Wohngeld: Zusätzliche 180.000 Haushalte durch Erhöhungen berechtigt

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Wohngeld – Mehr Haushalte sind berechtigt

Zum 1. Januar 2020 erfolgte seit langem eine Wohngelderhöhung. Dadurch sind seit dem 180.000 Haushalte in Deutschland zusätzlich Wohngeldberechtigt. Auch für viele Hartz IV Aufstocker könnte sich eine neue Option eröffnen, um nicht mehr vom Jobcenter abhängig zu sein.

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Mehr Haushalte ab jetzt Wohngeldberechtigt

„Wir freuen uns, dass insbesondere Familien und Rentnerhaushalte profitieren“, berichtet Hans-Jochem Witzke, Vorsitzender des Deutschen Mieterbundes in Nordrhein-Westfalen. Die Erhöhung erfolgte aufgrund einer Koalitionsvereinbarung von Union und SPD. Insgesamt sind nunmehr rund 600.000 Haushalte berechtigt, Wohngeld zu beziehen.

Lesen Sie dazu:

Wohngeld wird nur an Haushalte gezahlt, die keine Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung beziehen, da hier bereits die Kosten der Unterkunft berücksichtigt sind.

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Mieter als auch und Eigentümer können einen Zuschuss zu ihren Wohnkosten beantragen. Anträge auf Wohngeld können bei der Wohngeldbehörde gestellt werden.

  • Wohngeld für Mieter von Wohnraum
    Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Personen, die (Unter-)Mieterin oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers sind.
  • Wohngeld für Eigentümer von Wohnungen
    Eigentümer von selbst genutztem Wohnungen haben Anspruch auf einen Zuschuss zu ihren Lasten. Maßgeblich sind die Kosten für den Kapitaldienst wie Zinsen und Tilgung, Kosten für die Bewirtschaftung von Wohnraum wie Instandhaltungskosten, Betriebskosten ohne Heizkosten und Verwaltungskosten.

Für einen Zwei-Personen-Haushalt stieg der Wohngeld-Satz von 145 EUR auf 190 EUR im Monat. Welcher konkrete Anspruch besteht, zeigt der Wohngeldrechner der Bundesregierung.

Statt Hartz IV Wohngeld, Kinderzuschlag, Kindergeld und Heizkostenzuschlag

Es kann es im Einzelfall auch günstiger sein, auf einen bestehenden Anspruch auf ALG II zu verzichten und stattdessen vom vorhandenen, eigenen Einkommen plus Wohngeld zu leben bzw. von Wohngeld, Kindergeld und Kinderzuschlag.

Das ist vor allem für Hartz IV Aufstocker eine interessante Option, weil man sich dann nicht mehr den Stress mit dem Jobcenter hingegen muss. Im konkreten Fall kann einer unabhängige Beratungsstelle helfen, um den Anspruch durchzurechnen.