Verdient ein Kind im Jahr trotz Vollzeitarbeit nicht mehr als 7.680 Euro haben die Eltern Anspruch auf Kindergeld. Wie der Bundesfinanzhof am Mittwoch in München mitteilte, hatte eine Mutter geklagt, deren Anspruch auf Kindergeld zurückgewiesen worden war, da ihre Tochter Vollzeit arbeitete.
Das oberste deutsche Steuergericht entschied nun, dass für den Kindergeldanspruch die Höhe des Einkommens des Kindes relevant sei – nicht dessen Arbeitszeit. Bisher mussten Eltern, deren Kinder vorübergehend vollzeiterwerbstätig waren, auf das Kindergeld verzichten – unabhängig vom Verdienst der Kinder. Der Bundesfinanzhof war bis dahin der Ansicht, dass Kinder die einer Vollzeit-Arbeit nachgehen, selbst für ihren Unterhalt sorgen können.
Nun änderte das Gericht seine Rechtsprechung und zog eine Einkommensgrenze der Kinder von jährlich 7.680 Euro. In der alten Regelung, sah der Bundesfinanzhof eine finanzielle Benachteiligung der Eltern gering verdienender Kinder. (Aktenzeichen: BFH III R 15/06)
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