Rente: Grundrente mit einfacher Erklärung deutlich erhöhen

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Die Grundrente wird Rentnern gewährt, die eine unterdurchschnittlich niedrige reguläre Altersrente beziehen. Da die Höhe der Grundrente vom Einkommen abhängt, ist es für Rentner, die eine niedrige Rente beziehen, sinnvoll eine freiwillige Steuererklärung abzugeben.

Damit kann man entweder seinen Anspruch auf Grundrente geltend machen oder die bestehende Grundrente sogar erhöhen.

Jährliche Neubewertung der Grundrente durch die Rentenversicherung

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) ermittelt jährlich neu, wie hoch die Grundrente ausfällt. Grundlage dieser Berechnung ist das zu versteuernde Einkommen aus dem vorletzten oder vorvorletzten Jahr. Für die Berechnung der Grundrente im Jahr 2024 werden also die Steuerdaten aus den Jahren 2021 oder 2020 verwendet.

Viele Rentner sind im Ruhestand von der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung befreit, weil sie keine Steuern mehr zahlen müssen. Im Fall der Grundrente wäre aber eine freiwillige Steuererklärung, wie beschrieben, sehr sinnvoll.

Wann ist eine Steuererklärung verpflichtend?

Eine Steuererklärung muss nur abgegeben werden, wenn die Einkünfte den Grundfreibetrag überschreiten. Im Jahr 2024 liegt dieser Grundfreibetrag bei 11.604 Euro jährlich, was einem monatlichen Einkommen von 967 Euro entspricht. Es ist geplant, diesen rückwirkend geringfügig auf 11.784 Euro zu erhöhen.

Wenn Rentner steuerlich absetzbare Ausgaben hatten, lohnt es sich, freiwillig eine Steuererklärung abzugeben. Dadurch kann das zu versteuernde Einkommen gesenkt und möglicherweise auch ein Anspruch auf Grundrente geltend gemacht werden.

Einkommensgrenzen und Anrechnung bei der Grundrente

Für alleinstehende Rentner gilt im Jahr 2024, dass die volle Grundrente gewährt wird, wenn das zu versteuernde Einkommen 1.375 Euro pro Monat nicht übersteigt. Bei verheirateten Rentnern oder eingetragenen Lebenspartnerschaften werden die Einkünfte beider Partner zusammengerechnet; hier liegt die Grenze bei 2.145 Euro monatlich.

Sollte das Einkommen über diesen Grenzen liegen, wird der übersteigende Betrag zu 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet. Überschreitet das Einkommen bei Alleinstehenden 1.759 Euro bzw. bei Paaren 2.530 Euro, wird der übersteigende Betrag vollständig auf die Grundrente angerechnet.

Dies kann dazu führen, dass die Grundrente reduziert oder vollständig gestrichen wird. Die Einkommensgrenzen werden jährlich an den aktuellen Rentenwert angepasst.

Datengrundlage ohne Steuererklärung

Falls keine Steuererklärung vorliegt, greift die Deutsche Rentenversicherung auf die bereits vorhandenen Daten zurück. Dazu gehören die von der Rentenversicherung gezahlten Renten- und Versorgungsbezüge. Auch Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen, Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen fließen in die Berechnung ein.

Von diesen Einkünften werden jedoch nur der steuerfrei gestellte Rentenanteil, bestimmte Freibeträge für betriebliche Altersvorsorge und Riesterrenten sowie Pauschalen wie die Werbungskostenpauschale von 102 Euro und der Sonderausgabenpauschbetrag von 36 Euro abgezogen. Weitere steuerlich absetzbare Aufwendungen werden ohne Steuererklärung nicht berücksichtigt.

Vorteile einer freiwilligen Steuererklärung

Rentner, die eine Steuererklärung freiwillig einreichen, können diverse Ausgaben als Sonderausgaben geltend machen. Dazu gehören insbesondere Beiträge zur:

  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Tierhalterhaftpflichtversicherung
  • Unfallversicherung
  • Zusatzkrankenversicherung
  • Auslandskrankenversicherung
  • Zahnzusatzversicherung
  • Pflegezusatzversicherung
  • Risikolebensversicherungen.

Auch folgende Krankheitskosten können als außergewöhnliche Belastungen vom Einkommen abgezogen werden:

  • Zahnersatz
  • Brillen
  • Medikamente
  • Rollatoren
  • Pflegeheimkosten

Als weitere Kosten können ebenfalls eingereicht werden:

  • Werbungskosten
  • Ausgaben für Steuerberatung,
  • Freibeträge für Kinder,
  • Handwerkerkosten,
  • Spenden und Kirchensteuern.

Handlungsmöglichkeiten für Rentner

Auch wenn die Grundrente automatisch berechnet wird, kann es für Rentner von Vorteil sein, freiwillig eine Steuererklärung abzugeben. Dies ist bis zu vier Jahre rückwirkend möglich, was bedeutet, dass die Steuererklärung für das Jahr 2020 noch bis zum 31. Dezember 2024 eingereicht werden kann.

Auch für die Jahre 2021 und 2022 können noch Steuererklärungen abgegeben werden. Eine rückwirkende Steuererklärung kann entweder zu einem erstmaligen Anspruch auf Grundrente führen oder eine bereits bestehende Grundrente erhöhen.

Fristen für Widerspruch und Einfluss auf Folgejahre

Wer bereits einen Grundrentenbescheid erhalten hat, kann diesen innerhalb eines Monats nach Erhalt anfechten. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Änderung für das betroffene Jahr nicht mehr möglich. Allerdings bleibt es möglich, die Höhe der Grundrente für die Folgejahre durch eine Steuererklärung zu beeinflussen.

Bedeutung der rechtzeitigen Steuererklärung

Die Deutsche Rentenversicherung ruft die relevanten Steuerdaten jeweils zum 31. Oktober eines Jahres elektronisch vom Finanzamt ab. Um sicherzustellen, dass diese Daten in die Berechnung der Grundrente einfließen, sollte der Steuerbescheid rechtzeitig vorliegen.

Da die Höhe des Grundrentenzuschlags jährlich neu berechnet wird, kann es bei einer rechtzeitig eingereichten Steuererklärung zu einer Anpassung der Grundrente kommen. Liegt bisher kein Anspruch auf Grundrente vor, kann ein Antrag auf Überprüfung beim zuständigen Rentenversicherungsträger gestellt werden.