Krankengeld zieht viele Menschen mit schweren Erkrankungen und Behinderungen finanziell über Wasser, wenn der Job wegbricht oder Arbeit unmöglich wird. Gerade deshalb bringen formale Fallen wie angebliche Lücken bei der Arbeitsunfähigkeit viele Betroffene in existentielle Not. Ein Urteil des Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 14. August 2019 (Az. L 9 KR 334/18) zeigt, wie Sie sich erfolgreich gegen die Ablehnung von Krankengeld wehren können.
Inhaltsverzeichnis
Gericht stärkt Versicherte beim Krankengeld nach Reha
Das Landessozialgericht verpflichtete die Krankenkasse, der Klägerin Krankengeld über mehrere Monate nachzuzahlen. Die Richter korrigierten damit sowohl den ablehnenden Bescheid der Krankenkasse als auch die Entscheidung der Vorinstanz. Das Urteil stellt klar, dass Krankenkassen nicht jede formale Verzögerung nutzen dürfen, um den Anspruch zu kippen.
Der Fall zeigt eine typische Krankengeld-Falle
Die Klägerin war lange arbeitsunfähig und bezog Krankengeld, bevor sie eine stationäre medizinische Reha antrat. Während der Reha erhielt sie Übergangsgeld und wurde von der Klinik arbeitsunfähig entlassen. Genau an diesem Übergang setzte die Krankenkasse an und stoppte die Zahlung.
Krankenkasse argumentierte mit angeblicher AU-Lücke
Die Krankenkasse behauptete, der Anspruch sei entfallen, weil die Arbeitsunfähigkeit nicht nahtlos durch eine neue ärztliche Feststellung abgesichert worden sei. Da die Hausärztin die AU erst zwei Tage nach der Reha-Entlassung bestätigte, wollte die Kasse das Versicherungsverhältnis mit Krankengeldanspruch als beendet ansehen. Zusätzlich verwies sie darauf, dass familienversicherte Personen keinen Anspruch auf Krankengeld hätten.
Reha-Entlassung kann Arbeitsunfähigkeit wirksam feststellen
Das Gericht stellte klar, dass eine ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit nicht zwingend von einer Vertragsärztin stammen muss. Auch ein ärztlicher Kurzbrief oder Entlassungsbericht aus einer Reha-Klinik kann die Arbeitsunfähigkeit wirksam dokumentieren. Entscheidend ist allein, dass ein Arzt die Arbeitsunfähigkeit schriftlich und nach außen erkennbar festhält.
Ärztliche Feststellung braucht Außenwirkung
Nach Auffassung des Gerichts genügt jede ärztliche Bescheinigung, die objektiv nachprüfbar ist und über eine bloße interne Einschätzung hinausgeht. Sie muss nicht speziell für die Krankenkasse bestimmt sein. Auch ein Schreiben an den weiterbehandelnden Arzt reicht aus, wenn es die Arbeitsunfähigkeit klar dokumentiert.
Mitgliedschaft bleibt trotz Reha und Zahlungsruhe bestehen
Das Gericht machte deutlich, dass das Versicherungsverhältnis mit Krankengeldanspruch auch während einer Reha fortbesteht. Dafür reicht es aus, dass ein Krankengeldanspruch dem Grunde nach besteht, selbst wenn die Auszahlung zeitweise ruht. Krankenkassen dürfen Mitgliedschaft und Zahlungsanspruch nicht vermischen.
Trotzdem: Zwei Tage gingen verloren
Für zwei Tage erhielt die Klägerin dennoch kein Krankengeld, weil die ärztliche Bescheinigung der Reha-Klinik der Krankenkasse nicht rechtzeitig gemeldet wurde. In diesem kurzen Zeitraum ruhte der Anspruch. Ab dem Zeitpunkt, zu dem die neue AU-Bescheinigung fristgerecht vorlag, musste die Krankenkasse wieder zahlen.
Was könnte das in der Praxis bedeuten?
Eine fiktive Situation zeigt, wie relevant dieses Urteil für Betroffene sein kann. Entscheidend bleibt immer der Einzelfall, denn Fristen, Unterlagen und persönliche Einschränkungen spielen eine zentrale Rolle. Gerade bei schweren Erkrankungen oder Behinderungen ist eine vorausschauende Organisation oft nicht möglich, weshalb ärztliche Dokumente besonders wichtig werden.
Modell für die Praxis: Marek
Marek lebt mit einer schweren depressiven Erkrankung und kehrt nach einer stationären Reha arbeitsunfähig nach Hause zurück. Er schafft es nicht, am nächsten Tag eine Arztpraxis aufzusuchen, sorgt aber dafür, dass die Reha-Klinik ihn ärztlich arbeitsunfähig entlässt. Diese Bescheinigung schützt seinen Krankengeldanspruch, bis er einige Tage später die Hausärztin aufsuchen kann.
FAQ: Die wichtigsten Fragen und Antworten
Zählt eine Reha-Entlassung als AU-Bescheinigung?
Ja, eine Reha-Entlassung kann ausreichen, wenn ein Arzt die Arbeitsunfähigkeit schriftlich feststellt. Das Dokument muss die Arbeitsunfähigkeit klar belegen und nach außen wirken. Eine spezielle Form oder Bezeichnung ist nicht erforderlich.
Muss die AU-Bescheinigung direkt an die Krankenkasse gehen?
Nein, die ärztliche Feststellung muss nicht ausdrücklich für die Krankenkasse bestimmt sein. Wichtig ist allein, dass sie objektiv nachprüfbar dokumentiert wird. Die spätere Vorlage bei der Krankenkasse genügt.
Wie vermeide ich eine krankengeldschädliche Lücke?
Sie sollten spätestens am letzten Tag der bestehenden Arbeitsunfähigkeit für eine neue ärztliche Feststellung sorgen. Gelingt das nicht, kann eine ärztliche Entlassungsbescheinigung aus Klinik oder Reha den Zeitraum überbrücken. Zusätzlich sollten Sie die Krankenkasse so früh wie möglich informieren.
Warum kann Krankengeld trotz bestehender AU ruhen?
Der Anspruch kann ruhen, wenn die Arbeitsunfähigkeit der Krankenkasse nicht rechtzeitig gemeldet wird. Dabei unterscheidet das Gesetz streng zwischen dem Anspruch selbst und der Auszahlung. Das führt dazu, dass trotz Krankheit einzelne Tage unbezahlt bleiben können.
Bleibt die Mitgliedschaft mit Krankengeldanspruch trotz Reha erhalten?
Ja, während einer Reha und beim Bezug von Übergangsgeld bleibt die Mitgliedschaft bestehen. Selbst ein ruhender Zahlungsanspruch beendet sie nicht automatisch. Das schützt Versicherte vor einem abrupten Verlust des Krankengeldes.
Fazit – Formale Verzögerungen bedeuten nicht das Ende des Krankengeldes
Das Urteil zeigt deutlich, dass Krankenkassen Krankengeld nicht allein wegen formaler Verzögerungen streichen dürfen. Ärztliche Entlassungsbescheinigungen aus Reha oder Klinik können entscheidend sein, um den Anspruch zu sichern. Wer mit Behinderung oder schwerer Erkrankung lebt, sollte deshalb konsequent alle ärztlichen Unterlagen einfordern und die Krankenkasse frühzeitig informieren, um finanzielle Einbußen zu vermeiden.




