Zwangsverrrentung bei Hartz IV geändert

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16.09.2016

Hartz-IV- Betroffene sollen nun doch nicht frühzeitig in Rente geschickt werden, vorausgesetzt, sie sind danach von Grundsicherung abhängig. So entschied das Bundessozialministerium. Derzeit drängen die Jobcenter, Hartz-IV-Bezieher, mit 63 in Rente zu gehen, auch wenn sie dadurch weniger Geld bekommen.

Das dürfen die Jobcenter allerdings auch in Zukunft, jedoch nicht, wenn die Abschläge von der Rente zu Bedürftigkeit führen. Hartz-IV-Bezieher sollen indessen auch weiterhin vorzeitig Rente beantragen, wenn ihr „Bedarf gedeckt sei“.

Die Partei „Die LINKE“ hält diese Einschränkung für Augenwischerei und fordert, die Zwangsverrentung komplett abzuschaffen. Ihr rentenpolitischer Sprecher Matthias Birkwald sagt:

„Liegt die Rente fünf Euro über dem Schwellenwert, wird weiter in eine Altersrente mit Abschlägen abgeschoben.“

Die Linkspartei ist sich einig mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund und dem Sozialverband Volkssouveränität. Annelie Buntenbach vom DGB sagt: „Die Regierung muss aufhören, ältere Erwerbslose vorzeitig in die Rente zu zwingen.“

Jeder Monat, den ein Erwerbsloser vorzeitig in Rente geht, bedeutet 0,3 % weniger Rente. Wer also gezwungen wir, mit 63 in die Rente einzutreten, dem stehen ein Leben lang 8,7 % weniger Altersrente zu.

Buntenbach sieht die Zwangsverrentung zudem als Entmündigung. Sie sagt: „Jede und jeder muss das Recht haben, wann er oder sie in Rente geht.

Seit acht Jahren läuft die Zwangsverrentung von Erwerbslosen. Seitdem vervierfachte sich die Zahl der 63-jährigen Hartz-IV-Rentner_innen von 9576 auf 38.671. Die Bundesregierung erfasst nicht, wie viel auf Druck der Jobcenter vorzeitig in Rente gingen, doch die Vermutung liegt nahe, dass die meisten der Betroffenen in die Rente gepresst wurden. (Dr. Utz Anhalt)

Bild: Stockfotos-MG – fotolia

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