Keine ALG-I Sperre durch Aufhebungsvertrag

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Aufhebungsvertrag führt nicht immer zur Arbeitslosengeld Sperre

22.03.2011

Ein von Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbarter Aufhebungsvertrag führt nicht zwangsläufig zu einer Sperre des Arbeitslosengeld I. Das entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg in einem neuerlichen Urteil unter dem Aktenzeichen: L 3 AL 712/09.

Ein Aufhebungsvertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber führt nicht zwangsläufig zur Sperre des Arbeitslosengeld-1. Im vorliegenden Fall hatte eine 57jährige Frau über 40 Jahre bei ihrem Arbeitgeber gearbeitet. Die Firma plante allerdings weitgehende Umstrukturierungen, infolge dessen mussten zahlreiche Arbeitnehmer gekündigt werden. Da die Klägerin über eine sehr lange Betriebszugehörigkeit verfügte, konnte der Betrieb die Arbeitnehmerin nicht kündigen. Beide Parteien entschlossen sich nunmehr einen Aufhebungsvertrag zu schließen, in Folge dessen die Klägerin eine Abfindung von insgesamt 47 Tausend Euro erhielt. Die Bundesagentur für Arbeit vertrat während der Verhandlung die Ansicht, die Klägerin hätte eine Kündigung abwarten müssen. Da die Frau jedoch das Beschäftigungsverhältnis vorzeitig beendete, sprach die zuständige Behörde eine zwölfmonatige Sperre des Arbeitslosengeldes Eins aus.

Dieser Ansicht widersprachen die Landessozialrichter. Obwohl die Klägerin dem Aufhebungsvertrag zugestimmt hatte und damit selbst zur Arbeitslosigkeit betrug, sei die Sperre nicht zulässig. Schließlich wäre der Arbeitsplatz durch die betrieblichen Maßnahmen sowieso weggefallen. Die zwischen beiden Parteien vereinbarte Abfindung von etwa 0,5 Monatsgehältern je Beschäftigungsjahr entsprechen den rechtlichen Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes (§ 1a, KschG). Der Klägerin steht daher die volle Zahlung des Arbeitslosengeld Eins ohne Sperrzeit zu.

Grundsätzlich ist eine Sperrzeit aufgrund eines Aufhebungsvertrages zulässig. In einzelnen Fällen, wie in diesem, müssen die Umstände die zu dem Ende des Beschäftigungsverhältnis geführt haben, beachtet werden. Das Urteil ist rechtskräftig. (sb)

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