Hartz IV: Kosten für neue Heizungsanlage

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ALG II: Neue Heizungsanlage für Eigenheim

Hartz IV: Kosten für eine neue Heizungsanlage müssen von der Arge übernommen werden, sofern die Kosten angemessen sind.

Bei Beziehern von Hartz IV Leistungen müssen die Kosten für die Erneuerung einer Heizungsanlage von der zuständigen Behörde übernommen werden. Das urteilte das Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen mit dem Aktenzeichen Az.: L 1 AS 426/10. Allerdings, so die Richter, sollten die Aufwendungen nicht zur Verbesserung des Standards führen. Zudem müssen die Kosten angemessen sind.

Im konkreten Fall beantragte ein Arbeitslosengeld II Bezieher bei der zuständigen Behörde eine Erneuerung der Heizungsanlage für sein eigenes Haus. Die Kosten hierfür veranschlagte der Kläger mit 2973 Euro. Doch das Jobcenter verweigerte die Kostenübernahme mit dem Hinweis, die Maßnahme sei wertsteigernd. Derartige Kosten würden nicht übernommen werden.

Das Landessozialgericht sah dies freilich anders. Die Kosten müssen im Rahmen der Kosten für die Unterkunft übernommen werden. Allerdings müssen die Kosten angemessen sein und nicht zu einer Erhöhung der Standards führen. In dem vorliegenden Fall ist die Erneuerung eine Verbesserung der Nutzbarkeit des Hauses. Demnach müssen die Kosten im vollem Umfang übernommen werden, so der Richterspruch des Landessozialgerichts. (sb)