Wer Wohngeld beantragt und in einer Wohnung eines nahen Verwandten lebt, muss mit einer besonders genauen Prüfung rechnen. Das zeigt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth (VG Bayreuth, Urteil vom 18.09.2024, Az. B 8 K 23.364).
In dem Fall ging es um einen Kläger, der Mietzuschuss für eine Wohnung erhalten wollte, die seinem Vater gehörte. Das Gericht wies die Klage jedoch ab. Ausschlaggebend war, dass ein echtes, tatsächlich durchgeführtes Mietverhältnis aus Sicht des Gerichts nicht ausreichend nachgewiesen wurde.
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Wohngeld bei Mietvertrag mit dem Vater: Warum das Gericht den Antrag ablehnte
Der Kläger wollte Wohngeld in Form eines Mietzuschusses für eine 65-Quadratmeter-Wohnung erhalten, die seinem Vater gehörte. Den Antrag stellte er im Juli 2021. Die Behörde lehnte ab, weil zwar ein Mietvertrag vorgelegt wurde, aber keine ausreichenden Nachweise dafür vorlagen, dass die Miete tatsächlich gezahlt wurde. Das Verwaltungsgericht bestätigte diese Ablehnung.
Das Gericht stellte klar: Ein Anspruch auf Mietzuschuss setzt voraus, dass Wohnraum wirklich gemietet wird und Mietkosten tatsächlich anfallen. Genau daran hatte das Gericht im vorliegenden Fall erhebliche Zweifel.
Wohngeld bei Angehörigen-Mietvertrag: Fremdvergleich entscheidet über den Anspruch
Besonders relevant ist das Urteil für Mietverhältnisse zwischen nahen Verwandten. Das Gericht betont, dass solche Verträge zwar grundsätzlich zulässig sind. Sie müssen aber einem sogenannten Fremdvergleich standhalten. Das bedeutet: Die Vereinbarung muss in Inhalt und tatsächlicher Durchführung so ausgestaltet sein, wie es auch zwischen fremden Mieterinnen und Mietern üblich wäre.
Im entschiedenen Fall sprach aus Sicht des Gerichts vieles dagegen. Der Vater hatte bei einem Telefonat mit der Behörde zunächst eine monatliche Miete von 772 Euro inklusive Betriebskosten genannt. Im später vorgelegten schriftlichen Mietvertrag war dann aber nur noch eine Warmmiete von 470 Euro vereinbart.
Außerdem sollte das Mietverhältnis bereits am 1. Mai 2021 begonnen haben, unterschrieben wurde der Vertrag jedoch erst am 2. und 12. Juli 2021, also fast zeitgleich mit dem Wohngeldantrag.
Wohngeld ohne Mietnachweis: Keine Überweisungen, kein Anspruch auf Mietzuschuss
Ein zentraler Punkt des Urteils war die Frage, ob überhaupt Miete gezahlt wurde. Der Kläger hatte vorgetragen, der Vater habe Unterhaltszahlungen einfach um den Mietanteil gekürzt. Das Gericht ließ dieses Argument nicht gelten. Denn im schriftlichen Mietvertrag war ausdrücklich vereinbart, dass die gesamte Miete auf das Konto des Vermieters zu überweisen ist.
Hinzu kam, dass die vorgelegten Kontoauszüge nach Auffassung des Gerichts keine regelmäßigen Barabhebungen in Höhe von 70 Euro belegten, die angeblich bar an den Vater gezahlt worden sein sollten.
Die Richter gingen vielmehr davon aus, dass die kleineren Abhebungen eher für alltägliche persönliche Ausgaben bestimmt waren. Damit war für das Gericht nicht bewiesen, dass die Wohnungsüberlassung tatsächlich entgeltlich war.
Wohngeld und Mieteinnahmen: Warum auch die Versteuerung des Vaters wichtig war
Das Gericht hebt außerdem einen Punkt hervor, den viele Betroffene unterschätzen: Die Versteuerung von Mieteinnahmen kann ein wichtiges Indiz dafür sein, dass ein Mietvertrag tatsächlich ernsthaft durchgeführt wird. Der Kläger war vom Gericht ausdrücklich aufgefordert worden, Angaben und Belege dazu vorzulegen, ob der Vater die Mieteinnahmen steuerlich angegeben hatte. Dazu erfolgte jedoch kein weiterer Vortrag.
Nach Auffassung des Gerichts sprach auch das gegen ein echtes Mietverhältnis. Zugleich machte das Gericht deutlich, dass die materielle Beweislast beim Antragsteller liegt. Wer Wohngeld beansprucht, muss Zweifel an den Anspruchsvoraussetzungen ausräumen.
Wohngeldmissbrauch ausgeschlossen? Gericht sah Hinweise auf Gestaltung nur für den Antrag
Das Urteil geht noch einen Schritt weiter. Das Verwaltungsgericht nannte mehrere Umstände, die für einen möglichen Gestaltungsmissbrauch sprechen. Gemeint ist damit, dass eine rechtliche Gestaltung möglicherweise nur deshalb geschaffen wird, um einen Wohngeldanspruch auszulösen, der sonst nicht bestehen würde.
Diese Wertung stützte das Gericht vor allem auf den späten Vertragsabschluss kurz vor dem Antrag, die widersprüchlichen Angaben zur Miethöhe sowie die unpassenden Angaben zum Zahlungsweg.
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Hinzu kam, dass die Stromabschläge laut den Unterlagen weiterhin an die Eltern adressiert waren. Auch das sprach aus Sicht des Gerichts eher dagegen, dass der Kläger die Wohnung wie ein gewöhnlicher Mieter auf eigene Rechnung nutzte.
Wohngeld erst ab Antragstellung: Für frühere Monate gab es keine Leistung
Auch für den Zeitraum vor der Antragstellung hatte der Kläger keinen Erfolg. Das Gericht stellte klar, dass ein wirksamer und rechtzeitig gestellter Antrag eine zwingende Voraussetzung für Wohngeld ist. Der Antrag ging hier am 14. Juli 2021 bei der Behörde ein.
Deshalb hätte ein Anspruch frühestens ab dem 1. Juli 2021 entstehen können, nicht aber schon ab dem behaupteten Mietbeginn im Mai 2021.
Dieser Punkt ist auch unabhängig vom konkreten Familienverhältnis wichtig: Wohngeld wird grundsätzlich erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt. Wer zu spät handelt, verliert oft Ansprüche für frühere Monate.
Wohngeld bei Eltern als Vermieter: Was Betroffene jetzt unbedingt beachten sollten
Für Betroffene ist die Entscheidung ein deutliches Warnsignal. Mietverträge zwischen Eltern und Kindern sind nicht automatisch ausgeschlossen. Sie müssen aber sauber dokumentiert und tatsächlich so durchgeführt werden, wie der Vertrag es vorsieht.
Ein bloß unterschriebenes Schriftstück reicht nicht aus. Entscheidend sind vor allem nachweisbare Mietzahlungen, schlüssige Angaben zur Miethöhe, eine klare Trennung von Unterhalt und Miete sowie stimmige Nebenkostenregelungen. Das ergibt sich unmittelbar aus der Begründung des Gerichts.
FAQ: Häufige Fragen zu Wohngeld bei Mietverträgen unter Angehörigen
Kann man Wohngeld bekommen, wenn man beim Vater oder bei den Eltern zur Miete wohnt?
Ja, grundsätzlich ist das möglich. Das Gericht betont aber, dass ein solches Mietverhältnis wie unter fremden Dritten ausgestaltet und tatsächlich durchgeführt werden muss.
Reicht ein schriftlicher Mietvertrag allein für Wohngeld aus?
Nein. Nach dem Urteil reicht ein Vertrag allein nicht. Es muss auch nachweisbar sein, dass Miete tatsächlich gezahlt wird und echte Mietkosten anfallen.
Warum sind Überweisungen oder andere Zahlungsbelege so wichtig?
Weil sie belegen, dass das Mietverhältnis wirklich durchgeführt wird. Ohne solche Nachweise kann die Behörde oder das Gericht annehmen, dass kein echtes entgeltliches Mietverhältnis vorliegt.
Spielt die Versteuerung der Mieteinnahmen eine Rolle?
Ja. Das Gericht nennt die steuerliche Behandlung der Mieteinnahmen ausdrücklich als mögliches Indiz dafür, dass ein Mietvertrag ernsthaft durchgeführt wird.
Kann Wohngeld auch rückwirkend vor dem Monat der Antragstellung gezahlt werden?
Im Regelfall nein. Das Gericht verweist darauf, dass der Anspruch erst mit dem Monat der Antragstellung beginnen kann.
Wann wird ein Mietvertrag unter Angehörigen für das Wohngeld problematisch?
Vor allem dann, wenn Angaben widersprüchlich sind, keine Mietzahlungen belegt werden, der Vertrag erst kurz vor dem Antrag unterschrieben wird oder weitere Umstände gegen ein echtes Mietverhältnis sprechen.
Fazit: Wohngeld bei Vermietung durch Vater oder Mutter nur mit lückenlosen Belegen
Das Urteil des VG Bayreuth zeigt, wie streng Behörden und Gerichte bei Wohngeld in Familienkonstellationen prüfen. Wer bei Vater, Mutter oder anderen nahen Angehörigen zur Miete wohnt, kann zwar grundsätzlich wohngeldberechtigt sein.
Voraussetzung ist aber, dass das Mietverhältnis nicht nur auf dem Papier besteht, sondern tatsächlich gelebt und nachvollziehbar belegt wird. Fehlen Zahlungsnachweise, passen die Angaben nicht zusammen oder wirkt der Vertrag erst kurz vor dem Antrag konstruiert, kann der Wohngeldanspruch scheitern.




