Ferienjobs – eine Chance für Schüler in Hartz IV?

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Auch Jugendliche und Junge Erwachsene, die Hartz IV beziehen, haben Wünsche, wollen den Führerschein machen, sich ein Moped leisten oder mit Freunden eine Reise unternehmen. Alles das ist mit Hartz IV nicht drin – sie sind davon enttäuscht. Schüler mit Job und Ferienjob theoretisch 3600€/Jahr verdienen, ohne dass das Jobcenter 1 Euro anrechnen kann.

Ferienjob – eine Chance sich etwas dazu zu verdienen

Kinder von Eltern, die nicht im Bezug sind, machen häufig Ferienjobs um sich etwas Geld zu verdienen.

Kinder von Eltern, die im Leistungsbezug sind, gehen häufig davon aus, dass ihr Einkommen aus dem Ferienjob angerechnet werden würde und sich der Job dann kaum noch lohnt. Sie sehen sich um diese Chance betrogen.

Aber das ist nicht korrekt, auch sie haben diese Möglichkeit! Denn es gibt einen Spezial-Freibetrag aufs Einkommen aus Ferienjobs in Höhe von 2400€/Jahr. Das bedeutet, dass Schüler unter 25 Jahren in Hartz-4 die Möglichkeit haben 2400€/Jahr in Ferienjobs zu verdienen und komplett zu behalten. Das betrifft auch Schüler ab 15, deren Eltern Geld vom Sozialamt beziehen.

Wer hat Anspruch auf den Freibetrag?

Schüler im Sinne dieses Freibetrags sind alle, die:

1. eine entweder allgemeinbildene
(Haupt-/ Werkreal-, Real-, Gesamt-, Gemeinschaftsschule, Gymnasium,…)
oder berufsbildende Schule (ohne Ausbildungsvergütung) besuchen
und

2. unter 25 Jahre alt sind.

Der Schülerstatus endet dabei mit dem Schulabschluss. Das bedeutet bei Schulabgängern (z.B. nach dem Realschulabschluss) sind die Sommerferien keine Ferien mehr, denn sie sind nun keine Schüler mehr Ausnahme: Die Schüler besuchen nach den Ferien wieder eine Schule im oben genannten Sinn.

Was ist ein “Ferienjob”?

Der Schülerjob muss in den Schulferien ausgeübt werden, egal in welchen Ferien wie viel – insgesamt sind bis zu 2400€/Kalenderjahr kein angerechnetes Einkommen – sie existieren fürs Jobcenter sozusagen gar nicht!
Die Grenze von 4 Wochen existiert seit dem 1.3.2020 nicht mehr.

Das bedeutet schlussendlich, dass der Familie durch den Ferienjob kein Geld abgezogen werden kann – eine sehr häufige Sorge von Eltern im Bezug! Der Ferienjobber kann das Geld komplett behalten.

Beispiele

Jana(21) macht eine schulische Ausbildung zur Erzieherin und bekommt dafür keine Vergütung. Sie ist daher Schülerin.

In den Sommerferien betreut sie als Ferienjob 2 Wochen Jugendliche auf einer Jugendreise (macht dabei selber auch eine Art Urlaub) und verdient dabei 800€. Sie darf diese komplett behalten.

Paul (17) ist Schüler am Gymnasium. Er arbeitet in den Sommerferien in der Produktion und verdient Netto 1300€. In den Herbstferien arbeitet er eine Woche bei der Inventur in einem Baumarkt und verdient 450€ und in den Weihnachtsferien auf dem Weihnachtsmarkt für 400€. Er darf alle seiner Ferienjobeinkommen behalten.

Anrechnung und Kombination mit anderen Freibeträgen

Da das Geld nicht als Einkommen zu betrachten ist, können zusätzlich die monatlichen Freibeträge genutzt werden (100€ aus Arbeit, drüber 20% frei, 250€ aus Ehrenamt). So kann ein Schüler mit Job+Ferienjob theoretisch 3600€/Jahr verdienen, ohne dass das Jobcenter 1€ anrechnen kann.

Dadurch ergibt sich für Schüler die Möglichkeit, sich zB. den Führerschein, Moded, Auto, Technische Geräte, einen Urlaub oder was ihm oder ihr sonst wichtig ist zu verdienen. (Aus pädagogischer Sicht sollte das Geld tatsächlich nicht in die Haushaltskasse fließen)

Zur Situation mit Grundsicherung

Im SGB XII gibt es diesen Freibetrag nicht – das liegt aber einfach daran, dass erwerbsfähige Schüler mit 15 Jahren aus dem SGB XII ins SGB II wechseln – dort haben auch sie dann den Freibetrag.

Beratung zu diesem Thema – Fehlanzeige…

Leider sind (fast) alle Leistungsberechtigten, völlig überrascht, dass es diese Möglichkeit gibt. Die Ämter informieren diesbezüglich kaum, obwohl ein Ferienjob eine gute Möglichkeit ist, Jugendliche an Arbeit heranzuführen.

Sehr schade, dass den Jugendlichen und jungen Erwachsenen diese Chance häufig nicht aktiv vermittelt wird.

Rechtsgrundlage

§1 Abs 4 ALG II-V

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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