Gericht stellt klar: Jobcenter muss Bürgergeld-Beziehern bei Schulden helfen

Lesedauer 2 Minuten

Wenn Bürgergeld-Empfänger hohe Energieschulden haben, darf das Jobcenter Unterstützung nicht vorschnell ablehnen. Darauf weist eine wichtige Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg hin. Das Gericht stellte klar, dass bei Gasschulden eine Hilfe möglich und im Einzelfall auch geboten ist, wenn die Versorgung der Wohnung gefährdet ist. Es geht also nicht um beliebige private Schulden, sondern um Rückstände, die das Wohnen selbst bedrohen.

Worum es in dem Fall ging

Im entschiedenen Fall hatte eine Familie mit minderjährigen Kindern erhebliche Gasschulden angehäuft. Das Gericht verpflichtete das Jobcenter im Eilverfahren dazu, die offenen Forderungen als Darlehen zu übernehmen. Nach Auffassung des Senats kann eine Gassperre einer Situation gleichkommen, in der die Unterkunft faktisch nicht mehr gesichert ist.

Gerade in den Wintermonaten wiegt das besonders schwer, weil eine Wohnung ohne ausreichende Heizung ihre Funktion als geschützter Lebensraum nur noch eingeschränkt erfüllt.

Das Urteil ist unter dem Aktenzeichen L 18 AS 2586/17 B ER ergangen. Parallel genannt wird auch das Prozesskostenhilfeverfahren L 18 AS 2584/17 B ER PKH.

Warum das sozialrechtlich so wichtig ist

Das Sozialrecht sieht ausdrücklich vor, dass Schulden übernommen werden können, wenn dies zur Sicherung der Unterkunft oder zur Beseitigung einer vergleichbaren Notlage erforderlich ist. Genau darauf stützte sich das Gericht. Eine Wohnung ist eben nicht schon dann gesichert, wenn der Mietvertrag weiterbesteht. Sie muss auch tatsächlich bewohnbar sein. Fällt die Gasversorgung aus und kann nicht mehr ausreichend geheizt werden, ist diese Voraussetzung schnell nicht mehr erfüllt.

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Besonders deutlich wird das bei Familien mit Kindern. Das Gericht machte klar, dass ein bloßer Hinweis auf eine Notunterkunft nicht ohne Weiteres genügt. Der Schutz einer bewohnbaren Wohnung hat für Familien in einer solchen Lage ein erhebliches Gewicht.

Keine Geschenkleistung, sondern Darlehen

Wichtig ist allerdings auch: Das Jobcenter muss solche Schulden in der Regel nicht als Zuschuss übernehmen. Die Hilfe erfolgt meist als Darlehen. Damit soll eine akute Notlage beendet werden, ohne dass daraus automatisch eine vollständige Entschuldung entsteht. Für Betroffene ist diese Hilfe dennoch oft entscheidend, weil sie eine Sperre der Energieversorgung und damit eine existenzielle Verschärfung der Lage verhindern kann.

Was Betroffene aus dem Urteil mitnehmen können

Die Entscheidung zeigt, dass Energieschulden anders zu bewerten sind als gewöhnliche Verbindlichkeiten. Wenn durch Rückstände bei Gas oder Energie die Bewohnbarkeit der Wohnung gefährdet ist, kommt eine Übernahme durch das Jobcenter ernsthaft in Betracht. Pauschale Ablehnungen sind in solchen Fällen rechtlich angreifbar. Das Urteil stärkt damit Bürgergeld-Empfänger, die wegen hoher Energiekosten in eine akute Notlage geraten sind.

Fazit

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat mit seinem Beschluss deutlich gemacht, dass das Jobcenter bei Gasschulden nicht untätig bleiben darf, wenn die Unterkunft dadurch faktisch gefährdet ist. Die Hilfe betrifft nicht beliebige Schulden, sondern Rückstände, die das menschenwürdige Wohnen selbst bedrohen. Für Bürgergeld-Empfänger ist das eine wichtige Klarstellung, weil sie zeigt, dass das soziale Existenzminimum nicht an der Wohnungstür endet, sondern auch eine bewohnbare und beheizbare Unterkunft umfasst.

Quellen

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Januar 2018, Az. L 18 AS 2586/17 B ER, parallel L 18 AS 2584/17 B ER PKH; aus der veröffentlichten Gerichtsangabe ergibt sich, dass das Jobcenter zur darlehensweisen Übernahme von Gasschulden verpflichtet wurde.
Rechtsgrundlage ist § 22 Abs. 8 SGB II. Danach können Schulden übernommen werden, wenn dies zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist.