Hartz IV auch für ausländische Arbeitssuchende

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Hartz IV-Anspruch zukünftig auch für Migranten, die nur zur Arbeitssuche in Deutschland sind?

16.09.2013

Migranten, die ausschließlich zur Arbeitssuche nach Deutschland kommen, hatten bisher Anspruch auf Hartz IV. Denn die Leistungen nach SGB II sind an bestimmte Auflagen geknüpft. Eine der Voraussetzungen für den Erhalt von Arbeitslosengeld II (ALG II) ist ein Lebensmittelpunkt in Deutschland. Dieses Kriterium erfüllen Menschen aus anderen Ländern, die nur zum Arbeiten nach Deutschland kommen, jedoch nicht. Folglich erhielten sie bisher auch keine Hartz IV-Leistungen. Eine Entscheidung des 19. Senats des Landessozialgerichts (LSG) in Essen könnte jedoch langfristig zu einer Änderung dieser Regelung führen.

Wer sich allein zur Arbeitssuche in Deutschland aufhält, hat bisher keinen Anspruch auf Hartz IV
Im vorliegenden Fall hatte eine bulgarische Familie geklagt, deren Antrag auf Hartz IV abgelehnt wurde. Die Eltern waren mit ihren vier Kindern ausschließlich zur Arbeitssuche nach Deutschland gekommen, die jedoch erfolglos blieb. Die Familie lebte deshalb bisher von Ersparnissen und Kindergeld in Höhe von 773 Euro. Erst als die Rücklagen aufgebraucht waren, wandten sich die Eltern im Januar diesen Jahres ans Jobcenter. Die Familie war 2012 nach Hamm gekommen. Laut Gericht spricht das Paar weder deutsch noch verfügt es über eine Berufsqualifikation.

Das Landessozialgericht entschied im Eilverfahren zugunsten der bulgarischen Familie und hebelte damit die Entscheidungen der Stadt Hamm und des Sozialgerichtes Dortmund aus, die den Antrag auf Hartz IV zuvor abgelehnt hatten. Das Paar erklärte, dass es trotz Arbeitslosigkeit in Deutschland bleiben wolle und hier inzwischen seinen Lebensmittelpunkt gefunden habe. Das Hauptverfahren in dieser Sache steht jedoch noch aus, so dass die Tragweite des Urteils noch nicht absehbar ist. (ag)

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