So hoch ist die Altersrente nach der Erwerbsminderungsrente 2026

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Viele, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, blicken dem Rentenalter meist mit gemischten Gefühlen entgegen. Häufig steht weniger die Frage im Vordergrund, welche Rentenart später gezahlt wird, sondern ob es finanzielle Einbrüche gibt, ob Abschläge „noch einmal“ wirken oder ob sich ein Wechsel in eine vorgezogene Altersrente lohnt.

Wer dies versteht, kann typische Fehler vermeiden. “Dazu gehört vor allem, Fristen ernst zu nehmen, die Wirkung von Abschlägen realistisch einzuschätzen und zu wissen, wann die Rentenversicherung automatisch umstellt und wann eigenes Handeln nötig wird”, mahnt der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt.

Automatischer Übergang: Wenn die Regelaltersgrenze erreicht ist

Erreicht ein EM-Rentner den für seinen Jahrgang maßgebliche Regelaltersgrenze, wird die laufende Erwerbsminderungsrente grundsätzlich durch eine Altersrente ersetzt. In der Regel geschieht das ohne „Lücke“, weil die Umstellung im System vorgesehen ist und die Rentenzahlung im Ergebnis weiterläuft.

Der Punkt ist: Es geht nicht darum, dass plötzlich eine völlig neue Berechnung „bei null“ beginnt, sondern dass eine Folgerente an die vorherige Rente anknüpft.

Dabei spielt eine Schutzvorschrift eine große Rolle. Sie sorgt dafür, dass bestimmte Rechengrößen, die bereits in der Erwerbsminderungsrente stecken, beim Wechsel nicht einfach verloren gehen.

Im Alltag wird das oft als Besitzschutz oder Bestandsschutz beschrieben. Der Effekt ist, dass die Altersrente unter bestimmten Voraussetzungen rechnerisch nicht unter das Niveau der vorherigen Erwerbsminderungsrente fällt, weil mindestens die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte berücksichtigt werden.

Die 24-Monats-Regel: Warum Timing beim Rentenbeginn zählt

Die Schutzwirkung greift nicht grenzenlos, sondern ist an Bedingungen geknüpft. Eine besonders wichtige Zeitvorgabe lautet: Die Folgerente muss spätestens innerhalb von 24 Kalendermonaten nach dem Ende der vorherigen Rente beginnen.

Praktisch wird das relevant, wenn eine Erwerbsminderungsrente ausläuft, nicht verlängert wird oder aus anderen Gründen endet, und die Altersrente erst deutlich später starten soll.

Wer in dieser Phase „zu spät“ in die Altersrente wechselt, riskiert, dass die Schutzwirkung für die persönlichen Entgeltpunkte nicht mehr in gleicher Weise zieht. In der Beratungspraxis ist das einer der häufigsten Gründe, warum Menschen plötzlich von einem niedrigeren Zahlbetrag überrascht werden, obwohl die Erwartung war, dass „es schon irgendwie weiterläuft“.

Abschläge: Bleiben sie bestehen oder verschwinden sie?

Ein verbreitetes Missverständnis lautet, Abschläge aus der Erwerbsminderungsrente würden beim Eintritt in die Altersrente automatisch wegfallen. Das ist so pauschal nicht richtig. “Abschläge entstehen, wenn eine Rente vor einem gesetzlich definierten Referenzalter beginnt”, sagt Anhalt.

Bei der Erwerbsminderungsrente kann der Abschlag – abhängig vom Beginn – bis zu 10,8 Prozent betragen, rechnerisch aufgebaut aus 0,3 Prozent pro Monat.

Wichtig zu wissen ist, dass solche Abschläge häufig „mitwandern“, weil die Altersrente als Folgerente an die vorherigen persönlichen Entgeltpunkte und deren Bewertung anknüpft.

Im Ergebnis bedeutet das: Wer in der Erwerbsminderungsrente Abschläge hatte, sieht diese häufig auch in der Altersrente weiterhin in der Rechnung wieder, es sei denn, besondere Konstellationen führen zu einem abweichenden Zugangsfaktor.

“Ob das im Einzelfall so ist, hängt am konkreten Rentenverlauf, am Beginn der Erwerbsminderungsrente und an der Art der Altersrente, die später einsetzt”, so Anhalt.

Warum die Altersrente trotzdem höher ausfallen kann

Trotz dieser Kontinuität gibt es Fälle, in denen die Altersrente spürbar über der Erwerbsminderungsrente liegt. Das passiert nicht „automatisch“, sondern meist aus nachvollziehbaren Gründen.

Ein häufiger Grund ist, dass während des Bezugs der Erwerbsminderungsrente weitere rentenrechtliche Zeiten hinzukommen, etwa durch einen zulässigen Hinzuverdienst mit Beitragszahlung oder durch Zeiten, die in der Kontenklärung nachgetragen werden und zuvor noch nicht gespeichert waren.

Auch Rentenanpassungen wirken fortlaufend. Wer in der Erwerbsminderungsrente Rentenanpassungen erlebt, nimmt diese Erhöhungen im Zahlbetrag bereits mit. “Wenn später die Altersrente beginnt, startet sie nicht auf einem historischen Stand, sondern auf dem bis dahin geltenden Niveau der Rechengrößen, insbesondere des aktuellen Rentenwerts”, sagt der Experte.

Die Rolle der Zurechnungszeit: Aufwertung bis zu einem gesetzlichen Alter

Bei Erwerbsminderungsrenten spielt die Zurechnungszeit eine besondere Rolle. Sie bildet vereinfacht gesagt Zeiten ab, die so behandelt werden, als hätte die betroffene Person bis zu einem gesetzlich festgelegten Alter weiterarbeiten und Beiträge zahlen können. Dadurch steigt die Rentenbasis oft deutlich, gerade wenn die Erwerbsminderung in vergleichsweise jungen Jahren eingetreten ist.

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Diese Zurechnungszeit endet nicht für alle gleich, sondern richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns der Erwerbsminderungsrente und wird schrittweise angehoben.

“Für Rentenbeginne im Jahr 2026 endet sie bei 66 Jahren und drei Monaten. Das kann die Erwerbsminderungsrente – und damit mittelbar auch die spätere Altersrente – spürbar verbessern”, sagt der Sozialrechtsexperte Anhalt.

Vorzeitiger Wechsel in eine Altersrente: Chance, aber nicht automatisch ein Vorteil

Ein Wechsel aus der Erwerbsminderungsrente in eine vorgezogene Altersrente ist grundsätzlich möglich, wenn die Voraussetzungen der jeweiligen Altersrentenart erfüllt sind, etwa bei einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen oder bei langen Versicherungszeiten.

In diesen Fällen ist meist ein aktiver Antrag nötig, und die Erwerbsminderungsrente endet dann im Regelfall mit dem Monat vor Beginn der Altersrente.

Ein früherer Beginn kann bedeuten, dass sich Abschläge anders auswirken oder dass Aufwertungen, die über die Erwerbsminderungsrente laufen, in der Folge anders zu Buche schlagen.

“Wer so einen Schritt erwägt, sollte nicht nach Bauchgefühl entscheiden, sondern mit einer belastbaren Probeberechnung arbeiten, weil kleine Unterschiede beim Rentenbeginn auf Lebenszeit wirken”, rät Anhalt.

Tabelle: Höhe der Altersrente nach Erwerbsminderungsrente

Größe Wert / Einordnung
Maximaler Abschlag bei Erwerbsminderungsrente Bis zu 10,8 % (entspricht 0,3 % pro Monat in der Abschlagslogik)
Hinzuverdienstgrenze 2026 bei voller Erwerbsminderung 20.763,75 Euro pro Jahr
Hinzuverdienstgrenze 2026 bei teilweiser Erwerbsminderung 41.527,50 Euro pro Jahr (individuell teils höher möglich)
Ende der Zurechnungszeit bei Rentenbeginn 2026 66 Jahre und 3 Monate
Aktueller Rentenwert seit 1. Juli 2025 40,79 Euro je Entgeltpunkt
Rentenanpassung zum 1. Juli 2025 +3,74 %
Frist für Besitzschutz bei Folgerente Beginn der Folgerente spätestens innerhalb von 24 Kalendermonaten nach Ende der Vorrente

Praxisbeispiel: „Wie hoch ist die Altersrente nach der Erwerbsminderungsrente?“

Angenommen, eine versicherte Person bezieht seit einigen Jahren eine volle Erwerbsminderungsrente. In der Berechnung stehen 35,000 persönliche Entgeltpunkte.

Wegen des Rentenbeginns vor dem maßgeblichen Referenzalter wirkt ein Abschlag von 10,8 Prozent, was rechnerisch einem Zugangsfaktor von 0,892 entspricht. Der aktuelle Rentenwert beträgt 40,79 Euro je Entgeltpunkt.

Der monatliche Bruttobetrag der Rente ergibt sich in dieser vereinfachten Beispielrechnung aus Entgeltpunkten mal Rentenwert mal Zugangsfaktor. Das sind 35,000 × 40,79 Euro × 0,892 und damit rund 1.273,46 Euro brutto im Monat.

Beim Übergang in die Regelaltersrente wird die Erwerbsminderungsrente durch die Altersrente ersetzt. Solange die Schutzregeln für Folgerenten greifen, bleibt das Niveau der persönlichen Entgeltpunkte mindestens gesichert. In dieser Konstellation läge die Altersrente deshalb häufig in einer ähnlichen Größenordnung wie die vorherige Erwerbsminderungsrente.

Höher würde sie vor allem dann ausfallen, wenn nach Rentenbeginn noch zusätzliche Zeiten oder Beiträge hinzukommen, etwa durch beitragspflichtigen Hinzuverdienst im erlaubten Rahmen oder durch nachträglich geklärte Versicherungszeiten.

Niedriger wird sie bei erfüllten Schutzvoraussetzungen typischerweise nicht, weil die Folgerente an der vorherigen Bewertung nicht einfach „unterbietet“.

Hinzuverdienst: Während der Erwerbsminderungsrente streng, im Alter meist deutlich freier

Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, muss Hinzuverdienstregeln beachten. Sie unterscheiden sich je nach voller oder teilweiser Erwerbsminderung und werden jährlich angepasst.

Für das Jahr 2026 nennt die Deutsche Rentenversicherung bei voller Erwerbsminderung eine maximale Hinzuverdienstgrenze von 20.763,75 Euro, bei teilweiser Erwerbsminderung 41.527,50 Euro, wobei es in der teilweisen Erwerbsminderung eine individuell höhere Grenze geben kann, abhängig von früheren Einkommen.

Im Bezug einer Altersrente sind Hinzuverdienstregeln in vielen Fällen wesentlich großzügiger, besonders nach Erreichen der Regelaltersgrenze.

“Das verändert den Spielraum und kann auch die Entscheidung beeinflussen, ob ein vorgezogener Wechsel sinnvoll ist oder ob man bis zur Regelaltersgrenze durchläuft, so abschließend der Tipp des Experten.

Quellen

Deutsche Rentenversicherung, Rentenanpassung 2025 (aktueller Rentenwert, Anpassungssatz). Deutsche Rentenversicherung, Hinzuverdienstgrenzen 2026 bei Erwerbsminderungsrenten, Dr. Utz Anhalt.