Hartz IV: Falsche Rechtsbehelfsbelehrungen verlängern Widerspruchsfristen

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Jeder Bescheid vom Jobcenter muss eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten, um die Betroffenen über die rechtlichen Möglichkeiten zu informieren. Immer wieder sind diese Belehrungen aber unvollständig oder irreführend, wodurch auch der Bescheid an sich rechtswidrig wird. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat nur geurteilt, dass sich hierdurch auch die Frist für die Einreichung eines Widerspruchs verlängert.

Hartz IV: Widerspruchsfrist von einem Monat war abgelaufen

Im Falle zweier Betroffener, die einen Widerspruch gegen den vom Jobcenter erteilten Bescheid einreichten, wies das Jobcenter diesen zurück. Denn die Frist zur Einreichung von Widersprüchen von einem Monat war bereits abgelaufen.

Das Jobcenter setze den Bescheid daraufhin per Vollstreckung durch. Wogegen die Betroffenen Klage einreichten, da sich die Widerspruchsfrist durch den fehlerhaften Bescheid auf ein Jahr ausgeweitet habe.

Tatsächlich machen Jobcenter immer wieder Fehler bei der Rechtshilfebelehrung. Da diese nach identischer Vorlage allen Bescheiden beigefügt wird, dürfte eine Vielzahl von Hartz IV-Bescheiden ungültig sein. Betroffene sollten daher stets prüfen, ob dies der Fall ist und ggf. Widerspruch einlegen.

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Irreführende oder fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung führt zu Ausweitung der Widerspruchsfrist auf ein Jahr

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat sich in seinem Urteil der Sichtweise der Betroffenen angeschlossen und den Bescheid des Jobcenters aufgehoben. Die Rechtsbehelfsbelehrung sei irreführend gewesen, da dort darauf verwiesen wurde, dass ein Widerspruch schriftlich bei einer zuständigen Stelle oder durch einen Rechtsbeistand eingereicht werden könne. Dies sei jedoch falsch, denn das elektronische Widerspruchsverfahren stehe jedem und nicht nur rechtsanwälten offen. Nach § 66 SGG erweitere sich die Widerspruchsfrist damit auf ein Jahr, womit der Widerspruch der Betroffenen rechtzeitig erfolgt sei (Az.: L 13 AS 345/21 B ER).

Bild: VRD / AdobeStock

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