Studiengebühren für Internationale Studierende

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Baden-Württemberg darf von „internationalen Studierenden“ eine Studiengebühr von 1.500 Euro pro Semester erheben. Das hat der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg in einem am Freitag, 11. November 2022, bekanntgegebenen Urteil vom Vortag entschieden (Az.: 1 VB 29/18).

An den Universitäten des Landes Baden-Württemberg müssen Studierende aus Deutschland, der EU und dem Europäischen Wirtschaftsraum lediglich den üblichen Semesterbeitrag bezahlen. Mit einigen weiteren Ausnahmen verlangt das Land von anderen „internationalen Studierenden“ seit dem Wintersemester 2017/2018 eine Studiengebühr in Höhe von 1.500 Euro pro Semester.

Beschwerdeführer ist ein Student aus Vietnam. Er rügt eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts und des Gleichheitsgebots.

Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg billigt 1.500 Euro

Der Verfassungsgerichtshof wies die Beschwerde als unbegründet ab. Zwar könne sich der Vietnamese hier auf die Landesverfassung stützen. Die Ungleichbehandlung sei aber gerechtfertigt, so das Gericht.

Zur Begründung erklärten die Stuttgarter Richter, die privilegierten Studierenden stünden „in einem besonderen Beziehungsverhältnis zur deutschen Gesellschaft beziehungsweise in einer besonderen Nähebeziehung zur deutschen Staatsangehörigkeit“.

Zwar müsse das Land einen freien und gleichen Zugang zu den Universitäten gewährleisten. Neben den eigenen Staatsangehörigen gelte dies aber nur für „diejenigen Personen, die in besonderer Weise darauf vertrauen können oder darauf angewiesen sind, ihre Bildungschancen in der Bundesrepublik zu verwirklichen“. Die internationalen Studierenden, von denen die Gebühr verlangt werde, kämen „freiwillig und speziell zum Hochschulstudium nach Baden-Württemberg“.

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