverzeichnis
Tabelle: Was kann das Integrationsamt für Schwerbehinderte tun?
| Anliegen/Leistung | Wofür (typische Beispiele) |
|---|---|
| Beratung & Information | Fragen rund um Beschäftigung, Prävention, Schwierigkeiten am Arbeitsplatz, Zuständigkeiten und Antragstellung |
| Technische Arbeitshilfen / Arbeitsplatzanpassung | Behinderungsgerechte Ausstattung/Umgestaltung des Arbeitsplatzes (z. B. Hilfsmittel, Ergonomie, Barrierefreiheit) |
| Arbeitsassistenz | Arbeitsbezogene personelle Unterstützung, wenn wegen der Behinderung zusätzliche Hilfe nötig ist |
| Gebärdensprach- und Schriftdolmetschen | Dolmetschkosten z. B. bei Personalgesprächen, SBV-Gesprächen, Qualifizierungen oder Kündigungsverhandlungen |
| Berufliche Weiterbildung | Förderung/Übernahme von Kosten, um berufliche Kenntnisse zu erhalten oder weiterzuentwickeln |
| Mobilität zum Arbeitsplatz (Kfz-Hilfe) | Leistungen, wenn ein Kfz zum Erreichen des Arbeits-/Ausbildungsplatzes erforderlich ist (z. B. behinderungsbedingte Zusatzausrüstung; ggf. Führerschein abhängig vom Einkommen) |
| Unterstützung bei Selbstständigkeit | Hilfen zur Gründung oder Sicherung einer beruflichen Selbstständigkeit (wenn die Voraussetzungen erfüllt sind) |
| Integrationsfachdienst / psychosoziale Begleitung | Begleitung, Stabilisierung, Unterstützung bei Konflikten und besonderem Betreuungsbedarf (auch vor Ort im Betrieb) |
| Präventionsverfahren & BEM-Unterstützung | Wenn der Arbeitsplatz gefährdet ist bzw. bei längerer Erkrankung: Mitwirkung/Unterstützung im Präventionsverfahren und ggf. im BEM |
| Besonderer Kündigungsschutz | Vor einer Kündigung/Änderungskündigung ist i. d. R. die vorherige Zustimmung des Integrationsamts erforderlich; Betroffene werden im Verfahren beteiligt/angehört |
| Unterstützte Beschäftigung / Budget für Arbeit (wenn einschlägig) | Individuelle betriebliche Qualifizierung/Begleitung bzw. Budget für Arbeit als Alternative zur Werkstattbeschäftigung (abhängig von Voraussetzungen und Zuständigkeit) |
Begleitende Hilfe im Arbeitsleben: Unterstützung für Menschen mit Schwerbehinderung in der Arbeit
Wenn Sie mit einer Schwerbehinderung arbeiten und technische oder personelle Hilfen benötigen, schafft das Integrationsamt passgenaue Lösungen. Es finanziert technische Arbeitshilfen, organisiert Arbeitsassistenz und ermöglicht Weiterbildungen, damit Sie Ihre beruflichen Ziele erreichen. Auch Mobilitätshilfen wie ein behinderungsgerechtes Fahrzeug gehören zu diesen wichtigen Unterstützungsangeboten.
Technische Arbeitshilfen erleichtern die Arbeit mit Schwerbehinderung
Benötigen Sie Hilfsmittel, um Ihre Arbeit auszuführen, übernimmt das Integrationsamt die Kosten vollständig. Damit Sie Ihre Aufgaben sicher und selbstständig bewältigen, finanziert es Anschaffung, Wartung und Schulungen für diese Hilfen. Von Rampen über Barriere-Computer bis hin zu ergonomischen Sitzhilfen – technische Unterstützung stärkt Ihre berufliche Teilhabe und sichert Ihren Arbeitsplatz.
Arbeitsassistenz: So funktioniert Unterstützung bei Schwerbehinderung am Arbeitsplatz
Eine Arbeitsassistenz unterstützt Sie bei Tätigkeiten, die Sie aufgrund Ihrer Behinderung nicht allein ausführen können. Sie bleibt jedoch immer Hilfe zur Selbstständigkeit: Sie übernehmen weiterhin Ihre fachlichen Aufgaben, während die Assistenz Sie gezielt entlastet.
Kfz-Hilfen fördern Mobilität für Menschen mit Schwerbehinderung in der Arbeit
Damit Sie Ihren Arbeitsplatz sicher erreichen, unterstützt das Integrationsamt die Anschaffung oder den Umbau eines Fahrzeugs. Je nach Einkommen erhalten Sie für einen Neuwagen bis zu 22.000 Euro Zuschuss. Behindertengerechte Umbauten oder Reparaturen trägt das Amt vollständig. Auch Führerscheinkosten oder Prüfungsgebühren übernimmt es – besonders dann, wenn diese direkt mit Ihrer beruflichen Tätigkeit zusammenhängen.
Wichtig: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie ein Fahrzeug kaufen oder umbauen lassen.
Beförderungsdienste bei Schwerbehinderung: Arbeit sicher erreichen
Wenn ein eigenes Fahrzeug nicht infrage kommt, übernimmt das Integrationsamt in Härtefällen auch Beförderungsdienste oder Taxifahrten. Je nach Versicherungsstatus ist zunächst die Agentur für Arbeit oder der Rentenversicherungsträger zuständig – bei Selbstständigen und Beamtinnen sowie Beamten jedoch das Integrationsamt. So stellen die Behörden sicher, dass Menschen mit Schwerbehinderung ihre Arbeit zuverlässig erreichen.
Wohnungshilfen stärken die berufliche Integration bei Schwerbehinderung
Auch Ihr Wohnraum kann entscheidend dafür sein, wie gut Sie mit einer Schwerbehinderung arbeiten können. Das Integrationsamt unterstützt Sie beim barrierefreien Umbau, beim Kauf oder beim Umzug in eine geeignete Wohnung. Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse oder Darlehen, abhängig von Einkommen und Bedarf.
Sind die Voraussetzungen erfüllt und dient die Maßnahme Ihrer beruflichen Integration, steht Ihnen das Integrationsamt – insbesondere für Selbstständige und Beamte – als Kostenträger zur Seite.
Selbstständigkeit mit Schwerbehinderung: So unterstützt Sie das Integrationsamt
Wenn Sie sich mit einer Schwerbehinderung selbstständig machen möchten, fördert das Integrationsamt Ihre berufliche Existenz. Voraussetzung ist, dass Ihre Idee fachlich stimmig ist und Ihre Existenzgründung als tragfähig gilt. Sind Sie bereits selbstständig, können Sie Zuschüsse, Einstiegsgeld oder ein Coaching erhalten. Damit sichert das Amt Ihre berufliche Zukunft und ermöglicht Ihnen echte wirtschaftliche Perspektiven.
Weiterbildungen für Menschen mit Schwerbehinderung in der Arbeit
Um in der modernen Arbeitswelt bestehen zu können, spielen Weiterbildungen eine wichtige Rolle. Das Integrationsamt übernimmt dabei die behinderungsbedingten Mehrkosten, etwa für Dolmetscherdienste oder Lernhilfen. So bewahren Sie Ihre berufliche Wettbewerbsfähigkeit und stärken Ihre Position im Unternehmen.
Förderung für Arbeitgeber: Mehr Chancen für Schwerbehinderung in der Arbeit
Arbeitgeber profitieren ebenfalls von den Angeboten des Integrationsamts. Sie erhalten finanzielle Unterstützung, wenn sie neue Arbeitsplätze schaffen, bestehende Plätze barrierefrei gestalten oder Auszubildende mit Behinderung einstellen möchten. Auch zusätzliche Betreuungskosten gleicht das Amt aus, sodass Menschen mit Schwerbehinderung ihre Arbeit langfristig sichern können.
Kündigungsschutz schützt Menschen mit Schwerbehinderung im Arbeitsverhältnis
Der besondere Kündigungsschutz sorgt dafür, dass Menschen mit Schwerbehinderung im Arbeitsleben nicht benachteiligt werden. Bevor eine Kündigung wirksam wird, prüft das Integrationsamt alle Möglichkeiten, um den Arbeitsplatz zu erhalten. Erst, wenn keine andere Lösung möglich ist, kann es einer Kündigung zustimmen.
Konfliktlösung: Das Integrationsamt stärkt den Dialog in Betrieben
Streitfälle zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten mit Schwerbehinderung löst das Integrationsamt bevorzugt durch gütliche Einigungen. Diese Lösungen sind stabil, tragfähig und verbessern häufig die Kommunikation im Betrieb – ein Gewinn für beide Seiten.
Fortbildungen für Vertretungen stärken die Rechte bei Schwerbehinderung und Arbeit
Schwerbehindertenvertretungen erhalten ein breites Fortbildungsangebot, das sie in ihrer Arbeit stärkt. Dadurch können sie Beschäftigte mit Schwerbehinderung noch besser unterstützen und ihnen zu ihrem Recht im Arbeitsleben verhelfen.
Praxisbeispiele: So gelingt Schwerbehinderung in der Arbeit dank Unterstützung
Eine Mitarbeiterin mit Hörbehinderung bleibt im Industriebetrieb, weil das Integrationsamt Dolmetscherdienste finanziert. Ein junger Mann mit Mobilitätseinschränkung startet seine Ausbildung nach einem geförderten Fahrzeugumbau. Eine langjährige Fachkraft behält ihren Arbeitsplatz, nachdem technische Arbeitshilfen ihre Belastung deutlich reduzieren.
FAQ: Die wichtigsten Fragen zu Schwerbehinderung und Arbeit
Welche Unterstützung erhalte ich bei Schwerbehinderung in der Arbeit?
Das Integrationsamt bietet finanzielle Hilfen, technische Unterstützungen, Assistenzleistungen, Weiterbildungen und Schutz vor Kündigung.
Wann muss ich Leistungen beantragen?
Immer vor Beginn einer Maßnahme oder Anschaffung – besonders bei Fahrzeugen, Umbauten oder technischen Hilfen.
Wer ist für Kfz- und Wohnungshilfen zuständig?
Je nach Versicherungsstatus unterschiedliche Rehaträger, für Selbstständige und Beamtinnen sowie Beamte jedoch das Integrationsamt.
Gibt es Hilfe bei Konflikten am Arbeitsplatz?
Ja, das Integrationsamt vermittelt zwischen allen Beteiligten und sucht Lösungen, die Arbeitsplätze sichern.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber?
Sie erhalten finanzielle Zuschüsse, Beratung und Unterstützung bei der Schaffung und Sicherung barrierefreier Arbeitsplätze.
Fazit: Schwerbehinderung und Arbeit gehören zusammen – mit der richtigen Unterstützung
Menschen mit Schwerbehinderung haben ein Recht auf gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben. Das Integrationsamt schafft dafür verlässliche Strukturen, umfassende Förderung und individuelle Lösungen. Wer seine Angebote nutzt, gewinnt berufliche Sicherheit, Mobilität und neue Perspektiven – für ein inklusives Arbeitsleben, das allen Chancen bietet.




