Nach dem BGH-Urteil zur Riester-Rente: Versicherte können jetzt mehr Rentenansprüche sichern

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Drei Tage nach der Karlsruher Entscheidung ist die Unsicherheit in vielen Haushalten groß: Muss man damit rechnen, dass die eigene spätere Riester-Rente kleiner ausfällt als gedacht? Und was bedeutet es, wenn ein Versicherer den Rentenfaktor nachträglich senkt? Mit Urteil vom 10. Dezember 2025 (Az. IV ZR 34/25) hat der Bundesgerichtshof eine Klausel in fondsgebundenen Riester-Rentenverträgen der Allianz für unwirksam erklärt, die eine Absenkung des Rentenfaktors erlaubte, ohne eine vertraglich verankerte Rückanpassung bei späterer Verbesserung vorzusehen. Für Verbraucher ist das vor allem deshalb relevant, weil der Rentenfaktor in vielen Verträgen das Versprechen beschreibt, wie viel lebenslange Monatsrente später aus einem bestimmten Vertragsguthaben entstehen soll.

Warum der Rentenfaktor für die spätere Rente so viel ausmacht

Fondsgebundene Rentenversicherungen funktionieren anders als klassische Policen, bei denen die garantierte Rente häufig schon bei Vertragsabschluss in Euro festgelegt wird. Bei fondsgebundenen Produkten hängt das Vertragsguthaben stark davon ab, wie sich die Kapitalmärkte entwickeln, welche Kosten anfallen und wie Überschüsse zugeteilt werden.

Wenn am Ende der Ansparphase aus dem angesparten Guthaben eine lebenslange Rente werden soll, braucht es einen Umrechnungsmaßstab. Genau hier setzt der Rentenfaktor an: Er gibt an, wie viel Monatsrente pro 10.000 Euro Vertrags- oder Policenwert gezahlt werden soll.

Eine Absenkung dieses Faktors wirkt unmittelbar wie eine Rentenminderung, selbst wenn das Guthaben im Vertrag ordentlich aussieht. Umgekehrt kann ein höherer Rentenfaktor die spätere Monatsrente spürbar erhöhen.

In der Praxis entsteht daraus ein Spannungsfeld: Versicherer kalkulieren bei Vertragsbeginn mit Annahmen zu Lebenserwartung, Rechnungszins und Kapitalerträgen. Verändern sich diese Annahmen über Jahre oder Jahrzehnte, entsteht bei manchen Anbietern der Wunsch, die Umrechnung nachträglich zu verändern. Für Kunden ist das riskant, weil sich ein langfristig geplanter Rentenbetrag plötzlich verschiebt, ohne dass sie am Produkt oder an der Anlagestrategie etwas geändert haben.

Der Fall vor dem BGH: Absenkung möglich, Rückanpassung nicht vorgesehen

Im Verfahren ging es um eine fondsgebundene Riester-Rentenversicherung der Allianz. Die beanstandete Vertragsklausel erlaubte es dem Versicherer, den Rentenfaktor zu senken, wenn sich Rahmenbedingungen nach Vertragsabschluss deutlich verschlechtern, etwa durch stark steigende Lebenserwartung oder dauerhaft sinkende Renditen. Eine Pflicht, bei späterer Verbesserung wieder nach oben anzupassen, war im Bedingungswerk nicht vorgesehen.

Genau diese Einseitigkeit hat der Bundesgerichtshof beanstandet. Der Senat sah in der Klausel ein unzulässiges Leistungsbestimmungsrecht zulasten der Versicherten: Der Versicherer kann die versprochene Leistung nachträglich zu seinen Gunsten neu festlegen, ohne zugleich vertraglich sicherzustellen, dass bessere Bedingungen auch den Kunden zugutekommen. Das Gericht macht damit deutlich, dass langfristige Produkte nicht beliebig „nachjustiert“ werden dürfen, wenn am Ende fast nur ein Risiko für Versicherte bleibt.

Die juristische Begründung: Symmetrie statt Einbahnstraße

Der BGH stützt seine Entscheidung vor allem auf die Kontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen. Er hält die Klausel für unwirksam, weil sie den Versicherungsnehmer unangemessen benachteiligt.

Besonders deutlich wird dabei ein Gedanke, der in der aktuellen Debatte häufig als Symmetrieanforderung beschrieben wird: Wenn ein Versicherer sich die Möglichkeit einräumt, eine Leistung wegen schlechterer Bedingungen abzusenken, muss das Vertragswerk spiegelbildlich auch abbilden, wie später eintretende Verbesserungen in vergleichbarer Weise weitergegeben werden. Eine bloße Zusicherung in einem Schreiben reicht dafür nach der Rechtsprechung nicht aus; die Verpflichtung muss vertraglich fest verankert sein.

Die Entscheidung nimmt zugleich eine wichtige Abgrenzung vor: Der BGH sagt nicht, dass Anpassungen in fondsgebundenen Versicherungen grundsätzlich ausgeschlossen wären. Er betont vielmehr, dass die lange Laufzeit solcher Verträge Störungen im Verhältnis von versprochener Leistung zu Markterträgen mit sich bringen kann. Der Punkt ist, dass die Regeln, nach denen angepasst wird, für Versicherte zumutbar sein müssen und nicht nur in eine Richtung wirken.

Was das Urteil praktisch bedeutet – und was nicht

Viele Betroffene hoffen nun auf automatische Korrekturen. In der Praxis dürfte das Bild gemischter ausfallen. Das BGH-Urteil stärkt die Position von Versicherten erheblich, weil Versicherer sich auf die beanstandete Klausel nicht mehr stützen dürfen. Daraus kann folgen, dass eine Absenkung des Rentenfaktors keine tragfähige Grundlage hatte und neu zu bewerten ist. Ob daraus unmittelbar Nachzahlungen, höhere laufende Renten oder eine Neuberechnung der künftigen Rentenhöhe entstehen, hängt jedoch vom Einzelfall ab, insbesondere davon, ob bereits eine Rentenzahlung läuft oder ob die Police noch in der Ansparphase ist.

Ebenfalls wichtig ist die Reichweite des Verfahrens: Es handelt sich um eine Klage aus dem Verbraucherschutzumfeld, die darauf zielt, die Berufung auf bestimmte Klauseln zu untersagen. Das ist für die Breite der Verträge bedeutsam, ersetzt aber nicht automatisch die individuelle Anspruchsdurchsetzung. Wer eine konkrete Rentenfaktor-Absenkung in seinen Unterlagen findet, wird in vielen Fällen aktiv werden müssen, um Klärung zu erhalten.

Wer besonders genau hinschauen sollte

Am häufigsten geht es derzeit um fondsgebundene Riester-Renten, weil genau dort die streitige Klausel verhandelt wurde. Verbraucherschützer und Fachleute weisen jedoch seit Längerem darauf hin, dass ähnliche Mechanismen auch in anderen fondsgebundenen Rentenprodukten vorkommen können, etwa in privaten Rentenversicherungen, in bestimmten Formen der Basisrente oder in Teilen der betrieblichen Altersversorgung, wenn dort mit variablen Umrechnungsfaktoren gearbeitet wird.

Unabhängig vom Produktname ist ein Hinweiszeichen besonders relevant: Wer in Standmitteilungen, Vertragsnachträgen oder gesonderten Schreiben eine Veränderung des Rentenfaktors findet, sollte aufmerksam werden. Das gilt auch dann, wenn die Rente bereits ausgezahlt wird, denn eine früher vorgenommene Absenkung kann die laufende Monatsrente mindern und damit über Jahre zu erheblichen Einbußen führen.

Widerspruch, Auskunft, Prüfung: Wie ein geordnetes Vorgehen aussehen kann

In vielen Fällen beginnt eine sinnvolle Aufarbeitung nicht mit einem juristischen Schreiben, sondern mit der Rekonstruktion dessen, was vertraglich zugesagt wurde und was später tatsächlich passiert ist. Dazu gehört, den ursprünglichen Versicherungsschein, die Versicherungsbedingungen, eventuelle Nachträge und alle Mitteilungen zur Rentenfaktor-Änderung zusammenzuführen. Erst wenn klar ist, welcher Rentenfaktor anfangs zugesagt wurde und welcher später angesetzt wurde, lässt sich die Tragweite abschätzen.

Anschließend kann es sinnvoll sein, den Versicherer schriftlich um eine nachvollziehbare Darstellung zu bitten, wann und auf welcher Grundlage der Rentenfaktor angepasst wurde und wie sich das auf die prognostizierte oder laufende Rente auswirkt. Parallel dazu empfehlen Verbraucherstellen und Finanzratgeber, einer bereits erfolgten Rentenfaktor-Absenkung zu widersprechen beziehungsweise die Korrektur zu verlangen, wenn die Anpassung auf einer Klausel beruht, die nach der aktuellen Rechtsprechung unwirksam ist. Musterbriefe können dabei helfen, den Einstieg zu finden, ersetzen aber keine Einzelfallprüfung, wenn es um größere Summen oder um bereits laufende Rentenzahlungen geht.

Wer die Unterlagen nicht sicher einordnen kann oder mehrere Vertragsänderungen vorliegen hat, sollte eine rechtliche Prüfung erwägen. Entscheidend ist dabei weniger die abstrakte Frage, ob das Urteil „passt“, sondern die konkrete Klauselfassung, das tatsächliche Vorgehen des Versicherers und die Frage, welche Ansprüche sich daraus herleiten lassen.

Verjährung und Zeitfaktoren: Warum das Datum der Kürzung eine Rolle spielt

Viele Rentenfaktor-Anpassungen liegen Jahre zurück, häufig aus der Niedrigzinsphase. Das führt unmittelbar zur Frage, ob Ansprüche verjährt sein könnten. Die allgemeine zivilrechtliche Verjährung folgt komplexen Regeln, bei denen es regelmäßig darauf ankommt, wann ein Anspruch entstanden ist und wann der Betroffene von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis hatte oder hätte haben müssen. Bei langfristigen Versicherungsverträgen mit fortlaufenden Leistungen können zusätzlich Besonderheiten auftreten, etwa wenn laufende Zahlungen betroffen sind oder die Absenkung erst bei Rentenbeginn voll wirksam wird.

Für Betroffene ist deshalb weniger eine pauschale Fristangabe hilfreich als die Empfehlung, das Thema nicht auf die lange Bank zu schieben. Wer in den Unterlagen eine Absenkung erkennt oder einen entsprechenden Hinweis erhalten hat, sollte zeitnah prüfen lassen, ob Handlungsdruck besteht und ob Schritte zur Hemmung einer möglichen Verjährung in Betracht kommen, etwa über anerkannte Beschwerde- und Schlichtungswege.

Der Blick über die Allianz hinaus: Weitere Verfahren und Branchendruck

Das Karlsruher Urteil steht nicht isoliert. Bereits die Vorinstanz, das Oberlandesgericht Stuttgart, hatte der Allianz untersagt, sich auf die entsprechende Klausel zu berufen. Darüber hinaus gibt es seit längerem Verfahren und Entscheidungen zu ähnlichen Klauseln anderer Anbieter. So hat etwa das Landgericht Köln in einem Streit um eine fondsgebundene Rentenversicherung eine nachträgliche Absenkung für unwirksam erklärt und die verwendeten Regelungen beanstandet.

Verbraucherzentralen berichten zudem über weitere laufende Schritte, unter anderem gegen Zurich sowie über Maßnahmen gegenüber anderen Versicherern mit vergleichbaren Vertragsgestaltungen. Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln ist für den 19. Dezember 2025 angekündigt.

Das deutet darauf hin, dass sich die Frage nach dem Rentenfaktor als Dauerbrenner etablieren könnte. Für Versicherte bedeutet das zwar nicht automatisch, dass jedes Produkt betroffen ist. Es zeigt aber, dass Gerichte einseitige Risikoüberwälzungen zunehmend kritisch prüfen und dass sich die Beweis- und Argumentationslage für Verbraucher spürbar verbessert hat.

Warum voreilige Vertragskündigungen häufig die falsche Reaktion sind

Nach aufsehenerregenden Urteilen ist die Versuchung groß, Konsequenzen zu ziehen und Verträge schnell zu beenden. Gerade bei Riester-Verträgen kann das allerdings finanzielle Nebenwirkungen haben, etwa durch den Verlust von Zulagen, steuerliche Effekte oder durch Kosten, die bei einer Kündigung oder Beitragsfreistellung sichtbar werden.

Das BGH-Urteil betrifft die Frage, ob eine Rentenleistung nachträglich einseitig abgesenkt werden darf. Es ist damit ein Baustein für die Bewertung eines Vertrags, aber nicht automatisch die Antwort auf die Frage, ob man den Vertrag behalten oder auflösen sollte.

Sinnvoller ist oft, erst die Faktenlage sauber zu klären: Gibt es überhaupt eine Rentenfaktor-Änderung? Wenn ja, beruht sie auf einer Klausel, die der aktuellen Rechtsprechung entspricht oder nicht? Und wie groß ist die Differenz in Euro über die erwartete Rentenlaufzeit? Erst danach lässt sich bewerten, ob ein rechtliches Vorgehen, eine Vertragsfortführung, eine Beitragsanpassung oder eine andere Gestaltung in Betracht kommt.

Ein Urteil mit Signalwirkung für die private Altersvorsorge

Das Karlsruher Urteil trifft einen wunden Punkt der kapitalgedeckten Altersvorsorge: Menschen schließen solche Verträge oft in dem Vertrauen ab, dass die Leistungslogik langfristig nachvollziehbar bleibt. Wenn ein Umrechnungsfaktor nachträglich sinkt und sich dieser Schritt nicht sauber, ausgewogen und vertraglich abgesichert begründen lässt, wird die Kalkulierbarkeit des Alterseinkommens untergraben. Genau hier setzt die Entscheidung an. Sie zwingt Versicherer, Regeln zur Anpassung fair zu gestalten und transparent in den Bedingungen zu verankern.