Die wichtigsten Änderungen bei Hartz IV, Unterhalt und Wohngeld ab 2020

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Das ändert sich 2020 bei Hartz IV, Unterhalt, Wohngeld

Ab 2020 (Auszahlung bereits am 31.Dezember 2019) werden die Regelleistungen bei Hartz IV erhöht. Was sich zusätzlich noch ändert, erfahrt ihr im nachfolgenden Artikel.

Das ändert sich bei Hartz IV

Hartz IV Regelsätze erhöhen sich

Ab Januar 2020 werden die Arbeitslosengeld II Regelleistungen erhöht. Im Durchschnitt werden etwa 2 Prozent mehr Leistungen gezahlt. Pro Person erhöhen sich die Regelleistungen zwischen 5 und 8 Euro. Hier eine Übersicht zu den einzelnen Sätzen:

  • Hartz IV Eckregelsatz: 432 Euro (vorher 424 Euro, 8 Euro mehr)
  • Erwachsene in einer Bedarfsgemeinschaft: 389 Euro (vorher 382 Euro, 7 Euro mehr)
  • 15- bis 17-jährige angehörige Kinder der Bedarfsgemeinschaft – 328 Euro (vorher 322 Euro, 6 Euro mehr)
  • Kinder von 6 bis 13 Jahren – 308 Euro (vorher 302 Euro, 6 Euro mehr)
  • Kinder bis einschl. 5 Jahre – 250 Euro (vorher 245 Euro, 5 Euro mehr)

Die Leistungen für Januar werden allerdings bereits spätestens am 31.12.2019 ausgezahlt.

Sanktionen wurden reformiert

Die Bundesagentur für Arbeit hat nach dem Urteil am Bundesverfassungsgericht mit einer Weisung die Sanktionsregeln gelockert. Hier die wichtigsten Punkte:

  • Sanktionen über 30 Prozent des Regelsatzes wurden abgeschafft
  • Die neuen Sanktionsregeln auch für unter 25-Jährige Hartz IV Bezieher
  • Das Jobcenter muss bei bei Sanktionen (auch wegen Meldeversäumnissen) prüfen, ob eine Sanktion eine außergewöhnliche Härte für den Leistungsbezieher bedeuten und ob die Leistungskürzung verkürzt werden kann.

Höhere Mietobergrenzen in einzelnen Kommunen

Einige Kommunen werden die Unterkunftskosten zum 1. Januar erhöhen. Eine reguläre Erhöhung gibt es allerdings nicht, da die Mietobergrenzen von den Kommunen selbst festgelegt werden. Der Kreis Kleve oder Neustadt an der Aisch werden nach eigener Auskunft die Obergrenzen für Mieten erhöhen. Andere Kommunen haben Gleiches angekündigt.

Höherer Kindesunterhalt

Zum 1. Januar 2020 steigen die Unterhaltssätze für Kinder, die im getrennt lebenden Haushalt leben. Demnach steigt der Unterhalt der untersten Einkommensgruppe zwischen 15 und 21 Euro im Monat. Ab 2021 sollen die Sätze nochmals steigen. Kinder ab 12 bis siebzehn Jahre haben einen monatlichen Anspruch von 497 Euro bzw. ab 2021 auf 508 Euro. Die Sätze für höhere Einkommensgruppen werden darauf aufbauend in der sogenannten Düsseldorfer Tabelle festgelegt. Unterhalt wird allerdings auf den Bedarf bei Hartz IV angerechnet.

Wohngeld wird ab 2020 erhöht

Ab 2020 soll das Wohngeld erstmals seit Jahren wieder steigen. Die Erhöhung könnte Auswirkungen auf Bezieher von aufstockenen Hartz IV Leistungen haben. Denn wohlmöglich mit können viele Leistungsberechtigte mit einem erhöhten Wohngeld und weiteren Zuschüssen wie dem Heizkostenzuschuss und Kinderzuschlag, sich aus Hartz IV verabschieden könnten. Angesichts der steigenden Mieten sollen rund 600.000 Haushalte in Deutschland entlastet werden.

Für einen Zwei-Personen-Haushalt steigt der Satz von derzeit noch gültigen 145 EUR auf 190 EUR im Monat. Wohngeld erhalten diejenigen, die beispielsweise keine Hartz IV Leistungen beziehen. Es richtet sich an Geringverdiener, die die Miete sonst nicht begleichen könnten.

Es kann es im Einzelfall auch günstiger sein, auf einen bestehenden Anspruch auf ALG II zu verzichten und stattdessen vom vorhandenen, eigenen Einkommen plus Wohngeld zu leben bzw. von Wohngeld, Kindergeld und Kinderzuschlag. Das ist vor allem für Hartz IV Aufstocker eine interessante Option, weil man sich dann nicht mehr den Stress mit dem Jobcenter hingegen muss.

Mehr Kindergeld

Bereits seit dem 1. Juli 2019 wurde das Kindergeld erhöht. Kinder in Familien, deren Eltern von Hartz IV Leistungen abhängig sind, gingen mal wieder leer aus. Denn das Kindergeld wird an die laufenden Regelsätze angerechnet.

Für das erste sowie das zweite Kind steigt das Kindergeld von 194 auf 204 EUR. Das ist eine Erhöhung um etwa 5 Prozent. Für das dritte Kind bekommen Eltern ab Juli 210 EUR, statt 200 EUR. Ab dem vierten Kind werden 235 EUR monatlich gezahlt. Hier stieg der Satz um 10 EUR, da zuvor 225 EUR gezahlt wurden.

Ab 2021 soll der Kindergeldsatz um jeweils 15 Euro erhöht werden. Dann wird das Kindergeld auf 219 Euro für das erste und zweite Kind angehoben. für das dritte Kind gibt es dann 225 Euro und ab dem vierten Kind sind es dann 250 Euro. Verglichen mit den bisherigen Sätzen sind das im Schnitt 25 Euro mehr ab 2021.

Höherer Kinderfreibetrag

Der Kinderfreibetrag steigt ab 2020 um 192 Euro. Mit dem gleichbleibenden Betreuungsfreibetrag in Höhe von 2.640 Euro erhöht sich dadurch der Kinderfreibetrag auf 7.812 Euro pro Kind und Jahr. Die Änderung gilt für den Veranlagungszeitraum 2019, also die Steuererklärung 2019.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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