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Wie die Stadtwerke mit Hartz IV Empfängern umgehen

Wie unsozial sich dabei Stromanbieter verhalten, zeigt ein Schreiben der "ESWE Wiesbaden" an einen Kunden, der wegen einer Nachzahlung, die er als Hartz IV Empfänger nicht sofort zahlen kann, um eine Ratenzahlung bat. In einem der Redaktion vorliegenden Schreiben wurde dem Kunden der Stadtwerke Wiesbaden eine Ratenzahlung verweigert. Eine Ratenzahlung sei ein zu hoher "Verwaltungsakt", wie man dem Betroffenen mitteilte.

Die Stadtwerke Wiesbaden verweigern einem Hartz IV Empfänger Ratenzahlungen und drohen mit einem Mahnverfahren

Steigende Energiekosten bedeuten eine Zunahme von Armut, vor allem Kinderarmut, da gerade kinderreiche Familien verständlicherweise einen hohen Stromverbrauch haben. Ein vorliegender Fall aus Wiesbaden macht deutlich, dass die Existenz vieler Menschen akut gefährdet ist, wenn die Energiekosten weiter steigen und Stromversorger ihr soziales Gewissen spätestens nach ihrer Privatisierung vergessen haben.

Wie unsozial sich dabei Stromanbieter verhalten, zeigt ein Schreiben der "ESWE Wiesbaden" an einen Kunden, der wegen einer Nachzahlung, die er als Hartz IV Empfänger nicht sofort zahlen kann, um eine Ratenzahlung bat. In einem der Redaktion vorliegenden Schreiben wurde dem Kunden der Stadtwerke Wiesbaden eine Ratenzahlung verweigert. Eine Ratenzahlung sei ein zu hoher "Verwaltungsakt", wie man dem Betroffenen mitteilte. Man habe zwar Verständnis dafür, dass der Kunde sich in "einer finanziell angespannte Lage" befände, aber man bittet um "Fairniss" vom Kunden, damit die Preise vom Energieversorger der "Stadtwerke Wiesbaden" gehalten werden können. Nur bei wesentlich höheren Außenständen würde es Ausnahmeregelungen geben und eine Ratenzahlung vereinbart. Wie hoch die Außenstände sein sollen, damit man auch in Raten zahlen kann, wurde nicht mitgeteilt.

Zu vermuten ist jedoch, dass hier unterschieden wird zwischen unternehmerischen Außenständen und Menschen, die akut von Armut betroffen sind. 207,84 Euro sind für die Stadtwerke Wiesbaden "Peanuts", doch für den ALG II Empfänger, der gerade einmal 351 Euro im Monat zum Leben hat, ein gewaltiger finanzieller Kraftakt. Zum Abschluss wurde dem Kunden mitgeteilt, dass der Außenstand sofort überwiesen werden sollte, da man ansonsten ein Mahnverfahren einschlagen würde. Das Mahnverfahren sei dann mit weiteren Kosten verbunden.

Der eigentliche Skandal daran ist, dass durch die Privatisierung des Energiemarktes die Energieversorger den Blick für das soziale Gemeinwohl verloren haben. Weiteren Betroffenen können wir in solchen Fällen raten, sich an einen Schuldnerberater der Verbraucherzentrale zu wenden. Schuldnerberater der Verbraucherzentralen können auf weiteren Wegen versuchen, eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Zudem macht es immer Sinn derartige Fälle einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Arbeitsloseninitiative Wiesbaden forderte in einer Pressemitteilung gar dazu auf, "schnellstmöglich zu einem Anbieter zu wechseln, der nicht nur von seinen Kunden Fairness erwartet, sondern auch mit diesen fair umgeht." (24.09.2008)


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