Nach einer Trennung erwarten viele, dass das Jobcenter die neue Lebenslage anerkennt. Doch häufig rechnet das Amt weiterhin Einkommen des Ex-Partners an. Das führt dazu, dass Betroffene weniger oder gar kein Bürgergeld erhalten – obwohl das Geld faktisch nicht mehr verfügbar ist.
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Bedarfsgemeinschaft wird oft zu Unrecht unterstellt
Jobcenter unterstellen schnell, dass eine Bedarfsgemeinschaft weiter besteht. Sie verweisen auf gemeinsames Wohnen, alte Verträge, gemeinsame Kinder oder die lange Vorgeschichte. In Bescheiden tauchen dann Formulierungen auf, die nach „automatischem Weiterlaufen“ klingen: als sei die Trennung nur privat, aber nicht wirtschaftlich.
Rechtlich ist das heikel, weil es beim Bürgergeld nicht um Nähe oder Vergangenheit geht, sondern um die aktuelle Frage: Wird tatsächlich gemeinsam gewirtschaftet und füreinander eingestanden?
Warum diese Fehler so gravierend sind
Eine falsch angenommene Bedarfsgemeinschaft kann den gesamten Leistungsanspruch wegbrechen lassen. Einkommen wird angerechnet, das nicht zur Verfügung steht. Am Ende wird das Existenzminimum nicht aus einer rechtlichen Kürzung „auf dem Papier“ unterschritten, sondern ganz praktisch: Es fehlt Geld für Miete, Strom und Lebensunterhalt.
Dazu kommt ein zweites Problem: Solche Bescheide korrigieren sich nicht von allein. Der Schaden läuft weiter, Monat für Monat, bis die Annahme der Bedarfsgemeinschaft aufgebrochen wird.
Das sind die rechtlichen Grundlagen zur Bedarfsgemeinschaft
Eine Bedarfsgemeinschaft setzt nach § 7 SGB II voraus, dass Partner in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft leben. Entscheidend ist nicht, ob man einmal ein Paar war, sondern ob aktuell eine wirtschaftliche Verflechtung besteht und ob gegenseitiges Einstehen tatsächlich gelebt wird.
Wichtig ist auch: In der Praxis arbeiten Jobcenter häufig mit Indizien und Vermutungen. Das Amt stützt sich dann auf äußere Anzeichen (Wohnsituation, gemeinsame Haushaltsführung, Auftreten nach außen) und behandelt sie wie Belege. Genau hier entstehen die typischen Fehlannahmen.
Jobcenter verwechseln Nähe mit Einstandspflicht
Gemeinsame Kinder, frühere Ehe oder eine noch nicht vollzogene räumliche Trennung reichen rechtlich nicht automatisch aus. Das Gesetz verlangt eine tatsächliche Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft. Das Jobcenter muss seine Annahme tragfähig begründen – zugleich zeigt die Praxis: Wer Indizien nicht konkret entkräftet, bleibt oft in der Unterstellung hängen, selbst wenn sie juristisch dünn ist.
Woran Jobcenter eine Bedarfsgemeinschaft festmachen – und was sie entkräften kann
| Indizien, auf die Jobcenter häufig abstellen | Umstände, die gegen eine Bedarfsgemeinschaft sprechen können |
| Gemeinsame Haushaltskasse, gemeinsames Wirtschaften | Strikt getrennte Finanzen, getrennte Konten, keine gemeinsame Kasse |
| Gegenseitiges Einstehen im Alltag, auch finanziell | Keine finanzielle Unterstützung, keine Absprachen zum Einstehen |
| Miet-, Strom- und Lebensmitteleinkäufe „aus einem Topf“ | Klare Kostenaufteilung, getrennte Zahlungen, getrennte Einkaufsführung |
| Auftreten nach außen wie ein Paar mit gegenseitiger Verantwortung | Nach außen klare Trennung, getrennte Lebensführung, getrennte Entscheidungen |
| Dauerhaftes Zusammenleben als partnerschaftliche Gemeinschaft | Übergangslösung oder organisatorisches Zusammenwohnen ohne partnerschaftliches Einstehen |
Modell für die Praxis: Jean Pierre und Lydia
Jean Pierre und Lydia trennen sich nach zwölf Jahren Beziehung. Lydia bleibt mit den Kindern in der gemeinsamen Wohnung, Jean Pierre zieht vorübergehend in ein anderes Zimmer, weil er noch keine neue Wohnung gefunden hat. Das Jobcenter rechnet Jean Pierres Einkommen weiterhin bei Lydia an.
In vielen Fällen läuft das ähnlich: Es gibt eine Trennung „im Leben“, aber die Akte bleibt im Modus „Paarhaushalt“. Und genau darauf stützt sich die Anrechnung.
Warum das Jobcenter hier auf dünnem Eis steht
Zwischen Jean Pierre und Lydia besteht keine gemeinsame Haushaltskasse mehr. Jeder kommt für sich selbst auf, es gibt getrennte Konten und keine gegenseitige finanzielle Unterstützung. Damit fehlt das zentrale Element, das das Gesetz verlangt: die tatsächliche Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft.
Das gemeinsame Wohnen kann ein Indiz sein, ersetzt aber keine Prüfung der realen Wirtschaftsweise. Die Vergangenheit ersetzt sie ebenfalls nicht.
Wie das Jobcenter typischerweise argumentiert
Das Amt verweist häufig pauschal auf das gemeinsame Wohnen und die gemeinsame Vergangenheit. Auch gemeinsame Kinder werden in der Begründung gern als Signal genutzt, dass „weiterhin“ zusammengelebt und zusammengewirtschaftet werde. Oft bleibt es bei einem Indizienmix statt einer konkreten Prüfung: Wer zahlt was, wer wirtschaftet wie, wer steht tatsächlich wofür ein?
Genau diese Abkürzung ist der typische Ansatzpunkt für Widerspruch und Überprüfung.
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Bescheid prüfenWas in der Praxis die Trennung wirtschaftlich sichtbar macht
Entscheidend ist, ob die wirtschaftliche Verflechtung tatsächlich beendet ist und nachvollziehbar dargestellt werden kann. In der Praxis sind es meist dieselben Punkte, die eine Unterstellung tragen – oder zum Kippen bringen: getrennte Konten, getrennte Einkäufe, klare Kostenaufteilung, keine gegenseitige finanzielle Unterstützung.
Auch schriftliche Erklärungen beider Ex-Partner können helfen, die neue Lage zu beschreiben. Nicht als „Zauberpapier“, sondern als Baustein, der die Indizienlage sortiert.
Wie Jean Pierre und Lydia sich wehren
Lydia legt Widerspruch gegen den Bescheid ein und schildert detailliert die neue Lebenssituation. Jean Pierre bestätigt schriftlich, dass er nicht für Lydia einsteht und keine finanzielle Unterstützung leistet. Nach erneuter Prüfung erkennt das Jobcenter die neue Konstellation an: Lydia bildet mit den Kindern ihre eigene Bedarfsgemeinschaft; Jean Pierre ist nicht als Partner innerhalb dieser Bedarfsgemeinschaft zu behandeln.
Warum falsche Bedarfsgemeinschaften so gefährlich sind
Wird eine Bedarfsgemeinschaft zu Unrecht unterstellt, kürzt das Jobcenter Leistungen oder lehnt den Antrag komplett ab. Betroffene verlieren dann oft monatelang Geld, obwohl das Einkommen des Ex-Partners ihnen nicht zur Verfügung steht. Gleichzeitig entsteht ein indirekter Druck: Wer die Anrechnung hinnimmt, landet faktisch in einer Abhängigkeit vom Ex-Partner – genau das, was die Trennung eigentlich beenden soll.
Wann Rechtsberatung besonders sinnvoll wird
Unterstellte Bedarfsgemeinschaften sind ein klassischer Konfliktfall, weil Jobcenter mit Indizien arbeiten, während die Betroffenen die tatsächliche Lebensführung erklären müssen. Wer Fristen verpasst oder den Bescheid unkommentiert lässt, riskiert, dass sich der Fehler verfestigt. Frühzeitige Beratung kann verhindern, dass sich finanzielle Nachteile über Monate fortschreiben.
Kurze Orientierung: typische Streitpunkte in Bescheiden
Oft drehen sich die Auseinandersetzungen um dieselben Punkte: Wird wirklich gemeinsam gewirtschaftet? Gibt es eine gemeinsame Kasse? Werden Kosten gemeinsam getragen oder nur geteilt? Gibt es tatsächliche finanzielle Unterstützung? Je klarer diese Fragen beantwortbar sind, desto eher lässt sich eine bloße Unterstellung auflösen.
FAQ: Bedarfsgemeinschaft nach Trennung
Reicht gemeinsames Wohnen für eine Bedarfsgemeinschaft?
Nein. Gemeinsames Wohnen kann ein Indiz sein, entscheidend ist das tatsächliche gegenseitige wirtschaftliche Einstehen.
Muss ich beweisen, dass keine Bedarfsgemeinschaft besteht?
Das Jobcenter muss seine Annahme nachvollziehbar begründen. In der Praxis ist es dennoch oft entscheidend, die Indizien konkret zu entkräften, weil das Amt sonst bei seiner Bewertung bleibt.
Was ist mit gemeinsamen Kindern?
Gemeinsame Kinder begründen nicht automatisch eine Bedarfsgemeinschaft zwischen den Eltern. Maßgeblich bleibt, ob die Eltern als Partner wirtschaftlich füreinander einstehen.
Kann das Jobcenter rückwirkend anrechnen oder zurückfordern?
Das hängt davon ab, ob tatsächlich eine Bedarfsgemeinschaft bestand und welche verfahrensrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Pauschal gilt: Rückwirkung ist nicht „frei“, sondern an strenge Regeln gebunden.
Wie schnell muss ich reagieren?
Innerhalb der Widerspruchsfrist. Wird der Bescheid bestandskräftig, wird die Korrektur regelmäßig schwieriger.
Fazit: Trennung muss auch beim Jobcenter gelten
Eine Trennung, die die finanzielle Verantwortung füreinander beendet, ist auch beim Bürgergeld relevant. Jobcenter dürfen Einkommen nicht allein aus Indizienbequemlichkeit weiter anrechnen, wenn das wirtschaftliche Einstehen nicht mehr existiert.
Wer Bescheide genau liest und die tatsächliche Lebenslage sauber beschreibt, verhindert, dass eine Trennung in der Realität stattfindet – und in der Akte nie ankommt.




