Hartz IV: 240 Euro pandemiebedingten Mehrbedarf erstritten

S𝗼𝘇𝗶𝗮𝗹𝗴𝗲𝗿𝗶𝗰𝗵𝘁 𝗞𝗼̈𝗹𝗻: Anschaffungskosten eines 𝗣𝗖´s 𝗮𝗹𝘀 𝗣𝗮𝗻𝗱𝗲𝗺𝗶𝗲𝗯𝗲𝗱𝗶𝗻𝗴𝘁𝗲𝗻 𝗠𝗲𝗵𝗿𝗯𝗲𝗱𝗮𝗿𝗳 für Schüler aus Hartz IV Bedarfsgemeinschaft

In der derzeitigen Corona-Pandemie sind die Schulen noch längst nicht zum Regelunterricht zurückgekehrt. Viele Schüler befinden sich in der Mehrheit ihrer Schulzeit zuhause und lernen z.B. via “Zoom” von zu Hause aus. Eltern im Hartz IV Bezug haben es schwer, einen internetfähigen Computer für ihre Kinder anzuschaffen. Im Rahmen einer einstweiligen Anordnung hat das Sozialgericht Köln nun 240 Euro für die Anschaffung eines PC´s und Drucker zugebilligt.

Das Sozialgericht Köln hat in einem aktuellen Beschluss einen Laptop und Drucker in Höhe von 240 € als pandemiebedingten Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II zuerkannt (AZ: S 32 AS 2150/20 ER). Die Eltern konnten glaubhaft machen, dass sie keinerlei finanzielle Möglichkeiten haben, ein digitales Endgerät anzuschaffen.

Eltern konnten glaubhaft machen, dass keine anderen Möglichkeiten bestehen

Ferner konnten die Eltern glaubhaft machen, dass die durch einen Förderverein der Schule zur Verfügung gestellte Geräte bereits vergriffen waren. Auch die Vorlage von Kontoauszügen zeigte, dass die Eltern über keinerlei Vermögen verfügen, um einen Drucker sowie einen PC anzuschaffen.

Zuvor hatten die Kläger einen Antrag beim zuständigen Jobcenter gestellt. Dieser wurde abgelehnt. Auch der darauffolgende Widerspruch wurde durch die Widerspruchstelle des Jobcenters Rhein-Sieg abgelehnt. Daraufhin stellten die Eltern einen Eilantrag bei Gericht, damit ihr Kind am sog. Homeschooling teilnehmen kann. Das Gericht anerkennt zwar das Argument des Jobcenters an, dass alsbald die Sommerferien beginnen. Dennoch sei nicht auszuschließen, dass eine Regelbeschulung in Vollzeit nach den Ferien aufgrund der Pandemie immer noch nicht stattfinden wird. Daher sei der Mehrbedarf unabwendbar.

Das Gericht schloss sich damit der Rechtsauffassung des Landessozialgerichts NRW an. Für die Anschaffung wies das Gericht in einem Beschluss die zuständige Behörde an, 240 EUR als Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II für einen Drucker und einen Computer auszuzahlen.

Jobcenter versuchen mit allen Mitteln Anspruch abzuwenden

Einige Jobcenter versuchen mit einigen Tricks einen Mehrbedarf abzuwenden, auch wenn sie nach Außen behaupten, Familien mit schulpflichtigen Kindern unterstützen zu wollen. Betroffene sollten sich allerdings nicht entmutigen lassen. Mehrere Urteile wie dieses zeigen, dass ein pandemiebedingter Anspruch besteht, auch wenn der Antrag und der Widerspruch zunächst abgelehnt wird. Daher sollten Eltern diesen Anspruch gerichtlich durchsetzen.

Wir haben einen Musterantrag erstellt, der unverbindlich und kostenfrei übernommen werden kann.

Antrag auf Gewährung eines Mehrbedarfs für ein internetfähiges digitales Endgerät für den pandemiebedingten Schulunterricht im heimischen Umfeld

Sehr geehrter Damen und Herren,

hiermit beantrage ich für meine/n Tochter/Sohn …. einen Mehrbedarfszuschuss für ein internetfähiges digitales Endgerät für den pandemiebedingten Schulunterricht im heimischen Umfeld. Dieser Mehrbedarf ergibt sich aus § 21 Abs. 6 SGB II. Dieser unabweisbare Bedarf ist nicht in den derzeitigen Regelleistungen vorgesehen. Die Anschaffung eines internetfähigen Endgeräts ist mit der pandemiebedingten Schließung des Präsenzschulbetriebs erforderlich. Das ergeht auch aus zwei aktuellen Beschlüssen des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 22.05.2020 – L 7 AS 719/20 B ER, L 7 AS 720/20 B ER).

In dieser derzeitigen Sondersituation ist das Gerät ein grundsicherungsrechtlich relevanter Bedarf für Bildung und Teilhabe. Ich beantrage daher einen einmaligen Mehrbedarf in Höhe von 150 EUR für meinen Sohn/Tochter. Ich erwarte eine Anwtort zum…. (Anmerkung: Frist von 10 Tagen setzen).

Mit freundlichen Grüßen……

Bei Ablehnung Widerspruch stellen

Wurde der Antrag abgelehnt, empfiehlt es sich einen Widerspruch zu stellen und bei erneuter Ablehnung einen Eilantrag einzureichen. Nach dem aktuellem Urteil sind die Aussichten gut, dass das Gericht einem solchen Eilantrag statt gibt. Bei einer Klage empfiehlt es sich einen Anwalt zu involvieren. Bei einer Klage sollte Prozesskostenhilfe beantragt werden. Wie das funktioniert, erläutern wir hier: Prozesskostenhilfe bei Hartz IV Klagen – Das ist wichtig!

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...