Krankengeld: Entgeltumwandlung ist eine heimliche Krankengeldkürzung

Lesedauer 3 Minuten

Viele Beschäftigte sparen über eine Entgeltumwandlung in eine betriebliche Altersvorsorge, ohne an die Folgen im Krankheitsfall zu denken. Genau darum ging es vor dem Bundessozialgericht: Kann so eine Entgeltumwandlung das Krankengeld drücken? Die Kernaussage lautet: Entgeltumwandlung kann Krankengeld mindern – auch über die Netto-Deckelung. Und das kann Betroffene spürbar im Portemonnaie treffen. (B 3 KR 3/23 R)

Der Ausgangspunkt: Längere Krankheit und Krankengeld

Die Klägerin war ab Ende April 2016 durchgehend arbeitsunfähig und meldete dies lückenlos, wie es verlangt wird. Ab dem 10. Juni 2016 zahlte ihre Krankenkasse Krankengeld, später dann erneut für weitere Zeiträume, unterbrochen durch Übergangsgeld.

Entscheidend war dabei nicht nur, ob sie krank war, sondern vor allem, wie hoch ihr täglicher Anspruch berechnet wurde. Genau an dieser Stelle kann eine Entgeltumwandlung das Krankengeld mindern – auch über die Netto-Deckelung.

Zwei Bescheide, zwei Beträge – und die Frage nach dem „richtigen“ Krankengeld

Zunächst setzte die Krankenkasse das Krankengeld auf einen bestimmten täglichen Betrag fest und nannte auch den Auszahlungsbetrag nach Abzügen. Kurz danach folgte ein weiterer Bescheid mit einem niedrigeren täglichen Krankengeld, was die Klägerin nicht akzeptieren wollte.

Sie legte Widerspruch ein, weil sie überzeugt war, dass ihr mehr zusteht. Im Hintergrund stand schon hier die Wirkung der Entgeltumwandlung, die das Krankengeld mindern kann – auch über die Netto-Deckelung.

Warum beim Krankengeld nicht nur das Brutto zählt

Beim Krankengeld wird zuerst aus dem regelmäßigen Arbeitsentgelt ein Wert berechnet, an dem sich die Leistung orientiert. Gleichzeitig gibt es eine Obergrenze, die an das Netto anknüpft, also an das, was nach Abzügen übrig bleibt. Diese Obergrenze ist die sogenannte Netto-Deckelung:

Krankengeld darf nicht über einen bestimmten Anteil des Netto hinausgehen. Wenn das Netto durch Entgeltumwandlung rechnerisch kleiner wird, kann dies das Krankengeld mindern.

Entgeltumwandlung: Altersvorsorge heute, weniger Ersatzleistung morgen

Bei einer Entgeltumwandlung wird ein Teil des Lohns in eine Betriebsrente umgeleitet, statt direkt ausgezahlt zu werden. Das kann steuerlich und bei Sozialabgaben Vorteile haben, wirkt aber wie ein kleinerer Lohn „auf dem Papier“.

Und genau dieses „kleinere Netto“ kann später zum Problem werden, weil die Netto-Deckelung dann früher greift.

Was die Vorinstanzen daraus gemacht haben

Das Sozialgericht wies die Klage ab und hielt die Berechnung der Krankenkasse im Ergebnis für richtig. Das Landessozialgericht korrigierte zwar einen späteren Bescheid aus formalen Gründen, blieb aber beim Kern dabei: Mehr Krankengeld stehe der Klägerin nicht zu. Dabei ging es auch um die Frage, welche Zahlungen überhaupt in die Berechnung gehören und welche nicht. Doch an der zentralen Wirkung änderte das nichts:

Das klare Signal des Bundessozialgerichts

Das Bundessozialgericht bestätigte, dass Entgeltumwandlung nicht nur beim Ausgangswert, sondern auch beim Netto eine Rolle spielen darf. Übersetzt heißt das: Wer Teile seines Lohns in eine Betriebsrente umwandelt, kann dadurch ein niedrigeres maßgebliches Netto haben. Und weil die Netto-Deckelung genau an diesem Netto ansetzt, fällt das Krankengeld im Ergebnis eher geringer aus.

Trotz dieser Grundlinie hat das Bundessozialgericht den Fall nicht endgültig abgeschlossen, sondern zurückverwiesen. Der Grund war sehr praktisch: Es fehlten genaue Feststellungen dazu, welche Abzüge für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge im konkreten Fall richtig sind. Außerdem passten die Nettoangaben in den Unterlagen nicht sauber zusammen, was die Berechnung unsicher machte.

Was Betroffene daraus lernen können

Wer Entgeltumwandlung nutzt, sollte wissen, dass das nicht nur die spätere Rente betrifft, sondern auch heutige Ersatzleistungen. Im Krankheitsfall kann die Netto-Deckelung schneller zuschlagen, weil das maßgebliche Netto rechnerisch niedriger ausfällt. Gleichzeitig lohnt sich ein genauer Blick auf die Krankengeldbescheide, denn schon kleine Abweichungen beim Netto können den Tagesbetrag verändern.

FAQ: Die fünf wichtigsten Fragen zum Urteil

Warum kann eine Entgeltumwandlung das Krankengeld senken?
Weil beim Krankengeld nicht nur das Brutto eine Rolle spielt, sondern auch eine Obergrenze über das Netto gilt. Durch Entgeltumwandlung wirkt das maßgebliche Entgelt rechnerisch niedriger, weil Teile nicht als „normaler Lohn“ ausgezahlt werden.

Was bedeutet „Netto-Deckelung“ beim Krankengeld?
Das Krankengeld wird grundsätzlich aus dem regelmäßigen Arbeitsentgelt berechnet, darf aber einen bestimmten Anteil des Netto nicht überschreiten. Diese Begrenzung verhindert, dass Krankengeld höher wäre als das, was netto übrig bleibt. Wenn das maßgebliche Netto niedriger angesetzt wird, fällt die Obergrenze niedriger aus.

Hat das BSG entschieden, dass Entgeltumwandlung auch beim Netto abgezogen werden darf?
Ja, das Gericht hat klar gesagt: Eine beitragsfreie Entgeltumwandlung darf bei der Berechnung nicht nur beim Regelentgelt, sondern auch beim Netto berücksichtigt werden. Das kann für Betroffene enttäuschend sein, weil es die Leistung im Krankheitsfall reduziert. Das BSG sieht darin aber keinen unzulässigen Nachteil, sondern eine Folge der gewählten Altersvorsorge.

Warum wurde der Fall trotzdem zurück ans Landessozialgericht geschickt?
Weil unklar war, welche Netto-Zahl in den Unterlagen tatsächlich stimmt und wie genau Steuern und Sozialabgaben zu berücksichtigen sind. Arbeitgeberbescheinigung und Gehaltsabrechnung enthielten unterschiedliche Nettowerte, und das wirkt sich direkt auf die Netto-Deckelung aus. Ohne saubere Feststellungen kann nicht sicher gesagt werden, ob die Krankenkasse richtig gerechnet hat.

Was sollten Versicherte praktisch tun, wenn sie Krankengeld bekommen?
Sie sollten die Berechnung prüfen und bei Unklarheiten Nachweise anfordern, etwa welche Netto-Basis angesetzt wurde. Wichtig ist auch zu kontrollieren, ob Einmalzahlungen korrekt berücksichtigt wurden und ob die Abzüge plausibel sind. Bei widersprüchlichen Angaben in Bescheinigung und Abrechnung lohnt sich Widerspruch oder Beratung, weil schon kleine Differenzen den Tagesbetrag verändern können.

Fazit

Das Bundessozialgericht macht deutlich, dass Entgeltumwandlung nicht nur beim „Brutto-Ausgangspunkt“, sondern auch bei der Netto-Grenze eine dämpfende Wirkung haben kann. Wer also über die betriebliche Altersvorsorge per Entgeltumwandlung spart, kann im Krankheitsfall mit geringerem Krankengeld rechnen, weil die Netto-Deckelung früher greift.