Unterhalt: Neue Düsseldorfer Tabelle ab 2020

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Neue Düsseldorfer Tabelle 2020 – Dieser Unterhalt steht den Kindern zu

Ab 2020 gilt die neue Düsseldorfer Tabelle. Leben Elternteile getrennt von ihren Kindern, sind sie Unterhaltspflichtig. Die Tabelle zeigt, dass vor allem der Unterhaltsanspruch für jüngere Kinder erhöht wurden. Im Gegensatz dazu erhöht sich allerdings auch der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen.

Dieser Unterhalt steht Kindern ab 2020 zu

Nettoeinkommen

des Unterhaltspflichtigen

0-5 6-11 12-17 ab 18
1 bis 1.900 Euro 369 424 497 530
2 1.901 – 2.300 Euro 388 446 522 557
3 2.301 Euro – 2.700 Euro 406 467 547 583
4 2.701 Euro – 3.100 Euro 425 488 572 610
5 3.101 Euro – 3.500 Euro 443 509 597 636
6 3.501 – 3.900 Euro 473 543 637 679
7 3.901 – 4.300 Euro 502 577 676 721
8 4.301 – 4.700 Euro 532 611 716 764
9 4.701 – 5.100 Euro 561 645 756 806
10 5.101 – 5.500 Euro 591 679 796 848
ab 5.501 Euro: Der Fall entscheidet

Unterhalt erhöht sich

Der Mindestunterhalt erhöht sich demnach für Kinder bis 5 Jahren um 15 EUR (369 Euro statt bislang 354 EUR). Dieser Betrag gilt für die niedrigste Einkommensgruppe des Zahlungspflichtigen (bis 1900 EUR netto).

Kinder zwischen 6 und 11 Jahren haben nunmehr einen Anspruch von minimum 424 EUR (bislang 406 EUR). In der nächsten Altersgruppe haben Kinder nunmehr einen Anspruch von 497 EUR (plus 21 EUR).

Sind die Unterhaltsberechtigten Kinder über 18 Jahre alt, steigt der Satz lediglich um 3 EUR auf 530 EUR.

Studenten, die nicht im elterlichen Haushalt leben, haben statt der bisherigen 735 EUR nunmehr einen Anspruch von 860 EUR.

Höherer Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige

Im Gegensatz dazu steigt der Selbstbehalt von erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen von 1080 auf 1160 Euro (bei einer Warmmiete von 430 Euro). Sind die Unterhaltspflichtigen nicht erwerbstätig, erhöht sich der Selbstbehalt von 880 auf 960 EUR. Ist die Warmmiete höher und angemessen, erhöht sich entsprechend der Selbstbehalt.

Unterhaltspflicht trotz Hartz IV

Bezieht der Unterhaltspflichtige Hartz IV Leistungen, wird ein sogenannter Unterhaltsvorschuss gezahlt, solange der Unterhaltspflichtige über nicht genügend Einkommen verfügt. Allerdings erlischt damit nicht die Unterhaltspflicht.

Unterhaltspflicht verjährt erst nach 30 Jahren

Ansprüche kann das Kind auch später noch geltend machen; sie verjähren erst nach 30 Jahren. Unterhaltszahlungen werden an Hartz IV Ansprüchen angerechnet. Zumeist geht der Unterhaltsanspruch auf den Leistungsträger über.