Hartz IV: Warmwasserbereitung nicht in Heizkosten

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Hartz IV: Die Warmwasserbereitung sind der tatsächlichen Heizkosten zu veranschlagen
Ein Leserartikel von Katharina W.

Urteil Sozialgericht Stade (Niedersachsen) S8AS 349/07 und S8AS 31/08: Die Klage ist begründet. Die angefochtenen Bescheide sind insoweit rechtswidrig, als die Beklagte (Arge Jobcenter LK Cuxhaven) einen zu hohen Kostenanteil für die Warmwasserbereitung abgezogen hat. Die Kammer folgt nicht der Auffassung der Beklagten, daß für die Warmwasserbereitung 20 v. H. der tatsächlichen Heizkosten zu veranschlagen sind, zummal die Beklagte nicht dargelegt hat, wie sie diesen Kostenansatz berechnet.

Vielmehr geht die Kammer in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung (LSG Baden Württemberg vom 24.05.07, L 7 AS 3135/06; LSG Niedersachsen-Bremen vom 07.5.07, L9 AS 489/07ER) davon aus, daß ein ideeller Kostenteil der Warmwasserkosten bezogen auf die volle Regelleistung von 347 Euro mit 6,25 zu beziffern ist. Da die Beklagte bislang 9,60 Euro für Warmwasserkosten abgezogen hat, bleibt ein monatlicher Nachzahlungsbetrag für den Bewilligungszeitraum Juli bis Dezember 2007 & Januar his Juni 2008 von 3,35 Euro.

Auf das Urteil müssten sich nun eigentlich alle ALGII Empfänger aus dem Landkreis Cuxhaven beziehen können, da ja allen die pauschale Summe von 20% abgezogen wird. Es mag sich vielleicht lachhaft anhören, für 3,35 Euro monatlich zu klagen, aber mir geht es ums Prinzip! Ich habe durch die Arge schon so viele Repressalien erfahren, daß ich auch für die Summe von 1 Euro klagen würde – schließich soll man dafür ja auch arbeiten… In der Arge Jobcenter Cuxhaven wird man vorgeladen, wenn man in der Tageszeitung Leserbriefe zum Thema HARTZ IV und ALGII schreibt… Die Arge wollte das nicht. Jetzt werden meine Briefe von der Zeitung einfach nicht mehr veröffentlicht. Seit 2005 bekämpft mich die Arge. Ich wehre mich! (Ein Leserartikel von Katharina W.- 13.03.2008)

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