So sollen die Bürgergeld-Regelsätze ab 2025 steigen

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Werden die Regelsätze auch in 2025 unabhängig von den Diskussionen innerhalb der Ampel-Koalition steigen? Auf der Grundlage der geltenden Fortschreibungsregeln kann ein Ausblick auf das Bürgergeld im Jahr 2025 gemessen werden.

Das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe hat die Regelleistungen für das Jahr 2025 unter Berücksichtigung der derzeit gültigen Faktoren berechnet und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Regelbedarfe im Jahr 2025 im Vergleich zu 2024 unverändert bleiben.

Preisindex und Nettolöhne

Grundlage für die Berechnung des Bürgergeldes 2025 ist die Entwicklung des (regelbedarfsrelevanten) Preisindexes und der Nettolöhne und -gehälter.

Diese sind im Zeitraum Juli 2023 bis Juni 2024 im Vergleich zum Vorjahr um 4,5 Prozent bzw. sieben Prozent je Arbeitnehmer gestiegen.

Daraus ergibt sich ein Mischindex von 1,0525 und eine Basisfortschreibung von 538,83 Euro in der Regelbedarfsstufe 1 (RBS 1).

Fortschreibung und mögliche Änderungen

Ein weiterer Punkt ist die “Veränderungsrate des regelbedarfsrelevanten Preisindex für die ergänzende Fortschreibung”. Dieser ist im zweiten Quartal 2024 im Vergleich zum Vorjahresquartal um 4,4 Prozent gestiegen.

Unter Berücksichtigung dieser Daten ergibt sich eine vorsichtige Prognose für den Regelsatz im Jahr 2025, der mit gerundet 563 Euro gegenüber 2024 unverändert bleibt.

Mit hoher Wahrscheinlichkeit kein Anstieg der Regelsätze 2025

Das bedeutet, dass die Regelleistungen des Bürgergeldes im kommenden Jahr mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht steigen, sondern stagnieren werden. Allerdings ist die Entwicklung des Preisindexes und der Nettolöhne sehr wichtig und noch nicht absehbar.

Ob sich die Prognosen des Bremer Instituts bewahrheiten, wird die Zukunft zeigen.

Wie hoch sind die Regelsätze 2024?

Das Bürgergeld wurde am 01. Januar 2024 angehoben. Seit der Einführung von Hartz IV im Jahr 2005 ist dies die bislang größte Anpassung der Sozialleistung. Hier die wichtigsten Aspekte im Überblick:

  • Seit 01. Januar 2024 beträgt der Bürgergeld-Regelsatz für Alleinstehende (Regelbedarfsstufe 1) 563 Euro.
  • Das sind 61 Euro mehr als im Jahr 2023.
  • Paare (Regelbedarfsstufe 2) erhalten 2024 pro Person 506 Euro Bürgergeld.
  • Das sind pro Kopf 55 Euro mehr als im Jahr 2023.
  • Ggf. können zu dem Regelsatz Mehrbedarfe beantragt werden.
  • Zusätzlich zum Regelbedarf übernimmt der Leistungsträger die Kosten für Unterkunft und Heizung, insofern diese angemessen sind.