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Urlaub & Hartz IV

Hartz IV Empfänger dürfen in den Urlaub fahren

Der Sommer rückt näher und auch Arbeitslosengeld II Empfänger haben einen Anspruch auf eine Erholungsphase. Doch Vorsicht, sie müssen sich zuvor beim Amt abmelden, sonst könnten Sie Ärger bekommen.

Hierbei gelten folgende Regelungen. Sie müssen die "Erreichbarkeits-Anordnung" einhalten. Dies bedeutet, dass sie die Möglichkeit haben müssen, jeden Tag in den Briefkasten zu schauen. Wenn Sie jedoch in den Urlaub fahren, gelten besondere Regelungen. Insgesamt dürfen Sie sich drei Wochen abmelden. Einen gesonderten Antrag müssen Sie jedoch nicht stellen. Die Abmeldung muss persönlich in einem Gespräch mit ihrem Berater bekannt gegeben werden. Dies muss frühzeitig geschehen! Einen finanziellen Zuschuss für den Urlaub können ALG II Empfänger nicht anmelden. Wenn Sie wieder aus dem Urlaub zurück sind, müssen Sie sich wieder anmelden. Wenn Sie dies vergessen, dann drohen Ihnen ALG II Kürzungen.

Wer länger als 3 Wochen im Urlaub verweilt, erhält entsprechend weniger ALG II. Nur die ersten 3 Wochen erhalten Hartz IV Empfänger das ALG II. (23.05.07)

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