P-Konto: Sehr viele Verbesserungen beim Pfändungsschutzkonto

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Das P-Konto schützt vor einem unberechtigtem Zugriff der Gläubiger. Zum 1. Dezember 2021 treten sehr viele Verbesserungen ein. Zum einen wird der Sockelbetrag erhöht und zum anderen werden die Ansparmöglichkeiten deutlich verbessert. Auch kann das Konto in ein P-Konto umgewandelt werden, selbst wenn es im Minus ist. Wir haben die wichtigsten Verbesserungen für Schuldner zusammengefasst.

Guthaben vor den Gläubigern schützen

Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) gemäß § 850k ZPO schützt vor einer Pfändung des Kontoguthabens. Zwar können Gläubiger weiterhin versuchen an die offenen Gelder heranzukommen, allerdings kann man dann über sein persönliches Guthabenfreibetrag dennoch verfügen. Für das Pfändungsschutzkonto benötigen Anspruchsberechtigte allerdings eine Bescheinigung.

Wer Sozialleistungen wie ALG I, ALG II, gesetzliche Rente, Sozialhilfe, etc. erhält, kann die zuständige Behörde (Jobcenter oder Sozialamt) darum bitten, eine Berechtigungsbescheinigung auszustellen. Entsprechende Musterbescheinigungen sind den Ämtern mittlerweile bekannt.

Alternativ: Wer Arbeitslosengeld 1, Hartz IV, Sozialhilfe oder andere Leistungen wie Altersrente bezieht, kann seinen Leistungsbescheid auch bei einer Bank oder Sparkasse vorlegen. Auch die Bescheide gelten als Bescheinigung. Auf einem solchen Bescheid ergibt sich bereits auf der ersten Seite die Anzahl der Unterhaltsberechtigten oder die Art der Leistung (bei einmaligen Sozialleistungen wie z.B. dem Zuschuss für die Klassenfahrt).

“Ein P-Konto ermöglicht es im Falle einer Kontopfändung, dass der Inhaber oder die Inhaberin trotzdem noch über einen bestimmten Betrag frei verfügen kann”, sagt Sally Peters, Geschäftsführende Direktorin beim Institut für Finanzdienstleistungen (iff) in Hamburg. Somit ist Monat für Monat ein bestimmter Betrag vor einer Pfändung geschützt. Der Pfändungsfreibetrag weicht allerdings ganz leicht vom Freibetrag bei einer Lohnpfändung ab.

Pfändungsfreigrenze steigt ab 1. Dezember

“Der Sockelbetrag steigt ab dem 1. Dezember 2021 auf 1260 Euro”, bestätigt Rechtsanwalt Cem Altug aus Hannover. Bislang betrug der Betrag 1252,64 Euro. “Jeder, der sein Konto umwandelt, verfügt automatisch darüber”, so Altug. Mit einer P-Konto-Bescheinigung kann der Betrag erhöht werden, wenn man z.B. Unterhaltsverpflichtungen hat.

Unterhaltspflichten schützen lassen

Es gibt aber auch Sonderfälle oder höhere Einkommen. Dann kann das Gericht beziehungsweise die zuständige Vollstreckungsbehörde den Betrag individuell festsetzen. “Wer unterhaltspflichtig gegenüber einer weiteren Person ist oder für diese Sozialleistungen wie Hartz IV entgegennimmt, hat in aller Regel einen Freibetrag derzeit von 1724,08 Euro im Monat, ab dem 1. Dezember von 1731,44 Euro pro Monat”, sagt Pamela Wellmann von der Verbraucherzentrale NRW in Düsseldorf. Wichtig: der Freibetrag steigt mit jeder Person, für die man unterhaltspflichtig ist.

Bessere Ansparmöglichkeiten auf dem P-Konto

Manchmal kommt es vor, dass der volle geschützte Betrag in einem Monat nicht aufgebraucht wird. Nun soll es möglich sein, drei Monate das Guthaben auf den nächsten Monat zu übertragen. Bis zum 1. Dezember war es nur möglich, den “angesparten Betrag nur für einen Monat auf den nächsten zu vertragen”. So soll es nun möglich sein, Geld für größere Anschaffung wie z.B. für eine Waschmaschine anzusparen.

Neu: Umwandlung in ein P-Konto, auch wenn das Konto im Minus ist

Eine weitere Verbesserung ist, dass nunmehr Banken oder Sparkassen ein reguläres Girokonto in ein P-Konto umwandeln muss, wenn das Konto im Minus ist. Der negative Saldobetrag ist dann auf einem Extrakonto zu führen. Immer wieder stellten sich bei dieser Frage Banken quer.

Pfändungsfreigrenzen werden ab jetzt jedes Jahr angepasst

Eine weitere Verbesserung ist, dass der Sockelbetrag zukünftig nicht mehr alle zwei Jahre, sondern jedes Jahr angeglichen wird.

P-Konto nicht als Gemeinschaftskonto führen

Ein P-Konto sollte allerdings nicht als Genmeinschaftskonto von Eheleuten geführt werden. Das brachte die Betroffenen immer wieder in Bedrängnis. Wer in die Situation gerät ein Pfändungsschutzkonto einrichten zu müssen, sollte Gemeinschaftskonten mit dem Ehepartner auflösen und stattdessen rechtzeitig zwei P-Einzelkonten einrichten. Im Falle einer Pfändung durch den Gläubiger kann jeder für sich den Pfändungsschutz in Anspruch nehmen.

Künftig sollen im Falle einer Pfändung alle Inhaber eines Gemeinschaftskontos innerhalb eines Monats von ihrer Bank verlangen können, das Guthaben nach Kopfteilen auf Einzelkonten zu verlegen. Allerdings ist hierfür die Verraussetzung, dass es sich um Konten von Privatpersonen und nicht von Vereinen oder Unternehmen handelt.

Schuldner müssen nun beantragen, dass das Einzelkonto in ein P-Konto umgewandelt wird, damit sie von der Freigrenze profitieren können. Denn: “Die Konten der Nichtschuldner unterliegen keinen Pfändungsbeschränkungen”, sagt die Verbraucherschützerin.

Unpfändbarkeit von einem Konto

Es ist möglich bei dem Vollstreckungsgericht zu beantragen, dass das komplette Guthaben auf dem Konto nicht gepfändet werden darf. Dafür allerdings muss der Schuldner glaubhaft darstellen, dass künftig kein pfändbares Einkommen zu erwarten ist.

Ein solcher Schritt ist zum Beispiel für Senioren möglich, die eine Sozialrente beziehen. Ab Dezember muss dies nur noch für sechs statt bisher für 12 Monate glaubhaft dargestellt sein. Für Schuldner ist die Unpfändbarkeit des Kontos eine deutliche Entlastung, da sie dann weniger Aufwände haben.

Was ist mit Nachzahlungen von Hartz IV, Kindergeld und anderen Sozialleistungen

Wer Sozialleistungen beantragt, muss teilweise einige Monate darauf warten. Dann wird oft ein deutlich höherer Betrag überwiesen, als auf dem P-Konto geschützt ist. Für Betroffene bedeutete dies in der Vergangenheit sehr viel Ärgernis, da die Gläubiger sofort die Schulden einzogen.

Damit diese Nachzahlungen aber nicht mehr einfach eingezogen werden können, kann eine neue Bescheinigung Abhilfe schaffen. “Das Geld steht also, ohne dass wie bislang jeweils immer ein Gericht hinzugezogen werden muss, den betroffenen Schuldnern kurzfristig zur Verfügung”, sagt die Verbraucherschützerin. In einigen Fällen müssen Betroffene dennoch zum Gericht. Das ist vor allem bei Renten so.

Banken müssen über das noch verfügbare Geld informieren

Eine weitere Verbesserung ist, dass die Banken ab Dezember dazu verpflichtet sind, Schuldner über das noch verfügbare Geld zu informieren.

P-Konto Umwandlung auch rückwirkend

Im Falle einer Pfändung kann das P-Konto nunmehr auch rückwirkend in der Zeit von vier Wochen umgewandelt werden. Auch wenn gepfändet wurde, ist es dann nicht zu spät. Die Bank ist verpflichtet, eine Umwandlung eines reguläres Girokontos in ein P-Konto innerhalb von 4 Wochentagen uumzusetzen, wenn das Konto gepfändet wurde.

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